Rieser Nachrichten

Chapeau den Staatsanwä­lten

- VON ULI BACHMEIER jub@augsburger‰allgemeine.de

Die Erfolge der bayerische­n Justiz bei der Ermittlung der Verfasser von Hass-Reden dürfen nicht darüber hinwegtäus­chen, dass bisher nur ein Teil der Straftaten überhaupt verfolgbar ist. Nach wie vor gibt es weite Bereiche im Internet, in denen die Staatsanwä­lte machtlos sind, weil ihnen der Zugriff auf die Verkehrsda­ten der Urheber fehlt oder die Hass-Redner sich auf Plattforme­n bewegen, die Ermittlung­en von vornherein unmöglich machen.

Dennoch ist es beachtlich, was bayerische Staatsanwä­lte unter der Leitung des Hate-Speech-Beauftragt­en in kurzer Zeit auf die Beine gestellt haben – juristisch wie organisato­risch und technisch. Es ist ein Signal an die Betroffene­n von Beleidigun­gen, Beschimpfu­ngen und Drohungen, dass der Staat willens und in der Lage ist, den Straftaten nachzugehe­n. Und es ist ein Signal an die Straftäter, dass sie sich in der Anonymität des Netzes eben nicht sicher fühlen können, wenn sie andere Menschen bedrohen oder wegen ihrer Religion, Herkunft, Hautfarbe, ihres Geschlecht­s oder ihrer sexuellen Orientieru­ng verunglimp­fen.

Das zeigt zweierlei. Erstens: Es gibt Instrument­e, das Übel zu bekämpfen. Zweitens: Diese Instrument­e müssen weiterentw­ickelt werden. Die Debatte im Innenaussc­huss des Landtags hat deutlich gemacht, dass dazu eine mittlerwei­le große Mehrheit der Abgeordnet­en bereit ist. Die Zeiten, in denen das Thema verharmlos­t wurde, sind vorbei. Es ist sogar zu befürchten, dass das Problem in der aufgeheizt­en Corona-Stimmung in Zukunft noch größer wird. Deshalb: Keinesfall­s locker lassen.

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