Rieser Nachrichten

Polizisten beleidigt und bedroht: Haftstrafe

Etliche Straftaten gingen für den Mann bis jetzt glimpflich aus. Nach einem erneuten Aussetzer in Donauwörth ändert sich das. Warum der Richter diesmal anders entschiede­n hat

- VON VIKTORIA GERG

Donauwörth/Nördlingen 14 Wodka in einer Donauwörth­er Kneipe waren der Anfang eines verhängnis­vollen Tages für einen Mann aus Dillingen. Der soll nun ins Gefängnis, so ein Urteil des Amtsgerich­ts Nördlingen.

Nachdem der Angeklagte im vergangene­n Jahr Schnäpse im Wert von circa 35 Euro in einer Kneipe in Donauwörth konsumiert hatte, verließ er das Lokal, ohne zu zahlen. Am Bahnhof erkannte die Wirtin den Zechprelle­r wenig später zufällig wieder und rief die Polizei. Der erste Beamte, der dort eintraf verlangte aufgrund des Betrugsvor­wurfs, dass der Angeklagte sich ausweisen und außerdem seine Zigarette ausmachen sollte, da in diesem Bereich Rauchverbo­t herrscht. Weil der 37-Jährige dem nicht nachkam, entwickelt­e sich eine Rangelei, bei der der Angeklagte anfing, den Polizisten wüst zu beschimpfe­n. Dabei war „Drecksbull­e“noch eine der harmlosere­n Beleidigun­gen. Der Beamte versuchte den Dillinger zu Boden zu bringen, um ihm Handfessel­n anzulegen, was ihm aber nur mithilfe zweier Passanten gelang. Nach und nach trafen weitere Polizisten

zur Unterstütz­ung ein, die ebenfalls beleidigt wurden. Der Höhepunkt der verbalen Attacken war die Drohung: „Ich habe mir dein Gesicht gemerkt, du stirbst.“

Auf der Dienststel­le fuhr der gelernte Fahrzeugla­ckierer mit seinen Beleidigun­gen fort und musste in die Arrestzell­e getragen werden. Gegen die anschließe­nde Blutentnah­me sperrte sich der Angeklagte, trotz längerem Zureden, massiv. Letztendli­ch willigte er ein und der Test ergab einen Promillewe­rt von 1,71. Strafrecht­liche Bilanz: Beleidigun­g, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte gegen insgesamt sechs Beamte.

An all das kann sich der Mann aufgrund des starken Alkoholkon­sums nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern. Er habe auch erst später erfahren, dass er bei der Wirtin in Donauwörth die Zeche geprellt hatte. Seiner Schilderun­g nach musste er dringend zum Zug und habe es deshalb wohl vergessen. Den Wodka habe er mittlerwei­le gezahlt und sich bei der Wirtin als auch bei den Polizeibea­mten entschuldi­gt. Der Dillinger räumt die Taten vollumfäng­lich ein und bedauert sein Verhalten. Mittlerwei­le ist der Angeklagte auch aus freien Stücken in psychiatri­scher Behandlung, weil er, wie er selbst sagt, unter Alkoholein­fluss aggressiv wird und seinem Verhalten auf den Grund gehen möchte. Schwer wiegt für den Mann die Tatsache, dass er bereits sieben Einträge im Strafregis­ter zu verzeichne­n hat: von fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr, über Diebstahl bis Körperverl­etzung. Staatsanwä­ltin Katrin Wegele forderte eine Freiheitss­trafe von zehn Monaten. Diesmal ohne Bewährung, da der Angeklagte immer wieder straffälli­g werde und sich noch in einer offenen Bewährung befinde. Anwalt Uwe Böhm plädierte auf sieben Monate auf Bewährung mit verschärft­en Auflagen, da er seinem Mandanten aufgrund einer in Aussicht stehenden Anstellung eine positive Sozialprog­nose attestiert­e. Richter Gerhard Schamann hielt dem 37-Jährigen zugute, dass er nie versucht habe, die Polizisten körperlich anzugreife­n. Auch sein Entschuldi­gungsschre­iben und sein positives Auftreten vor Gericht spreche für den Angeklagte­n.

Dieses positive Auftreten war laut Schamann wohl auch der Grund, warum er bei seinen vorherigen Taten mit Geld- und Bewährungs­strafen davon kam. Allerdings hielten diese Maßnahmen ihn nicht davon ab, immer wieder straffälli­g zu werden. Dazu wiege die Drohung, den Polizisten umbringen zu wollen, schwer.

Das Gericht verhängte nun eine Haftstrafe von acht Monaten. Schamann sagte, „eine Bewährung wäre ein falsches Zeichen“. Zu viel Entgegenko­mmen und Milde sei nicht angebracht, weil die Arbeit der Polizei geschützt werden müsse. Der Angeklagte, der sich „fürchterli­ch aufgeführt“habe „braucht mal richtig eins auf den Deckel, damit er sein Verhalten einsieht“.

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