So geht es an den Schulen weiter
Welche Regeln gelten ab Montag – und für wen? Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick
Welche Kinder und Jugendlichen dürfen jetzt wieder in die Schule?
Seit dem 1. Februar sind Abiturklassen von Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Abschlussklassen beruflicher Schulen, die zeitnah ihre Abschlussprüfungen schreiben, zurück an den Schulen. Am Montag folgen Grundschüler sowie die Abschlussjahrgänge aller anderen allgemeinbildenden Schulen wie Real-, Mittel- und Wirtschaftsschulen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die entsprechende Stufen an Förderschulen besuchen.
Gilt diese Regelung bayernweit oder gibt es auch Ausnahmen?
In Corona-Hotspots müssen die Schüler weiter von zu Hause aus lernen. Das gilt in Landkreisen, in denen es mehr als 100 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Eine analoge Regelung gibt es für die Krippen und Kindertagesstätten. Dort bleibt es bei einem Inzidenzwert von über 100 bei der Notbetreuung. Das kann sich von einem Tag auf den anderen ändern.
In welcher Form findet der Unterricht in der Schule statt?
Voraussetzung ist, dass die Kinder mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sitzen. Wo das nicht möglich ist, werden die Klassen aufgeteilt. Die Gruppen kommen dann abwechselnd zum Unterricht – je nach Schule wechseln sich die Kinder tage- oder wochenweise ab. Die einen lernen in der Schule, die anderen zu Hause.
Wie lernen die Kinder, die gerade nicht im Präsenzunterricht sind?
Viele Kinder wurden in den vergangenen Wochen per Videokonferenz unterrichtet. Im Wechselunterricht wird das oft nicht mehr klappen, weil die Lehrer dann mit den Kindern im Klassenzimmer beschäftigt sind. Das Kultusministerium wirbt deshalb bei den Eltern um Verständnis, betont aber auch: „Wir begrüßen einen Live-Stream vom Klassenzimmer in das Elternhaus.“
Welche Hygienevorschriften gelten?
Abstand halten, Hände waschen und desinfizieren, Lüften und Maske tragen. Bei den Lehrern müssen es sogenannte OP-Masken sein. Bei den Kindern reichen Alltagsmasken aus Stoff. Das Gesundheitsministerium
rät aber auch Schülern zum OP-Mundschutz. FFP2-Masken sind nicht erforderlich.
Gibt es jetzt wieder schriftliche Leistungsnachweise?
Schulaufgaben und andere angekündigte Tests sind wieder möglich. Teilnehmen können aber nur Schüler, die gerade in der Schule sind. Ausnahmsweise darf dafür aber auch die ganze Klasse erscheinen, wenn alle im Prüfungsraum 1,5 Meter Abstand einhalten können. Außerdem müsse eine gleichmäßige und angemessene Prüfungsvorbereitung aller Teilnehmer gewährleistet sein.
Werden Schüler und Lehrer auf Corona getestet?
Der Freistaat will Schülern, Lehrkräften und dem Schulpersonal wieder kostenlose Reihentests anbieten. Geplant ist auch, dass sich an den Schulen Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren selbst testen können, regelmäßig und freiwillig. Sobald
die Tests zugelassen und verfügbar seien, wolle man eine Strategie dafür entwickeln.
Das Kind ist krank – und nun?
Wer akut krank ist, muss zu Hause bleiben. Dazu zählen etwa Fieber, Husten, Durchfall oder der Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns. In die Schule dürfen die Kinder wieder, wenn sie 48 Stunden lang kein Fieber und keine Symptome mehr hatten, bis auf leichten Schnupfen oder gelegentlichen Husten.
Was gilt bei leichten Erkältungssymptomen?
Grundschulkinder dürfen weiter zur Schule gehen. Gleiches gilt für Kinder in Kitas. Schüler ab der fünften Klasse dagegen müssen zu Hause bleiben. Sie können erst wieder am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie in den zwei Tagen danach kein Fieber bekommen haben und auch die Erwachsenen in der Familie nicht krank geworden sind.