Mit dem Motorrad schneller als die Polizei
Motorradfahrer liefert sich ein Rennen mit den Beamten. Die Begründung ist kurios
Nördlingen Die Polizei brach die Verfolgung ab. Zu gefährlich war die Verfolgung, zu hoch die Geschwindigkeit nach Einschätzung der Polizei. Im Herbst vergangenen Jahres lieferten sich die Beamten eine Verfolgungsjagd mit einem Rieser auf einem Motorrad. Nun stand der Mann vor Gericht.
Die Tat soll sich laut Anklage wie folgt zugetragen haben. Ein Rieser fuhr auf seinem Motorrad bei Wallerstein auf dem Hinterrad. Eine zivile Streife der Polizei sah das und wollte den Mann kontrollieren, doch der Motorradfahrer fuhr davon. Es ging durch Benzenzimmern und Munzingen, mit dem Martinshorn hätten die Beamten dem Mann signalisiert, dass er anhalten solle, wie Staatsanwältin Johanna Thumser schildert. Bei dem Fahrer habe man eine Geschwindigkeit von 152 Kilometern pro Stunde festgestellt, das Dienstfahrzeug der Polizei soll zwischenzeitlich rund 180 km/h gefahren sein. Auch auf einem Feldweg ging die Verfolgung weiter, Radfahrer hätten sich in Sicherheit bringen müssen. Zudem sei die Polizei während der Verfolgung einmal knapp hinter dem Fahrer gewesen, der habe Kies aufgewirbelt und so am Fahrzeug der Beamten rund 8000 Euro Schaden angerichtet.
Eine Strafe von 3600 Euro war angesetzt worden, doch da der Anwalt des Angeklagten gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam es nun zur Verhandlung vor dem Nördlinger Amtsgericht gegen den Rieser.
Da das Motorrad des Angeklagten eingezogen worden war, bringt der Anwalt des Angeklagten ein, ob dies denn verhältnismäßig sei. Die Maschine habe einen Wert von 6000 Euro, möglicherweise wolle sein Mandant das Motorrad einmal verkaufen. Doch sowohl Richter Nicolas Pfeil als auch Staatsanwältin
Thumser geben zu bedenken, dass die Strafe so niedrig sei, weil das Motorrad eingezogen worden sei – ohne wäre auch die Strafe höher. Dabei belässt es Anwalt Florian Düthorn zunächst und sein Mandant äußert sich zu der Verfolgungsjagd. Er habe die Polizei als solche zunächst nicht erkannt, behauptet er, „ich habe kein Blaulicht und nichts gesehen.“. Als er bei Munzingen rechts abgebogen sei, habe er nur ein schnelles Fahrzeug auf sich zukommen sehen: „Ich habe gedacht, das fährt mich zusammen, das stand schon quer, die Räder haben blockiert.“Da habe er Gas gegeben, sagt der Angeklagte. Es ist wohl die Situation, bei der Kies aufgewirbelt wurde und der Schaden am Auto entstanden ist. Anwalt Düthorn sagt, dass es einen Kieshaufen gab, auf den das Polizeifahrzeug wahrscheinlich aufgefahren sei.
Der Angeklagte bestreitet zudem, dass die Radfahrer auf dem Feldweg zur Seite gehechtet seien, diese seien ganz normal zur Seite gefahren. Der Motorradfahrer gibt aber zu, einen Fehler gemacht zu haben. Die schnelle Fahrt begründet er mit einer Knie-Operation, die er gehabt habe. Er wollte testen, ob er Schmerzen beim Fahren habe, so der Rieser.
Richter Pfeil hat die CD mit Aufnahmen der Verfolgung schon in der Hand, ein Polizist wartet als Zeuge vor dem Sitzungssaal. Doch nun bittet Anwalt Düthorn Richter und Staatsanwältin um ein Verständigungsgespräch. Aber zu einer Einigung kommt es nicht und so zieht der Anwalt seinen Einspruch zurück, der Strafbefehl kommt zum Tragen. Der Rieser muss 3600 Euro zahlen, zudem für weitere sechs Monate auf seinen Führerschein verzichten. Ob er ihn danach wieder bekommt, entscheidet die Zulassungsbehörde. Außerdem bleibt das Motorrad des Rasers eingezogen.
Jürgen Zucker aus Nördlingen hatte bei der Februar-Auslosung des VR-Gewinnsparens Glück. Er hat ein E-Bike gewonnen. Die Überraschung war geglückt, als Hannes Benninger (RVB Ries) ihm das Fahrrad überreichte. Gut, dass Zucker zu Fuß gekommen war. So konnte er nach einer kurzen Einweisung den Heimweg gleich mit dem neuen E-Bike antreten.