Polizisten beleidigt und bedroht: Haftstrafe
Etliche Straftaten gingen für den Mann bis jetzt glimpflich aus. Nach einem erneuten Aussetzer in Donauwörth ändert sich das. Warum der Richter diesmal anders entschieden hat
Donauwörth/Nördlingen 14 Wodka in einer Donauwörther Kneipe waren der Anfang eines verhängnisvollen Tages für einen Mann aus Dillingen. Der soll nun ins Gefängnis, so ein Urteil des Amtsgerichts Nördlingen.
Nachdem der Angeklagte im vergangenen Jahr Schnäpse im Wert von circa 35 Euro in einer Kneipe in Donauwörth konsumiert hatte, verließ er das Lokal, ohne zu zahlen. Am Bahnhof erkannte die Wirtin den Zechpreller wenig später zufällig wieder und rief die Polizei. Der erste Beamte, der dort eintraf verlangte aufgrund des Betrugsvorwurfs, dass der Angeklagte sich ausweisen und außerdem seine Zigarette ausmachen sollte, da in diesem Bereich Rauchverbot herrscht. Weil der 37-Jährige dem nicht nachkam, entwickelte sich eine Rangelei, bei der der Angeklagte anfing, den Polizisten wüst zu beschimpfen. Dabei war „Drecksbulle“noch eine der harmloseren Beleidigungen. Der Beamte versuchte den Dillinger zu Boden zu bringen, um ihm Handfesseln anzulegen, was ihm aber nur mithilfe zweier Passanten gelang. Nach und nach trafen weitere Polizisten
zur Unterstützung ein, die ebenfalls beleidigt wurden. Der Höhepunkt der verbalen Attacken war die Drohung: „Ich habe mir dein Gesicht gemerkt, du stirbst.“
Auf der Dienststelle fuhr der gelernte Fahrzeuglackierer mit seinen Beleidigungen fort und musste in die Arrestzelle getragen werden. Gegen die anschließende Blutentnahme sperrte sich der Angeklagte, trotz längerem Zureden, massiv. Letztendlich willigte er ein und der Test ergab einen Promillewert von 1,71. Strafrechtliche Bilanz: Beleidigung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen insgesamt sechs Beamte.
An all das kann sich der Mann aufgrund des starken Alkoholkonsums nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern. Er habe auch erst später erfahren, dass er bei der Wirtin in Donauwörth die Zeche geprellt hatte. Seiner Schilderung nach musste er dringend zum Zug und habe es deshalb wohl vergessen. Den Wodka habe er mittlerweile gezahlt und sich bei der Wirtin als auch bei den Polizeibeamten entschuldigt. Der Dillinger räumt die Taten vollumfänglich ein und bedauert sein Verhalten. Mittlerweile ist der Angeklagte auch aus freien Stücken in psychiatrischer Behandlung, weil er, wie er selbst sagt, unter Alkoholeinfluss aggressiv wird und seinem Verhalten auf den Grund gehen möchte. Schwer wiegt für den Mann die Tatsache, dass er bereits sieben Einträge im Strafregister zu verzeichnen hat: von fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, über Diebstahl bis Körperverletzung. Staatsanwältin Katrin Wegele forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Diesmal ohne Bewährung, da der Angeklagte immer wieder straffällig werde und sich noch in einer offenen Bewährung befinde. Anwalt Uwe Böhm plädierte auf sieben Monate auf Bewährung mit verschärften Auflagen, da er seinem Mandanten aufgrund einer in Aussicht stehenden Anstellung eine positive Sozialprognose attestierte. Richter Gerhard Schamann hielt dem 37-Jährigen zugute, dass er nie versucht habe, die Polizisten körperlich anzugreifen. Auch sein Entschuldigungsschreiben und sein positives Auftreten vor Gericht spreche für den Angeklagten.
Dieses positive Auftreten war laut Schamann wohl auch der Grund, warum er bei seinen vorherigen Taten mit Geld- und Bewährungsstrafen davon kam. Allerdings hielten diese Maßnahmen ihn nicht davon ab, immer wieder straffällig zu werden. Dazu wiege die Drohung, den Polizisten umbringen zu wollen, schwer.
Das Gericht verhängte nun eine Haftstrafe von acht Monaten. Schamann sagte, „eine Bewährung wäre ein falsches Zeichen“. Zu viel Entgegenkommen und Milde sei nicht angebracht, weil die Arbeit der Polizei geschützt werden müsse. Der Angeklagte, der sich „fürchterlich aufgeführt“habe „braucht mal richtig eins auf den Deckel, damit er sein Verhalten einsieht“.