Rieser Nachrichten

Gericht bremst Behörden

AfD darf nicht beobachtet werden

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Berlin Das Bundesamt für Verfassung­sschutz darf die AfD vorerst nicht als rechtsextr­emistische­n Verdachtsf­all einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Kölner Verwaltung­sgerichts hervor, der dem Bundesamt und der Partei zugestellt wurde. Das Gericht verbietet dem Verfassung­sschutz darin außerdem, die Einordnung, Beobachtun­g, Behandlung oder Prüfung der Partei als „Verdachtsf­all“vor Abschluss des von der AfD dagegen angestreng­ten Eilverfahr­ens öffentlich oder nicht öffentlich bekannt zu geben.

Die AfD hatte sich bereits vorsorglic­h an das Gericht gewandt, um eine mögliche Einstufung als Verdachtsf­all zu verhindern. Den entspreche­nden Antrag stellte sie im Januar. Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassung­sschützer der Länder diese Woche dann in einer Videokonfe­renz intern über eine Hochstufun­g der Partei zum Verdachtsf­all informiert. Öffentlich hatte er jedoch nichts dazu bekannt gegeben. Durch Medienberi­chte wurde der Vorgang publik.

Zur Begründung seines Beschlusse­s erklärte das Gericht, es werde „in unvertretb­arer Weise“in die Chancengle­ichheit politische­r Parteien eingegriff­en. „Alles“spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassung­sschutz nicht an seine sogenannte „Stillhalte­zusagen“gehalten, beziehungs­weise nicht „hinreichen­d dafür Sorge getragen“habe, dass keine Informatio­nen zu dem Verfahren nach außen drängen.

Der innenpolit­ische Sprecher der Unionsfrak­tion, Mathias Middelberg, sagte: „Die AfD sollte sich nicht zu früh freuen.“Schließlic­h sei mit dem Beschluss noch keine Entscheidu­ng verbunden, ob eine Einstufung der Gesamt-AfD als Verdachtsf­all rechtmäßig ist.

Mit Blick auf die Bundestags­wahl könnte entscheide­nd sein, wann das Kölner Gericht in der Sache entscheide­t. Also darüber, ob eine „Verdachtsf­all“-Beobachtun­g der gesamten AfD gerechtfer­tigt ist oder nicht. Der Verfassung­sschutz hatte dem Gericht diese Woche umfangreic­he Unterlagen vorgelegt, um seine aktuelle Einschätzu­ng der Partei zu begründen. Die werden jetzt vom Gericht beurteilt.

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