Gericht bremst Behörden
AfD darf nicht beobachtet werden
Berlin Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, der dem Bundesamt und der Partei zugestellt wurde. Das Gericht verbietet dem Verfassungsschutz darin außerdem, die Einordnung, Beobachtung, Behandlung oder Prüfung der Partei als „Verdachtsfall“vor Abschluss des von der AfD dagegen angestrengten Eilverfahrens öffentlich oder nicht öffentlich bekannt zu geben.
Die AfD hatte sich bereits vorsorglich an das Gericht gewandt, um eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. Den entsprechenden Antrag stellte sie im Januar. Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche dann in einer Videokonferenz intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert. Öffentlich hatte er jedoch nichts dazu bekannt gegeben. Durch Medienberichte wurde der Vorgang publik.
Zur Begründung seines Beschlusses erklärte das Gericht, es werde „in unvertretbarer Weise“in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. „Alles“spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte „Stillhaltezusagen“gehalten, beziehungsweise nicht „hinreichend dafür Sorge getragen“habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen drängen.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, sagte: „Die AfD sollte sich nicht zu früh freuen.“Schließlich sei mit dem Beschluss noch keine Entscheidung verbunden, ob eine Einstufung der Gesamt-AfD als Verdachtsfall rechtmäßig ist.
Mit Blick auf die Bundestagswahl könnte entscheidend sein, wann das Kölner Gericht in der Sache entscheidet. Also darüber, ob eine „Verdachtsfall“-Beobachtung der gesamten AfD gerechtfertigt ist oder nicht. Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht diese Woche umfangreiche Unterlagen vorgelegt, um seine aktuelle Einschätzung der Partei zu begründen. Die werden jetzt vom Gericht beurteilt.