Diese Regeln gelten ab dem 21. Oktober
● Private Feiern und Veranstaltun gen sowie Kontakte im privaten und öffentlichen Raum dürfen nur noch mit maximal zehn Personen oder Perso nen aus zwei Haushalten stattfinden. Darunter fallen auch Treffen von Vereinen und Parteien wie Mitglie derversammlungen oder andere Treffen. Auch Sportvereine können klassisches Gruppentraining nicht mehr wie bisher anbieten.
● Ab 23 Uhr gibt es eine Sperrstunde in Gastronomiebetrieben und ein Al koholverkaufsverbot an Tankstellen und sonstigen Verkaufsstellen.
● Alkoholverbot gilt auf öffentlichen, stark frequentierten Plätzen. Welche das genau sind, wird im Landratsamt in Zusammenarbeit mit den Kommu nen erarbeitet. Auf diesen Plätzen herrscht dann auch Maskenpflicht.
Maskenpflicht ger zusammenkommen, wie in öffentli chen Gebäuden oder für Zuschauer von Sportveranstaltungen.
● Schulen/Kindergarten: Kinder ab der fünften Jahrgangsstufe müssen im Unterricht wieder eine Maske tra gen. Kindergartenkinder dürfen nur in getrennten Gruppen betreut wer den. Zudem werden die Hygienere geln verschärft und Kontakt zu Außen stehenden minimiert.
● Es wird eine Empfehlung an alle Krankenhäuser, Senioren und Pflegeeinrichtungen herausgegeben, die maximale Besucherzahl pro Pa tient oder Bewohner auf eine Person täglich zu beschränken.
● Ausnahmen sind Sitzungen, die für die kommunalpolitische Arbeit not wendig sind. Gemeinde und Stadt ratssitzungen dürfen stattfinden, und der Kreistag arbeitet weiter. Got tesdienste sind weiter erlaubt. (dz)