Bei „Dunkelrot“wären nur 50 Fans erlaubt
Sollte der Landkreis die nächste Warnstufe erreichen, gelten weitere Beschränkungen für Zuschauer
Landkreis Im Fußball ist der Begriff „Dunkelrot“nicht neu. Oft wird er im Zusammenhang mit rüdesten Fouls verwendet, bei denen ein sofortiger Platzverweis mehr als angemessen ist. Nun spielt diese Farbe plötzlich auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Rolle. Vor wenigen Tagen erst hatte Ministerpräsident Markus Söder diese neue Warnstufe ausgerufen, falls sich in einer Region innerhalb einer Woche mehr als 100 Personen – auf 100000 Einwohner gerechnet – neu mit dem Virus angesteckt haben. Im Landkreis Donau-Ries betrug diese sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag 90,4, der 100er-Grenzwert könnte also an diesem Wochenende
überschritten werden. Das hätte weitere Folgen, auch für den Sportbetrieb in der Region.
Wie berichtet, gilt bereits jetzt schon (ab Überschreiten des Inzidenzwertes von 35) eine Maskenpflicht für alle Zuschauer – egal, ob der Wettkampf beziehungsweise das Spiel im Freien oder in der Halle stattfindet. Bei der Warnstufe „Dunkelrot“wird die Zahl der Fans weiter reglementiert. Dann dürfen zu sämtlichen Sportveranstaltungen nur noch 50 Zuschauer kommen. Das bestätigte das Landratsamt am Freitag auf Nachfrage.
Überschreitet der Landkreis die Marke von 100 nicht, bleibt es bei der bisherigen Regelung. Diese besagt, dass im Freien bis zu 400 Zuschauer erlaubt sind, wenn alle einen festen gekennzeichneten Sitzplatz bekommen können, und in allen anderen Fällen 200. Bei Sportevents im Innenbereich sind 100 Besucher zugelassen, bei fest zugewiesenen Plätzen waren 200 möglich. Viele Vereine hatten allerdings aufgrund ihres Hygienekonzepts diese Obergrenze ohnehin nach unten gesetzt. Die Aktiven sowie Trainer und Betreuer werden dabei nicht mitgerechnet. Bei einem Fußballspiel etwa wäre sonst das Maximum allein mit den Mannschaften und deren Stab fast schon erreicht.
Ob und wann der Landkreis die dunkelrote Stufe erreicht, kann man auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter stmpg.bayern.de nachsehen. Die mögliche Zuschauerbeschränkung
gilt immer ab dem Folgetag, nachdem die Grenzwertüberschreitung erstmals auf dieser Internetseite genannt wurde. Konkret heißt das laut Landratsamt: Wird der Landkreis zum Beispiel am Samstag mit einem Wert von über 100 angegeben, gilt die 50-Personen-Beschränkung ab Sonntag. Sollte die Marke erst am Sonntag überschritten werden, so dürfen etwa bei Fußballspielen an diesem Tag noch bis zu 200 Zuschauer kommen, da die neue Regelung dann erst ab Montag greifen würde.
Apropos Fußball: Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionen im Freistaat hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) die zusätzliche Möglichkeit kostenloser Spielverlegungen geschaffen. Dies gilt für alle Vereine, die in einer Region mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert ab 50 – wie etwa dem DonauRies-Kreis – beheimatet sind oder nicht zu Partien in solche Gebiete reisen wollen. Eine Zustimmung des gegnerischen Vereins sei dabei nicht erforderlich. Es reiche aus, einen Antrag beim jeweiligen Spielleiter zu stellen sowie den Gegner rechtzeitig über eine solche Entscheidung von Vereinsseite zu informieren. Eine Benachrichtigung aller Beteiligten müsse laut BFV sichergestellt sein. Einen entsprechenden Beschluss hat der Verbandsvorstand jetzt gefasst. Zu Beginn der kommenden Woche wird das Gremium „die ohnehin sehr dynamische Infektionslage“allgemein neu bewerten, kündigt der Verband an.
In Harburg wird es bis auf Weiteres keinen Betrieb auf oder in städtischen Sportstätten geben. Diese wurden aufgrund der CoronaEntwicklungen am Freitag gesperrt, wie Bürgermeister Christoph Schmidt erklärt. Das gilt für die Hallen genauso wie für Außenanlagen oder auch Schützenheime. Betroffen ist damit auch das Fußballspiel der FSG Mündling-Sulzdorf am Sonntag im Ligapokal gegen die SG Großsorheim-Hoppingen.
„Im Frühjahr hat es Harburg richtig erwischt“, erinnert sich Schmidt. So eine Situation wolle man nicht noch einmal erleben. Mit der Sperrung der Sportanlagen könne man womöglich einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. „Daher haben wir uns entschlossen, einen vorsichtigen, wenn auch vielleicht schmerzlichen Weg zu gehen und sehr strenge Maßnahmen zu ergreifen“, so Schmidt.
Ziel ist, die rasche Ausbreitung zu verlangsamen
Er betont, dass den Verantwortlichen die Entscheidung alles andere als leichtgefallen sei. Das Ziel müsse aber allgemein sein, das Infektionsgeschehen so gut es geht einzudämmen, um die derzeit rasche Ausbreitung zu verlangsamen. „Nur so können wir uns und unsere Mitmenschen schützen und dazu beitragen, dass unsere Kinder auch weiter – trotz Maskenpflicht und außergewöhnlichen Bedingungen – zur Schule und Kita gehen können“, so Schmidt.