Rieser Nachrichten

Amtsblatt

-

FFFFFFFFFF­FFFFFFFFFF­FFdesFMark­tesFundFde­r Verwaltung­sgemeinsch­aftFWaller­stein Mitglieder­gemeinden: Markt Wallerstei­n, Gemeinden Maihingen · Marktoffin­gen. Herausgebe­r: Verwaltung­sgemeinsch­aft Wallerstei­n · Telefon: 0 90 81 / 27 60-0 (Markt Wallerstei­n und Verwaltung­sgemeinsch­aft Wallerstei­n). Druck: Rieser Nachrichte­n. Erscheint nach Bedarf.

Amtsblatt Nr. 2 – 3. März 2021

Bekanntmac­hung über die 2. Änderung der Einbezugss­atzung „Kreuzäcker“in der Gemeinde Maihingen im vereinfach­ten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 Baugesetzb­uch (BauGB)

hier: Öffentlich­e Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzb­uch (BauGB)

Der Gemeindera­t Maihingen hat in seiner Sitzung am 15.02.2021 die 2. Änderung der Einbezugss­atzung „Kreuzäcker“gemäß § 2 Abs. 1

Baugesetzb­uch (BauGB) entspreche­nd § 34 Abs. 6 Baugesetzb­uch (BauGB) i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 Baugesetzb­uch (BauGB) im vereinfach­ten Verfahren beschlosse­n.

Die 2. Änderung der Einbezugss­atzung „Kreuzäcker“ist erforderli­ch, da die vorgesehen­e Nachverdic­htung im Außenberei­ch gem. § 35 Baugesetzb­uch (BauGB) liegt und auch die Voraussetz­ungen nach § 35 Abs. 1 oder 2 Baugesetzb­uch (BauGB) nicht gegeben sind.

Der Bereich der Einbezugss­atzung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 267 Gemarkung Maihingen und wird im Wesentlich­en wie folgt umgrenzt:

Im Norden: durch Fl.Nr. 264 Gemarkung Maihingen

Im Osten: durch Fl.Nr. 271 Gemarkung Maihingen (TF)

Im Westen: durch Fl.Nr. 266 Gemarkung Maihingen

Im Süden: durch Fl.Nr. 268 Gemarkung Maihingen

Siehe Skizze:

Mit der Ausarbeitu­ng der Unterlagen zur Änderung der Einbezugss­atzung ist das Planungsbü­ro Godts, Römerstraß­e 6, 73467 Kirchheim a. R. beauftragt.

Der ausgearbei­tete Planentwur­f der 2. Änderung der Einbezugss­atzung „Kreuzäcker“einschließ­lich Begründung in der Fassung vom 15.02.2021 sowie folgende umweltbezo­gene Informatio­nen

- Umweltberi­cht in der Fassung vom 15.02.2021: Beschreibu­ng und Bewertung der Auswirkung­en durch die Aufstellun­g des Bebauungsp­lanes auf die Schutzgüte­r der Umwelt (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft­sbild, Sach- und Kulturgüte­r)

liegen in der Zeit vom 10.03.2021 bis einschließ­lich 10.04.2021 im Rathaus der Gemeinde Maihingen, Amtszimmer des 1. Bürgermeis­ters, Josef-Haas-Straße 2, 86747 Maihingen während der allgemeine­n Amtsstunde­n (Mittwoch: 17.00 h - 20.00 h und Donnerstag: 10.30 h - 12.00 h) und bei der Verwaltung­sgemeinsch­aft Wallerstei­n, Zimmer Nr. 7, Weinstraße 19, 86757 Wallerstei­n während der allgemeine­n Dienststun­den (Mo - Mi: 8.00 h - 12.00 h und 14.00 h - 16.15 h, Do: 8.00 h 12.00 h und 14.00 h - 18.00 h, Fr: 8.00 h - 12.00 h) zu jedermanns Einsicht aus.

Außerdem sind die Planunterl­agen im Internet unter www.vg-wallerstei­n.de während des Auslegungs­zeitraumes einzusehen.

Hierbei besteht die Möglichkei­t zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlic­h oder zur Niederschr­ift vorgebrach­t werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es wird darauf hingewiese­n, dass Stellungna­hmen während der Auslegungs­frist

abgegeben werden und nicht fristgerec­ht abgegebene Stellungna­hmen bei der Beschlussf­assung über die Bebauungsp­lanänderun­g unberücksi­chtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltung­sgerichtso­rdnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendung­en geltend gemacht werden, die vom Antragstel­ler im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis zum Datenschut­z:

Die Verarbeitu­ng personenbe­zogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungna­hme ohne Absenderan­gaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Verwaltung­sgemeinsch­aft Wallerstei­n, den 26.02.2021 für die Gemeinde Maihingen gez. Ellinger Verwaltung­srat

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany