Rieser Nachrichten

Mit dem Motorrad schneller als die Polizei

Motorradfa­hrer liefert sich ein Rennen mit den Beamten. Die Begründung ist kurios

- VON JAN‰LUC TREUMANN

Nördlingen Die Polizei brach die Verfolgung ab. Zu gefährlich war die Verfolgung, zu hoch die Geschwindi­gkeit nach Einschätzu­ng der Polizei. Im Herbst vergangene­n Jahres lieferten sich die Beamten eine Verfolgung­sjagd mit einem Rieser auf einem Motorrad. Nun stand der Mann vor Gericht.

Die Tat soll sich laut Anklage wie folgt zugetragen haben. Ein Rieser fuhr auf seinem Motorrad bei Wallerstei­n auf dem Hinterrad. Eine zivile Streife der Polizei sah das und wollte den Mann kontrollie­ren, doch der Motorradfa­hrer fuhr davon. Es ging durch Benzenzimm­ern und Munzingen, mit dem Martinshor­n hätten die Beamten dem Mann signalisie­rt, dass er anhalten solle, wie Staatsanwä­ltin Johanna Thumser schildert. Bei dem Fahrer habe man eine Geschwindi­gkeit von 152 Kilometern pro Stunde festgestel­lt, das Dienstfahr­zeug der Polizei soll zwischenze­itlich rund 180 km/h gefahren sein. Auch auf einem Feldweg ging die Verfolgung weiter, Radfahrer hätten sich in Sicherheit bringen müssen. Zudem sei die Polizei während der Verfolgung einmal knapp hinter dem Fahrer gewesen, der habe Kies aufgewirbe­lt und so am Fahrzeug der Beamten rund 8000 Euro Schaden angerichte­t.

Eine Strafe von 3600 Euro war angesetzt worden, doch da der Anwalt des Angeklagte­n gegen den Strafbefeh­l Einspruch eingelegt hatte, kam es nun zur Verhandlun­g vor dem Nördlinger Amtsgerich­t gegen den Rieser.

Da das Motorrad des Angeklagte­n eingezogen worden war, bringt der Anwalt des Angeklagte­n ein, ob dies denn verhältnis­mäßig sei. Die Maschine habe einen Wert von 6000 Euro, möglicherw­eise wolle sein Mandant das Motorrad einmal verkaufen. Doch sowohl Richter Nicolas Pfeil als auch Staatsanwä­ltin

Thumser geben zu bedenken, dass die Strafe so niedrig sei, weil das Motorrad eingezogen worden sei – ohne wäre auch die Strafe höher. Dabei belässt es Anwalt Florian Düthorn zunächst und sein Mandant äußert sich zu der Verfolgung­sjagd. Er habe die Polizei als solche zunächst nicht erkannt, behauptet er, „ich habe kein Blaulicht und nichts gesehen.“. Als er bei Munzingen rechts abgebogen sei, habe er nur ein schnelles Fahrzeug auf sich zukommen sehen: „Ich habe gedacht, das fährt mich zusammen, das stand schon quer, die Räder haben blockiert.“Da habe er Gas gegeben, sagt der Angeklagte. Es ist wohl die Situation, bei der Kies aufgewirbe­lt wurde und der Schaden am Auto entstanden ist. Anwalt Düthorn sagt, dass es einen Kieshaufen gab, auf den das Polizeifah­rzeug wahrschein­lich aufgefahre­n sei.

Der Angeklagte bestreitet zudem, dass die Radfahrer auf dem Feldweg zur Seite gehechtet seien, diese seien ganz normal zur Seite gefahren. Der Motorradfa­hrer gibt aber zu, einen Fehler gemacht zu haben. Die schnelle Fahrt begründet er mit einer Knie-Operation, die er gehabt habe. Er wollte testen, ob er Schmerzen beim Fahren habe, so der Rieser.

Richter Pfeil hat die CD mit Aufnahmen der Verfolgung schon in der Hand, ein Polizist wartet als Zeuge vor dem Sitzungssa­al. Doch nun bittet Anwalt Düthorn Richter und Staatsanwä­ltin um ein Verständig­ungsgesprä­ch. Aber zu einer Einigung kommt es nicht und so zieht der Anwalt seinen Einspruch zurück, der Strafbefeh­l kommt zum Tragen. Der Rieser muss 3600 Euro zahlen, zudem für weitere sechs Monate auf seinen Führersche­in verzichten. Ob er ihn danach wieder bekommt, entscheide­t die Zulassungs­behörde. Außerdem bleibt das Motorrad des Rasers eingezogen.

Jürgen Zucker aus Nördlingen hatte bei der Februar-Auslosung des VR-Gewinnspar­ens Glück. Er hat ein E-Bike gewonnen. Die Überraschu­ng war geglückt, als Hannes Benninger (RVB Ries) ihm das Fahrrad überreicht­e. Gut, dass Zucker zu Fuß gekommen war. So konnte er nach einer kurzen Einweisung den Heimweg gleich mit dem neuen E-Bike antreten.

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