Amtsblatt
FFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFdesFMarktesFundFder VerwaltungsgemeinschaftFWallerstein Mitgliedergemeinden: Markt Wallerstein, Gemeinden Maihingen · Marktoffingen. Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein · Telefon: 0 90 81 / 27 60-0 (Markt Wallerstein und Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein). Druck: Rieser Nachrichten. Erscheint nach Bedarf.
Amtsblatt Nr. 2 – 3. März 2021
Bekanntmachung über die 2. Änderung der Einbezugssatzung „Kreuzäcker“in der Gemeinde Maihingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Maihingen hat in seiner Sitzung am 15.02.2021 die 2. Änderung der Einbezugssatzung „Kreuzäcker“gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend § 34 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren beschlossen.
Die 2. Änderung der Einbezugssatzung „Kreuzäcker“ist erforderlich, da die vorgesehene Nachverdichtung im Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) liegt und auch die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 oder 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht gegeben sind.
Der Bereich der Einbezugssatzung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 267 Gemarkung Maihingen und wird im Wesentlichen wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch Fl.Nr. 264 Gemarkung Maihingen
Im Osten: durch Fl.Nr. 271 Gemarkung Maihingen (TF)
Im Westen: durch Fl.Nr. 266 Gemarkung Maihingen
Im Süden: durch Fl.Nr. 268 Gemarkung Maihingen
Siehe Skizze:
Mit der Ausarbeitung der Unterlagen zur Änderung der Einbezugssatzung ist das Planungsbüro Godts, Römerstraße 6, 73467 Kirchheim a. R. beauftragt.
Der ausgearbeitete Planentwurf der 2. Änderung der Einbezugssatzung „Kreuzäcker“einschließlich Begründung in der Fassung vom 15.02.2021 sowie folgende umweltbezogene Informationen
- Umweltbericht in der Fassung vom 15.02.2021: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter der Umwelt (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Sach- und Kulturgüter)
liegen in der Zeit vom 10.03.2021 bis einschließlich 10.04.2021 im Rathaus der Gemeinde Maihingen, Amtszimmer des 1. Bürgermeisters, Josef-Haas-Straße 2, 86747 Maihingen während der allgemeinen Amtsstunden (Mittwoch: 17.00 h - 20.00 h und Donnerstag: 10.30 h - 12.00 h) und bei der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein, Zimmer Nr. 7, Weinstraße 19, 86757 Wallerstein während der allgemeinen Dienststunden (Mo - Mi: 8.00 h - 12.00 h und 14.00 h - 16.15 h, Do: 8.00 h 12.00 h und 14.00 h - 18.00 h, Fr: 8.00 h - 12.00 h) zu jedermanns Einsicht aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.vg-wallerstein.de während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein, den 26.02.2021 für die Gemeinde Maihingen gez. Ellinger Verwaltungsrat