Erleichterungen bei der Vereinsförderung
Landkreis Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Landratsamt Donau-Ries mitgeteilt, dass die Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspauschale ausnahmsweise bis 6. April 2021 verlängert werde. Um zu verhindern, dass Vereine aufgrund der Corona-Pandemie Nachteile bei der Beantragung der Vereinspauschale erleiden, würden laut einer Pressemitteilung zudem bei den Bewilligungskriterien weitere Erleichterungen zugelassen.
Für die im Jahr 2021 gestellten Anträge wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils in Höhe von zehn Prozent verzichtet, wenn der Verein diese Voraussetzung im Vorjahr erfüllt habe. Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 Prozent des Soll-Aufkommens aufgrund der Pandemie nicht erreicht, könne alternativ das Ist-Aufkommen des Bewilligungsjahres 2020 herangezogen werden. Diese Erleichterung gelte nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens, welches durch selbst gewählte Beitragsermäßigungen oder -freistellungen verursacht wurde. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Bagatellgrenze in Höhe von 500 Berechnungseinheiten weiterhin bestehen bleibe.
Neue Kriterien werden von Amts wegen berücksichtigt
Bei den beim Landratsamt bereits eingereichten Anträgen würden, so die Mitteilung weiter, die neuen Kriterien bei der Bearbeitung von Amts wegen berücksichtigt. Vonseiten der Vereine sei in diesen Fällen nichts zu veranlassen.
OAuskünfte zu den Neuerungen der allgemeinen Fördervoraussetzungen sowie dem Berechnungsverfahren erteilt das Landratsamt DonauRies (An sprechpartner/in: Rebecca Schneid, Tele fon 0906/746050 und Roland Pick hard, Telefon 0906/74115).