„Ich bin überzeugt, dass das kein Einzelfall war“
Vor zwei Jahren warf die Operation Aderlass einen dunklen Schatten auf die Nordische Ski-WM in Seefeld. Zwei Jahre später ist in Oberstdorf alles ruhig. Ein Gespräch über dopende Sportler, harte Strafen und Blauäugigkeit
München Die Operation Aderlass war der bisher größte Schlag deutscher Ermittler gegen ein DopingNetzwerk. Vor zwei Jahren deckten sie mit Razzien am Rande der Nordischen Ski-WM in Seefeld und in einer Erfurter Arztpraxis die Machenschaften des Mediziners Mark Schmidt und seiner Helfer auf. 23 Sportler aus acht Nationen waren involviert. Im Januar wurde Schmidt in München zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Oberstaatsanwalt Kai Gräber, 55, leitete die Operation Aderlass – und zieht Bilanz.
Vor der Nordischen Ski-WM, die an diesem Wochenende in Oberstdorf endet, hatten Sie gesagt, Sie wüssten noch nicht, ob Sie vielleicht beruflich ins Allgäu müssen. Mussten Sie?
Kai Gräber: Ich war privat im Allgäu und nicht im Zusammenhang mit den Wettkämpfen. Die habe ich nur in den Medien verfolgt. Aber ich war mit den Kollegen vor Ort vernetzt, die sich gemeldet hätten, wenn etwas zu regeln gewesen wäre.
Vor zwei Jahren hatten Sie in Seefeld alle Hände voll zu tun. Die „Operation Aderlass“förderte ein ganzes Dopingnetzwerk zutage. War das eine Zeitenwende im Kampf gegen das organisierte Doping?
Gräber: Also ob es eine Zeitenwende war, vermag ich nicht zu beurteilen. Dafür ist das Wort vielleicht ein bisschen zu groß. Ich würde sagen, es war ein deutliches Hab-Acht-Signal. Der Anti-Doping-Kampf wird sich dahingehend verändern, dass die Player gemerkt haben, dass man jetzt auch unter Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden tätig wird. Denn sonst wird man in diesem Bereich nicht erfolgreich ermitteln können.
Das Prinzip der Abschreckung hat also eine Aufwertung erfahren.
Gräber: Ja, ich finde schon. Man hat in diesem Verfahren gesehen, mit welchen Strafen gerechnet werden muss. Künftig müssen sich Leute, die dopen wollen, die Frage stellen, ob sie dieses Risiko eingehen wollen.
Wer hat sich den treffenden Namen „Operation Aderlass“einfallen lassen?
Gräber: Den hat sich die ermittelnde Zolldienststelle einfallen lassen. Es ist immer so, dass bei größeren Geschichten der Operation ein Name gegeben wird. Es standen auch ein paar andere Namen im Raum, zum Beispiel „O‘zapft is“. Aber sie haben sich dann doch für Aderlass entschieden.
War Ihnen während der Vorbereitung der Operation bewusst, dass Sie damit deutsche Rechtsgeschichte schreiben?
Gräber: Das war am Anfang überhaupt nicht abzusehen. Die ersten Informationen gingen ja in Richtung der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi, also knapp an der Verjährungsgrenze kratzend. Es war völlig unvorhersehbar, dass in dem Personenkreis auch aktuell noch weiter gedopt wird. Es sah nach Ermittlungen aus, die weit in der Vergangenheit liegende Sachverhalte betreffen würden. Die Aktualität hat uns überrascht.
Der Komplex ist jetzt abgeschlossen?
Gräber: Das Urteil gegen den Arzt Mark Schmidt ist rechtskräftig. Sportrechtlich ist sicher noch nicht alles aufgearbeitet. Aber sonst würde ich sagen, dass der Komplex Mark Schmidt/Erfurt im Wesentlichen durch ist.
Grundlage des Prozesses war das AntiDoping-Gesetz, das es seit Dezember 2015 gibt. Dreieinhalb Jahre später gab es die Operation Aderlass. Wieso hat es so lange gedauert, um in dieser Form tätig zu werden?
Gräber: Der Grund, warum es im Leistungssport so lange gedauert hat, ist, dass die Informationen nicht gekommen sind. Das Gesetz war nicht der Hemmschuh. Es wurden einfach keine entsprechenden Fälle an uns herangetragen. So musste man bis ins Jahr 2019 warten, bis die Geschichte in dem das Verfahren ermöglicht hat.
Trotzdem soll das Gesetz überarbeitet werden. Eine Evaluierung hat ergeben, dass es unter anderem an einer Kronzeugenregelung mangelt. War das ein Geburtsfehler des Gesetzes?
Gräber: Man hat es damals besprochen und gedacht, dass die allgemeine Kronzeugenregelung ausreicht. Man hat aber feststellen müssen, dass man die Kronzeugenregelung deutlich erweitern wird müssen. Also auch auf die Athleten. Dass auch sie sich Strafmilderung oder Straffreiheit verschaffen können durch Kooperation. Es ist in der Evaluierung klar heraus gekommen, dass eine Kronzeugenregelung hilfreich ist – als ein Signal für die Szene, damit man hoffentlich nicht noch einmal vier oder fünf Jahre auf einen solchen Fall warten muss.
