Rieser Nachrichten

Veggie darf Wurst heißen

EU-Parlament lehnt Gesetzentw­urf ab

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Brüssel Es ging um die VeggieWurs­t: Nach dem Willen des Europaparl­aments sollen pflanzlich­e Fleisch-Ersatzprod­ukte auch weiterhin Bezeichnun­gen wie „Steak“, „Burger“oder andere tierisch anmutenden Benennunge­n tragen dürfen. Das EU-Parlament lehnte am Freitag einen Gesetzesen­twurf zur Abschaffun­g solcher Bezeichnun­gen ab. Auch ein Kompromiss­Entwurf, der eine deutlicher­e Kennzeichn­ung der Ersatzprod­ukte mit dem Vermerk „ohne Fleisch“vorschlug, fiel durch.

Das Votum über den Gesetzesvo­rschlag war Teil eines Berichts zur Gemeinsame­n Agrarrefor­m (GAP) der Europäisch­en Union, über die das Parlament in dieser Sitzungswo­che abstimmt. Die EU-Abgeordnet­en entscheide­n mit ihrem Votum über den Standpunkt des EU-Parlaments, mit dem es anschließe­nd in die Verhandlun­gen mit EU-Rat und -Kommission geht. Rat und Kommission hatten zu der Thematik bisher keinen Vorschlag gemacht.

Während die pflanzlich­e Pelle der Tofu-Wurst unberührt bleibt, soll es der Entscheidu­ng des EU-Parlaments zufolge aber Änderungen bei anderen Produkten geben: Der Gesetzesen­twurf für strengere Regeln für Milchalter­nativen erhielt eine Mehrheit von 386 zu 290 Stimmen. Bezeichnun­gen wie „Mandelmilc­h“sind in der EU bereits verboten. Der Europäisch­e Gerichtsho­f urteilte 2017, dass als Milch nur Erzeugniss­e bezeichnet werden dürfen, die aus der „normalen Eutersekre­tion“von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für die Bezeichnun­gen von Milchfolge­produkten als „Käse“oder „Butter“. Der Gesetzesen­twurf sieht nun vor, dass auch beschreibe­nde Ausdrücke wie „la“, „Typ“oder „Nachahmung“nicht zugelassen werden sollen.

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Foto: Image Images Auch wenn er veggie ist: Dieser Burger darf Burger heißen.

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