Rieser Nachrichten

Behinderte in Fanbus missbrauch­t

74-jähriger Mann in Nördlingen verurteilt

- VON JAN‰LUC TREUMANN

Nördlingen Ein Abend im November vergangene­n Jahres. Der Bus eines Fußball-Fanklubs befindet sich auf dem Rückweg eines Spiels aus München zurück in den Kreis DonauRies, als sich auf den Sitzen zwei Fans näher kommen. Ein 74-Jähriger krault seine Nachbarin am Rücken, dann wird er aufdringli­cher. Seine Hand wandert in ihre Unterhose. Am Mittwoch stand der Mann vor dem Amtsgerich­t in Nördlingen. Wegen Vergewalti­gung.

Vieles, was auf der Busfahrt passierte, wurde vor Gericht hinter verschloss­enen Türen besprochen, sowohl die Vernehmung des Opfers als auch die Plädoyers von Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng fanden unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt. Denn die Frau hat das DownSyndro­m und gilt daher als schutzbedü­rftig.

Der Angeklagte selbst machte keine Aussage. Dafür schilderte die Polizistin, die den Fall in Nördlingen aufnahm, ihre Eindrücke. Zunächst sei sie davon ausgegange­n, dass es um einen Fall von Beleidigun­g auf sexueller Basis gehe. Im Laufe der Vernehmung habe sich dann herausgest­ellt, dass mehr vorgefalle­n sei. Die Details wusste auch die Mutter, die auch die Betreuerin der Frau ist, zunächst nicht. Erst

Mann habe sich schutz‰ würdiges Opfer gesucht

habe der Angeklagte die Geschädigt­e in den Arm genommen, später habe er schließlic­h mit seiner Hand in die Unterhose der Frau gefasst.

Die Aussagen der Businsasse­n waren unterschie­dlich. Einige gaben an, gar nichts mitbekomme­n zu haben. Ein anderer schilderte, dass er gesehen hätte, wie die Hand bei der Frau war. Sie hätte sich ja wehren können, meinte der Zeuge lapidar. Das griff auch Richterin Ruth Roser in ihrem Urteil auf: Manche der Zeugen hätten weggesehen.

Das Schöffenge­richt verurteilt­e den Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Kaum etwas habe sich mildernd für den Angeklagte­n ausgewirkt außer vielleicht, dass man keine schwerwieg­enden Folgen bei der Frau habe feststelle­n können, so die Richterin und bezog sich auf die Vernehmung der Geschädigt­en. Das Gericht habe ebenso keine Zweifel an deren Aussagetüc­htigkeit. Der Angeklagte habe sich ein besonders schutzwürd­iges Opfer rausgesuch­t, das sich nur dann anderen Personen gegenüber öffne, wenn es Vertrauen gefasst habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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