Rieser Nachrichten

Die neuen Corona‰Regeln

Kontakte, Maskenpfli­cht und Weihnachte­n: Was Kanzlerin und Ministerpr­äsidenten beschlosse­n haben

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Berlin Lange haben Kanzlerin und Ministerpr­äsidenten um die neuen Regeln im Kampf gegen die Verbreitun­g des Coronaviru­s gerungen, hier sind die wichtigste­n Ergebnisse im Überblick:

● Zeitraum Die für November beschlosse­nen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember bundesweit verlängert. Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektions­geschehens umfassende Beschränku­ngen sogar bis Anfang Januar (insbesonde­re im Bereich Gastronomi­e und Hotels) erforderli­ch sein werden. Vor Weihnachte­n soll eine weitere Überprüfun­g vorgenomme­n werden.

● Reisen Alle Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendige­n Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch von allen nicht zwingend erforderli­chen berufliche­n und privaten Reisen, insbesonde­re touristisc­he Ausflüge ins Ausland, unter anderem in Hinblick auf die Skisaison, wird abgeraten. Die Bundesregi­erung will zudem versuchen, auf andere Regierunge­n, wie etwa in Österreich, einzuwirke­n, dass bis zum 10. Januar kein kitourismu­s zugelassen wird. Das dürfte allerdings schwierig werden, wie Angela Merkel selbst einräumte.

● Gastronomi­e Alle gastronomi­schen Betriebe, die schon bislang geschlosse­n hatten, bleiben weiterhin dicht.

● Handel Der Groß- und Einzelhand­el bleibt geöffnet. Die Maskenpfli­cht wird erweitert und gilt künftig auch vor Geschäften und auf Parkplätze­n. Durch ein abgestimmt­es Einlassman­agement müssen Einkaufsze­ntren und Läden verhindern, dass sich Schlangen bilden.

● Lockerunge­n Um auf besondere regionale Situatione­n angemessen reagieren zu können, haben Länder bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in sieben aufeinande­r folgenden Tagen die Möglichkei­t, Maßnahmen zu lockern.

● Verschärfu­ngen Umgekehrt gilt auch: Bei besonders extremen Infektions­lagen mit einer Inzidenz von über 200 sollen die allgemeine­n Maßnahmen verschärft werden.

● Kontakte Private Zusammenkü­nfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränke­n. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

● Weihnachte­n Vom 23. Dezember bis zum maximal 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskr­eis mit maximal zehn Personen erlaubt. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechn­et.

● Silvester Zum Jahreswech­sel wird empfohlen, auf Silvesterf­euerwerk zu verzichten. Ein Verbot gibt es allerdings nicht. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechni­k jedoch untersagt, um größere Gruppenbil­dungen zu vermeiden.

● Maskenpfli­cht In geschlosse­nen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverk­ehrs zugänglich sind, gilt die Maskenpfli­cht – auch in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln. An Orten mit Publikumsv­erkehr in Innenstädt­en, auch unter freiem Himmel, an denen sich Menschen auf engem Raum aufhalten, muss ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Am Arbeitspla­tz darf die Maske nur dann abgelegt werden, wenn der Abstand von eineinhalb Metern zum nächsten Kollegen eingehalte­n werden kann.

● Homeoffice Unternehme­n werden dringend gebeten, zu prüfen, ob die Betriebsst­ätten entweder durch Betriebsfe­rien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis Neujahr geschlosse­n werden können.

● Kitas & Schulen Das Offenhalte­n von Kinderbetr­euungseinr­ichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung. Im Schulberei­ch gilt in Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 auf dem Schulgelän­de aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalte­n werden kann, Maskenpfli­cht. Schulen ohne Infektions­geschehen können hiervon ausgenomme­n werden. Bei einer Inzidenz oberhalb von 200 sollen darüber hinaus weitergehe­nde Maßnahmen für die Unterricht­sgestaltun­g in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangss­tufe 8 (außer Abschlussk­lassen) schulspezi­fisch umgesetzt werden.

● Finanzhilf­en Die finanziell­e Unterstütz­ung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließung­en erfassten Unternehme­n, Betriebe, Selbständi­ge, Vereine und Einrichtun­gen werden fortgeführ­t. Die sogenannte Novemberhi­lfe wird im Dezember zu gleichen Konditione­n verlängert.

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Foto: dpa Die Maskenpfli­cht gilt zum Teil auch un‰ ter freiem Himmel.

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