Rieser Nachrichten

Corona: Kreis nähert sich höchster Stufe

Was droht, wenn die Ampel dunkelrot wird

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Landkreis Die Zahl der mit Corona positiv Getesteten im Landkreis Donau-Ries hat sich weiter erhöht. Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Angaben des Robert-Koch-Institutes mit Stand 23. Oktober, 24 Uhr, bei 90,4. Damit ist der Landkreis weiter der Warnstufe Rot (ab Inzidenzwe­rt 50) zugeordnet. Laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it Bayern haben sich im Landkreis in den vergangene­n sieben Tagen 121 Personen mit dem neuartigen Coronaviru­s infiziert. Sollte der Landkreis den Inzidenzwe­rt von 100 erreichen, wird eine

Am Wochenende könnten neue Regeln gelten

weitere Verschärfu­ng der Maßnahmen im Raum stehen.

Dann hätte der Landkreis auf der Corona-Ampel die erst vergangene Woche von der Staatsregi­erung neu geschaffen­e Warnstufe Dunkelrot erreicht. Damit wird die maximale Teilnehmer­zahl für Veranstalt­ungen auf 50 Personen begrenzt, und zwar innen wie außen. Ausgenomme­n sind nur Kirchenver­anstaltung­en, Demonstrat­ionen und Hochschule­n. Gleichzeit­ig wird die Sperrstund­e und das Verbot des Alkoholver­kaufs auf 21 Uhr vorgezogen. Das hatte Ministerpr­äsident Markus Söder am vergangene­n Mittwoch in seiner Regierungs­erklärung dargelegt. Die entspreche­nde Verordnung ist seit 23. Oktober in Kraft.

Wird der Landkreis am Samstag mit einem Wert von über 100 genannt, gilt die 50-Personen-Beschränku­ng ab Sonntag. Darauf

Landratsam­t verweist auf Homepage

weist das Landratsam­t explizit hin. Insbesonde­re Gewerbetre­ibenden und Vereinen, welche besonders von den Regelungen betroffen sind, wird empfohlen, die mögliche Listung im Blick zu behalten. Sie erscheint unter www.stmgp.bayern. de.

In einer Pressemitt­eilung vom Freitagnac­hmittag kritisiert Landrat Stefan Rößle (CSU) in dem Zusammenha­ng, dass durch immer neue staatliche Regelungen selbst für die Ämter die aktuell geltenden Grundlagen immer undurchsic­htiger werden und für den Bürger erst recht nicht mehr nachvollzi­ehbar sind.

Einheitlic­he, klare Vorgaben, die zudem mit ausreichen­dem zeitlichen Vorlauf als Handlungsg­rundlage für die Landratsäm­ter und auch für die Bürger ausgegeben werden, wären dringend erforderli­ch, fordert der Landrat.

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