Die neuen CoronaRegeln
Kontakte, Maskenpflicht und Weihnachten: Was Kanzlerin und Ministerpräsidenten beschlossen haben
Berlin Lange haben Kanzlerin und Ministerpräsidenten um die neuen Regeln im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus gerungen, hier sind die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:
● Zeitraum Die für November beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember bundesweit verlängert. Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen sogar bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Vor Weihnachten soll eine weitere Überprüfung vorgenommen werden.
● Reisen Alle Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch von allen nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Ausflüge ins Ausland, unter anderem in Hinblick auf die Skisaison, wird abgeraten. Die Bundesregierung will zudem versuchen, auf andere Regierungen, wie etwa in Österreich, einzuwirken, dass bis zum 10. Januar kein kitourismus zugelassen wird. Das dürfte allerdings schwierig werden, wie Angela Merkel selbst einräumte.
● Gastronomie Alle gastronomischen Betriebe, die schon bislang geschlossen hatten, bleiben weiterhin dicht.
● Handel Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Geschäften und auf Parkplätzen. Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Läden verhindern, dass sich Schlangen bilden.
● Lockerungen Um auf besondere regionale Situationen angemessen reagieren zu können, haben Länder bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in sieben aufeinander folgenden Tagen die Möglichkeit, Maßnahmen zu lockern.
● Verschärfungen Umgekehrt gilt auch: Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 sollen die allgemeinen Maßnahmen verschärft werden.
● Kontakte Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
● Weihnachten Vom 23. Dezember bis zum maximal 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit maximal zehn Personen erlaubt. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgerechnet.
● Silvester Zum Jahreswechsel wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Ein Verbot gibt es allerdings nicht. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik jedoch untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.
● Maskenpflicht In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, gilt die Maskenpflicht – auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. An Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, auch unter freiem Himmel, an denen sich Menschen auf engem Raum aufhalten, muss ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Am Arbeitsplatz darf die Maske nur dann abgelegt werden, wenn der Abstand von eineinhalb Metern zum nächsten Kollegen eingehalten werden kann.
● Homeoffice Unternehmen werden dringend gebeten, zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis Neujahr geschlossen werden können.
● Kitas & Schulen Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung. Im Schulbereich gilt in Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht. Schulen ohne Infektionsgeschehen können hiervon ausgenommen werden. Bei einer Inzidenz oberhalb von 200 sollen darüber hinaus weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) schulspezifisch umgesetzt werden.
● Finanzhilfen Die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden fortgeführt. Die sogenannte Novemberhilfe wird im Dezember zu gleichen Konditionen verlängert.