Drogen und Waffen: Mann muss in Haft
Warum das Amtsgericht einen 23-Jährigen aus dem Raum Wemding verurteilt hat
Donauwörth/Nördlingen Er war wiederholt in Drogengeschäfte verwickelt und besaß trotz Verbots auch Waffen. Deshalb musste sich ein 23-Jähriger aus dem Raum Wemding nun vor dem Schöffengericht in Nördlingen verantworten. Am Ende stand eine Gefängnisstrafe.
Zum Zeitpunkt der Straftaten, die das Gericht unter Vorsitz von Ruth Roser nun juristisch aufarbeitete, wohnte der Angeklagte in Donauwörth. Die Anklage warf dem jungen Mann vor, an Weihnachten 2019 zehn Gramm Amphetamin auf
Kommission übernommen zu haben, um es gewinnbringend weiterzuverkaufen. Kurz darauf sollen es dann 100 Gramm Rauschgift dieser Art gewesen sein, das er von einem anderen Mann erhielt, um es aufzubewahren. Einen
Teil davon – etwa 30 Gramm – soll der 23-Jährige selbst veräußert haben, den Rest der „Geschäftspartner“. Zudem soll der Angeklagte kleinere Mengen
Marihuana verkauft haben. Dies waren nicht die einzigen Vergehen: Die Polizei entdeckte bei ihm im Mai 2020 eine Gaspistole mit Magazin und eine SoftairLangwaffe. Dies hatte ebenfalls eine Anzeige zur Folge, denn das Landratsamt hatte dem 23-Jährigen verboten, Waffen zu besitzen. Vor Gericht zeigte er sich weitgehend geständig. Ihm drohte größeres Ungemach, war er doch kein unbeschriebenes Blatt. Diverse einschlägige Vorstrafen standen zu Buche. So hatte er 2016 eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten erhalten und Anfang 2017 eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.
Die Staatsanwaltschaft forderte jetzt erneut eine Freiheitsstrafe in dieser Höhe. Der Verteidiger bat darum, eine Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren zu verhängen. Das Urteil: Der junge Mann muss wegen Drogenhandels und wegen Verstößen gegen das Waffengesetz für zwei Jahre ins Gefängnis.
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