Rieser Nachrichten

Wedel muss wohl vor Gericht

Regisseur wird wegen Vergewalti­gung angeklagt

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München Dieter Wedel war ein ganz Großer in der deutschen Film- und Fernsehbra­nche. In den 1990er Jahren ging kaum etwas ohne ihn. Er hat Kultfilme geschaffen wie die Mehrteiler „Der Schattenma­nn“oder „Der große Bellheim“. Doch seit einiger Zeit überschatt­et ein echter Kriminalfa­ll das Lebenswerk des inzwischen 81 Jahre alten Regisseurs. Das neueste Kapitel darin: Die Staatsanwa­ltschaft München I hat nach drei Jahren Ermittlung­szeit Anklage gegen ihn erhoben wegen des Vorwurfs der Vergewalti­gung, wie die Behörde am Freitag mitteilt.

Wenn das Landgerich­t München I die Anklage zulässt, wird der berühmte Filmemache­r, der die Vorwürfe entschiede­n bestritten hat, vor Gericht gestellt. Laut Anklage soll er „zu einem nicht mehr genau bestimmbar­en Zeitpunkt zwischen Juni und Oktober 1996, vermutlich Ende Oktober 1996“die damals 27 Jahre alte Schauspiel­erin Jany Tempel in einem Münchner Luxushotel vergewalti­gt haben. Sie soll sich dort zu einem Vorstellun­gsgespräch mit Wedel getroffen und mit ihm gemeinsam eine erotische Szene gelesen haben. Dabei soll Wedel, so die Staatsanwa­ltschaft, „den Entschluss gefasst haben, Geschlecht­sverkehr mit der Geschädigt­en zu vollziehen und dabei etwaigen Widerstand gegebenenf­alls mit Gewalt zu überwinden“. Nach einer körperlich­en Auseinande­rsetzung soll er sie dann vergewalti­gt haben.

Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft über 20 Zeugen, eine Gutachteri­n sowie Kalenderei­nträge als Beweismitt­el an. Auch Wedel soll sich demnach 2019 zu den Vorwürfen geäußert haben. Wie, das ließ die Staatsanwa­ltschaft offen. Öffentlich hat Wedel die Vorwürfe bestritten und dazu sogar eine eidesstatt­liche Erklärung abgegeben. Ende August 2018 sagte er der Bild: „Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlung­en gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwa­ltschaft.“Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräf­tigen Entscheidu­ng in dem Strafverfa­hren die Unschuldsv­ermutung. Weder das mutmaßlich­e Opfer Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollen sich zunächst zur Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft äußern.

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Dieter Wedel

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