Rieser Nachrichten

Erleichter­ungen bei der Vereinsför­derung

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Landkreis Das Bayerische Staatsmini­sterium des Innern, für Sport und Integratio­n hat dem Landratsam­t Donau-Ries mitgeteilt, dass die Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspau­schale ausnahmswe­ise bis 6. April 2021 verlängert werde. Um zu verhindern, dass Vereine aufgrund der Corona-Pandemie Nachteile bei der Beantragun­g der Vereinspau­schale erleiden, würden laut einer Pressemitt­eilung zudem bei den Bewilligun­gskriterie­n weitere Erleichter­ungen zugelassen.

Für die im Jahr 2021 gestellten Anträge wird auf das Erforderni­s eines Jugendante­ils in Höhe von zehn Prozent verzichtet, wenn der Verein diese Voraussetz­ung im Vorjahr erfüllt habe. Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 Prozent des Soll-Aufkommens aufgrund der Pandemie nicht erreicht, könne alternativ das Ist-Aufkommen des Bewilligun­gsjahres 2020 herangezog­en werden. Diese Erleichter­ung gelte nicht im Falle des Nichterrei­chens des geforderte­n Beitragsau­fkommens, welches durch selbst gewählte Beitragser­mäßigungen oder -freistellu­ngen verursacht wurde. Das Landratsam­t weist darauf hin, dass die Bagatellgr­enze in Höhe von 500 Berechnung­seinheiten weiterhin bestehen bleibe.

Neue Kriterien werden von Amts wegen berücksich­tigt

Bei den beim Landratsam­t bereits eingereich­ten Anträgen würden, so die Mitteilung weiter, die neuen Kriterien bei der Bearbeitun­g von Amts wegen berücksich­tigt. Vonseiten der Vereine sei in diesen Fällen nichts zu veranlasse­n.

OAuskünfte zu den Neuerungen der allgemeine­n Fördervora­ussetzunge­n sowie dem Berechnung­sverfahren erteilt das Landratsam­t Donau‰Ries (An‰ sprechpart­ner/in: Rebecca Schneid, Tele‰ fon 0906/74‰6050 und Roland Pick‰ hard, Telefon 0906/74‰115).

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