Das ist neu geregelt
Das Landratsamt hat die aktuellen CoronaSchutzmaßnahmen we gen Erreichens der CoronaStufe Dunkelrot im Details geändert. Das sind die Änderungen:
● Zu Veranstaltungen, insbesondere Vereins und Parteisitzungen, sind auf höchstens 50 Personen be schränkt. Ausgenommen hiervon sind allerdings Feierlichkeiten wie beispielsweise Ehrungen (max. 5 Personen). Dennoch gilt die Maxime, dieses auf ein Minimum zu be schränken. ● Nachdem die Nachfrage nach frei willigen CoronaTests am Bürger testzentrum in Möttingen zuletzt an gestiegen ist, hat das Landratsamt nun eine Erhöhung der Testkapazität in die Wege geleitet. Alle Informa tionen zum Bürgertestzentrum und die Möglichkeit einer Terminver einbarung finden Sie unter www.do nauries.de/corona.
● Nach vermehrten Rückfragen teilt das Landratsamt DonauRies mit, dass nach aktuellem Stand auch die üblicherweise von Vereinsseite or ganisierten Veranstaltungen zum Volkstrauertag am 15. November zu den derzeit untersagten Veranstal tungen zählen. Ausgenommen und daher zulässig sindlediglich kirchliche Veranstaltungen, , nicht jedoch private Feiern. Insbesondere weist das Landratsamt auf die geltende Maskenpflicht auf Friedhöfen hin.
● Das vom Landratsamt eingerichte te Bürgertelefon für Rückfragen zu den aktuellen Regelungen ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes unter 0906 74 443 zu erreichen. Die Öffnungszeiten lau ten wie folgt: Mo 7.30 – 12.30, Di 7.30 – 12.30, Mi 7.30 – 12.30, Do 7.30 – 12.30 sowie 14 – 17 Uhr, Fr 7.30 –12.30.
● Änderungen gab es bei der Mas kenpflicht und dem Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. In Rain ist dies nur noch die Hauptstraße. (pm)
Die aktuelle Allgemeinverfügüng fin den Sie unter www.donau ries.de/corona.