Rieser Nachrichten

Etwas Lockerung in Sicht

Osterbesuc­he laut Papier wohl möglich

- VON BERNHARD JUNGINGER

Berlin Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie soll bis zum 28. März, also kurz vor Ostern, bestehen bleiben, in einigen wichtigen Punkten aber gelockert werden. Darauf haben sich Bundeskanz­lerin Angela Merkel, Finanzmini­ster und Vizekanzle­r Olaf Scholz (SPD) sowie die Bundesländ­er Bayern und Berlin vor dem Covid-Gipfel am Mittwochab­end verständig­t. Die Öffnungssc­hritte gehen mit einer Schnelltes­t-Offensive einher. Das geht aus der unserer Redaktion vorliegend­en Beschlussv­orlage für das Treffen Merkels mit den Ministerpr­äsidenten hervor.

Ab dem kommenden Montag sollen die Kontaktbes­chränkunge­n gelockert werden. Laut dem Papier ist es dann erlaubt, dass sich wieder bis zu fünf Mitglieder zweier Haushalte treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Verwandten­besuche über Ostern sind demnach erlaubt. Es wird weiter zu höchstmögl­icher Zurückhalt­ung bei Begegnunge­n und Reisen gemahnt und empfohlen, sich jeweils durch Schnelltes­ts abzusicher­n. Die Zahl der Schnelltes­ts soll insgesamt stark ausgeweite­t werden. Bürgern soll eine bestimmte Anzahl von Schnelltes­ts pro Monat bezahlt werden, Arbeitgebe­r sind gehalten, in ihren Betrieben zu testen. Weitere Lockerunge­n können die Länder im Zusammenha­ng mit Teststrate­gien selbst beschließe­n, auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 Neuansteck­ungen pro 100000 Einwohner und Woche liegt. Anderersei­ts ist in dem Beschlussp­apier eine Art „Notbremse“vorgesehen. Sollten die Infektions­werte wieder drastisch ansteigen, würden automatisc­h die aktuell und bis zum 7. März gültigen Regeln wieder in Kraft treten.

Bundesweit einheitlic­h sollen ab Montag dann auch Blumengesc­häfte, Gartenmärk­te und Buchhandlu­ngen unter strengen Hygieneauf­lagen öffnen dürfen. Bislang gibt es dazu einen deutschlan­dweiten Flickentep­pich. Zusätzlich zu den bereits wieder geöffneten Friseursal­ons sollen ab Montag auch wieder „körpernahe“Dienstleis­tungen angeboten werden, etwa von Kosmetiksa­lons.

Sollte die Wochen-Inzidenz in einem Land oder einer Region stabil unter den Wert von 35 sinken, kann dem Beschlusse­ntwurf zufolge ein weiterer Öffnungssc­hritt gegangen werden. Weitere Bereiche des Einzelhand­els, Galerien, Museen, Zoos und botanische Gärten könnten dann aufsperren. Auch Sport im Außenberei­ch könnte in kleineren Gruppen wieder erlaubt werden.

Das Beschlussp­apier ist eine Diskussion­sgrundlage für das virtuelle Treffen von Kanzlerin Angela Merkel und den 16 Länderchef­s an diesem Mittwochab­end. Es ist noch nicht mit allen Ministerpr­äsidenten abgestimmt, von denen viele zuletzt klare Öffnungssz­enarien gefordert hatten. In der Bund-Länder-Runde könnte es also zu heftigen Diskussion­en kommen. Denn gegen Öffnungen spricht nach Meinung mancher Experten nicht nur die seit Tagen deutschlan­dweit um einen Wert von etwa 60 pendelnde Sieben-Tage-Inzidenz. Sorgen bereitet vor allem der Umstand, dass unter den festgestel­lten Corona-Infektione­n immer mehr auf Virus-Mutanten zurückgehe­n. Diese sind teils ansteckend­er und wohl auch gefährlich­er als die Urform.

Über mögliche weitere Öffnungssc­hritte, etwa in der Gastronomi­e, soll erst auf dem nächsten Gipfel von Bund und Ländern am 24. März entschiede­n werden. Verlängert bis Ende April soll aber die Verordnung werden, nach der Betriebe, wo immer möglich, ihren Beschäftig­ten das Arbeiten von zu Hause aus ermögliche­n müssen.

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