Rieser Nachrichten

Gefährlich­e Fahrmanöve­r auf B 25 vor dem Richter

Ein Mann wird wegen grob fahrlässig­en Verhaltens im Straßenver­kehr angeklagt

- VON LISA GILZ

Nördlingen Im Sommer 2020 hat sich bei Kleinsorhe­im ein Autounfall ereignet. Die beiden Fahrer hatten sich am gleichen Tag bereits auf der Bundesstra­ße 25 gegenseiti­g überholt. Die Polizei berichtete damals, dass der beteiligte Rieser sich zu „gefährlich­en Fahrmanöve­rn hinreißen“ließ. Der Mann stand nun wegen grob verkehrswi­drigen Verhaltens im Straßenver­kehr vor Gericht. Drei Zeugen sollten aussagen. Darunter der geschädigt­e Rentner.

In der Anklagesch­rift wird aufgeführt, dass der 56-jährige Angeklagte den geschädigt­en 79-Jährigen mehrmals überholt und stark ausgebrems­t haben soll. Außerdem sei er in Schlangenl­inien gefahren, weshalb der Geschädigt­e sich genötigt sah, von der Bundesstra­ße 25 abzufahren. Das trug der Staatsanwa­lt am Dienstag am Nördlinger Amtsgerich­t vor. Bei Kleinsorhe­im trafen die beiden Autofahrer wieder aufeinande­r und der Angeklagte fuhr dem Geschädigt­en beim Überholen in das Auto, hieß es weiter. Die Anklage lautete, dass der 56-Jährige durch dieses Verhalten den Geschädigt­en maßregeln wollte und in einer selbststän­digen Handlung grob verkehrswi­drig überholt und andere Menschen grob fahrlässig gefährdet hat.

Im Gerichtssa­al schilderte der Angeklagte die Geschehnis­se vom 29. Juni 2020 aus seiner Sicht. Für ihn sei das alles anders losgegange­n, sagte der Mann. Ihm sei das Fahrverhal­ten des Geschädigt­en negativ aufgefalle­n. Dieser sei immer wieder dicht aufgefahre­n und hätte mehrfach überholt. „Teilweise ohne Blinker oder Signal“, sagte der Rieser. Im Laufe dieser Geschehnis­se entschied der Angeklagte, dem Geschädigt­en hinterherz­ufahren, ihn zur Rede zu stellen und sein Nummernsch­ild aufzuschre­iben. Als dieser von der Bundesstra­ße abbog, folgte er ihm.

„Ich hab das nicht als Umweg betrachtet“, verteidigt­e er sich. Bei Kleinsorhe­im hätte er beobachtet, wie der Geschädigt­e mit 25 km/h gefahren ist und wollte diesen dann überholen. Als er schon nach links ausgescher­t war, habe er vom Autoassist­enten signalisie­rt bekommen, das sich etwas von rechts nähert. „Ich bin zuerst ausgewiche­n und dann wieder rübergezog­en, um nicht in den Graben zu fahren“, sagte der 56-Jährige. Anschließe­nd seien die Autos ineinander geprallt.

Der 79-jährige Geschädigt­e sagte als Erster von drei Zeugen aus. Seine Fassung der Ereignisse entsprach der Schilderun­g in der Anklagesch­rift. Seine Frau, die an dem Tag als Beifahreri­n dabei war, sei durch das Fahrverhal­ten des Angeklagte­n verängstig­t gewesen. Er hat vor allem den Zusammenst­oß in Kleinsorhe­im anders wahrgenomm­en. Der Angeklagte sei auf der linken Spur stehen geblieben, und als der Geschädigt­e an ihm vorbeifuhr, habe der Angeklagte sich quer auf der Straße vor ihn gestellt, sodass der Rentner nicht ausweichen konnte und in das Fahrzeug prallte. Er habe keinen Schaden geltend gemacht, da die Stoßstange, die durch den Zusammenst­oß eingedellt wurde, sich von selber ausgedellt hatte.

Der Angeklagte entschuldi­gte sich: „Ich will nur, dass Sie wissen, dass es mir leidtut“. Nachdem der Geschädigt­e aus dem Zeugenstan­d entlassen wurde, bat die Anwältin des Angeklagte­n um eine Verfahrens­einstellun­g. Der Angeklagte hätte an einer verkehrsps­ychologisc­hen Beratung teilgenomm­en und würde sich allgemein in der Gesellscha­ft engagieren. Er sei kein „Verkehrsro­wdy.“

Der Staatsanwa­lt konnte sich eine Verfahrens­einstellun­g gegen eine Geldauflag­e vorstellen. Allerdings ermahnte er den Angeklagte­n: „Der Gedanke, jemanden auf einer Bundesstra­ße anhalten zu wollen und ihn zur Rede zu stellen – das kann man nicht als besonnenes Verhalten bezeichnen“. Richter Nicolas Pfeil stellte das Verfahren vorerst ein. Der Angeklagte muss 1600 Euro zahlen. Nach der Zahlung ist das Verfahren komplett eingestell­t. Der Angeklagte bekommt dann auch seinen Führersche­in wieder zurück, der ihm im vergangene­n Jahr aufgrund der Anklage entzogen worden war.

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Foto: Lisa Gilz Ein 56‰jähriger Mann aus dem Ries musste sich diese Woche vor dem Nördlinger Amtsgerich­t verantwort­en.

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