Besagte Kronzeugenregelung könnte noch in dieser Legislaturperiode kommen. Erwarten Sie dann mehr Arbeit?
Gräber: Ich nehme es so, wie es kommt. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass durch die Operation Aderlass und die gerichtliche Aufarbeitung ein Signal an die Szene gegangen ist: Wenn man am Doping was ändern will, sollte man mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen arbeiten – spätestens, wenn es dann eine Kronzeugenregelung gibt. Wichtig wäre, dass es auch im Sportrecht eine entsprechende Regelung gibt. Der Sportler hat nur eine gewisse Anzahl an Jahren, in denen er mit dem Sport seinen Lebensunterhalt gestalten kann. Da bringt es ihm nichts, wenn er strafrechtlich nicht oder milde verfolgt wird, dafür dann aber sportrechtlich vier Jahre gesperrt ist. Wir müssen das harmonisieren.
Was würden Sie darüber hinaus an dem Anti-Doping-Gesetz ändern?
Gräber: Man könnte beispielsweise daran denken, die Höchststrafe für den Grundstraftatbestand von bisher zwei bzw. drei auf fünf Jahre hochzusetzen. Einfach um auch da zu sagen: Ein Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz ist doch was anderes, als eine tätliche Beleidigung oder eine kleine Fundunterschlagung. Und man könnte durch eine höhere Höchststrafe auch den Anreiz erhöhen, sich durch Aussagen Strafmilderung zu verschaffen.
Aus dem Sport heraus gab es lange Widerstand gegen ein Anti-Doping-Gesetz. Wie hat sich für Sie die Zusammenarbeit mit den Sportverbänden entwickelt?
Gräber: Das Verfahren hat den Effekt, dass da Türen aufgegangen sind. Die Reaktionen auf das Ermittlungsverfahren waren in allen Bereichen positiv: aus dem Sport, sei es von den Athleten oder den Verbänden, von der Nada, von der Politik, von der Presse, von der Öffentlichkeit. Und es gab ein Umdenken in dem einem oder anderen Kopf, dass die Strafverfolgungsbehörden mitgenommen werden sollten, wenn wir etwas ändern wollen.
Keiner der Sportler aus dem Netzwerk des Mark Schmidt wurde durch eine Dopingkontrolle überführt. Ist das Kontrollsystem überfordert oder gar überflüssig?
Gräber: Dopingkontrollen sind schon wichtig. Man hat aber durch das Verfahren gesehen, wie dreist und mit welcher kriminellen Energie das Netzwerk von Mark Schmidt mit den Gegebenheiten gespielt hat. Und die tatsächlichen Umstände der Dopingkontrollen zu ihrem Nutzen verwendet hat. Man kann das aber nicht alles freigeben. Allerdings wird man sicherlich die Lehren aus dem Verfahren ziehen und versuchen, das Kontrollsystem zu optimieren.
Halten Sie den Sport heute für sauberer, als vor der Operation Aderlass?
Gräber: Das ist natürlich eine Frage, die in ihrer Pauschalität schwer zu beantworten ist. Ich habe aber Zweifel, dass der Sport sauberer ist, als vor der Operation Aderlass. Ich hoffe einfach, dass in den Köpfen endlich ein gewisses Umdenken begonnen hat. Aber zu denken, dass die Operation eine durchschlagende Auswirkung auf die Dopingkultur haben wird, wäre wohl blauäugig.
Das von Ihnen aufgedeckte Netzwerk war also kein Einzelfall...
Gräber: Ich bin überzeugt davon, dass das kein Einzelfall war. Es ist zwar sicherlich nicht so, wie es die Verteidigung im Gerichtsverfahren versucht hat darzustellen. Dass der komplette Sport dopingverseucht ist. Dass Sportler, Trainer, Mediziner und Verbände hier Hand in Hand arbeiten und Dopingpraktiken vertuschen. So ist es dann doch nicht. Aber sicherlich ist Mark Schmidt kein Einzelfall.
Welche Erkenntnisse nehmen Sie aus der Operation Aderlass mit?
Gräber: Wichtig war die sehr gute und schnelle Zusammenarbeit mit den Kollegen in Österreich. Das war vorbildlich. Die Österreicher haben mit riesigem Einsatz geholfen, dass Beschlüsse und Anordnungen im Rechtshilfeweg sofort umgesetzt werden können. Das ist nicht überall so. Die Rechtshilfeschiene wird eine große Bedeutung haben, da die Sportereignisse über die ganze Welt verstreut sind. Interessant war, dass Blutdoping in manchen Ländern, wo beispielsweise der nordische Skisport sehr intensiv betrieben wird, gar nicht strafbar ist. Da wäre der dortige Gesetzgeber gefordert.
Haben Sie momentan schon neue Ermittlungen laufen?
Gräber: Darüber kann ich nicht sprechen. Aber ich langweile mich nicht.
DSVAufgebot*
Moch, Notz *Die genauen Starter stehen noch nicht fest