Rieser Nachrichten

So geht es an den Schulen weiter

Welche Regeln gelten ab Montag – und für wen? Die wichtigste­n Fragen und Antworten auf einen Blick

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Welche Kinder und Jugendlich­en dürfen jetzt wieder in die Schule?

Seit dem 1. Februar sind Abiturklas­sen von Gymnasien, Fachobersc­hulen und Berufsober­schulen sowie Abschlussk­lassen berufliche­r Schulen, die zeitnah ihre Abschlussp­rüfungen schreiben, zurück an den Schulen. Am Montag folgen Grundschül­er sowie die Abschlussj­ahrgänge aller anderen allgemeinb­ildenden Schulen wie Real-, Mittel- und Wirtschaft­sschulen. Gleiches gilt für Kinder und Jugendlich­e, die entspreche­nde Stufen an Förderschu­len besuchen.

Gilt diese Regelung bayernweit oder gibt es auch Ausnahmen?

In Corona-Hotspots müssen die Schüler weiter von zu Hause aus lernen. Das gilt in Landkreise­n, in denen es mehr als 100 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt. Eine analoge Regelung gibt es für die Krippen und Kindertage­sstätten. Dort bleibt es bei einem Inzidenzwe­rt von über 100 bei der Notbetreuu­ng. Das kann sich von einem Tag auf den anderen ändern.

In welcher Form findet der Unterricht in der Schule statt?

Voraussetz­ung ist, dass die Kinder mindestens 1,5 Meter voneinande­r entfernt sitzen. Wo das nicht möglich ist, werden die Klassen aufgeteilt. Die Gruppen kommen dann abwechseln­d zum Unterricht – je nach Schule wechseln sich die Kinder tage- oder wochenweis­e ab. Die einen lernen in der Schule, die anderen zu Hause.

Wie lernen die Kinder, die gerade nicht im Präsenzunt­erricht sind?

Viele Kinder wurden in den vergangene­n Wochen per Videokonfe­renz unterricht­et. Im Wechselunt­erricht wird das oft nicht mehr klappen, weil die Lehrer dann mit den Kindern im Klassenzim­mer beschäftig­t sind. Das Kultusmini­sterium wirbt deshalb bei den Eltern um Verständni­s, betont aber auch: „Wir begrüßen einen Live-Stream vom Klassenzim­mer in das Elternhaus.“

Welche Hygienevor­schriften gelten?

Abstand halten, Hände waschen und desinfizie­ren, Lüften und Maske tragen. Bei den Lehrern müssen es sogenannte OP-Masken sein. Bei den Kindern reichen Alltagsmas­ken aus Stoff. Das Gesundheit­sministeri­um

rät aber auch Schülern zum OP-Mundschutz. FFP2-Masken sind nicht erforderli­ch.

Gibt es jetzt wieder schriftlic­he Leistungsn­achweise?

Schulaufga­ben und andere angekündig­te Tests sind wieder möglich. Teilnehmen können aber nur Schüler, die gerade in der Schule sind. Ausnahmswe­ise darf dafür aber auch die ganze Klasse erscheinen, wenn alle im Prüfungsra­um 1,5 Meter Abstand einhalten können. Außerdem müsse eine gleichmäßi­ge und angemessen­e Prüfungsvo­rbereitung aller Teilnehmer gewährleis­tet sein.

Werden Schüler und Lehrer auf Corona getestet?

Der Freistaat will Schülern, Lehrkräfte­n und dem Schulperso­nal wieder kostenlose Reihentest­s anbieten. Geplant ist auch, dass sich an den Schulen Erwachsene und Jugendlich­e ab 15 Jahren selbst testen können, regelmäßig und freiwillig. Sobald

die Tests zugelassen und verfügbar seien, wolle man eine Strategie dafür entwickeln.

Das Kind ist krank – und nun?

Wer akut krank ist, muss zu Hause bleiben. Dazu zählen etwa Fieber, Husten, Durchfall oder der Verlust des Geschmacks- und Geruchssin­ns. In die Schule dürfen die Kinder wieder, wenn sie 48 Stunden lang kein Fieber und keine Symptome mehr hatten, bis auf leichten Schnupfen oder gelegentli­chen Husten.

Was gilt bei leichten Erkältungs­symptomen?

Grundschul­kinder dürfen weiter zur Schule gehen. Gleiches gilt für Kinder in Kitas. Schüler ab der fünften Klasse dagegen müssen zu Hause bleiben. Sie können erst wieder am Präsenzunt­erricht teilnehmen, wenn sie in den zwei Tagen danach kein Fieber bekommen haben und auch die Erwachsene­n in der Familie nicht krank geworden sind.

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Foto: Balk, dpa Für Lehrer Pflicht, für Schüler angera‰ ten: OP‰Masken.

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