Hotel im Ottinger Schloss darf bleiben
Verwaltungsgericht weist Klage der Schlossbewohner ab
Otting Hotel und Café im Ottinger Schloss dürfen bestehen bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg beschlossen. Es hat somit eine Klage der Bewohner des Ostflügels abgewiesen, die sich gegen eine gastronomische Nutzung gewehrt hatten. Wie die Kläger vor Gericht angeben, ist das Schloss ab 1996 nicht mehr bewirtet worden. Als das Ehepaar den Ostflügel gekauft hatte, in dem es seit über 20 Jahren wohnt, sei ihm versichert worden, dass für das Gebäude keine gastronomische Nutzung mehr vorgesehen sei. Ein Unternehmer, der 2011 den Westflügel des Gebäudes gekauft hatte, betreibt hier ein Café und ein Hotel, welches nach eigenen Angaben über 13 Zimmer verfügt und für Tagungen und Feiern gemietet werden kann.
Streitpunkt der Verhandlung ist, ob die aktuelle Nutzung zulässig ist – oder das Schloss Teil eines Wohngebiets sei. Die Kläger lehnen Gastronomie in ihrer Nachbarschaft ab und berufen sich darauf, dass diese für längere Zeit nicht betrieben worden sei. Ihre Gegenseite bestreitet das. Es gebe durchweg Nachweise in Form von Anträgen und Online-Bewertungen zur Gastronomie im Ottinger Schloss. Der heutige Besitzer des Westflügels verweist zudem auf Postkarten, auf denen auch nach 1996 die Gastronomie im Schloss erkennbar sei. Zudem merkt ein Vertreter des Freistaats Bayern an, der in der Verhandlung als Beklagter auftritt, dass die gastronomische Nutzung des Gebäudes über Jahrhunderte nachzuweisen sei. Ob eine etwaige Unterbrechung von „wenigen Jahren“demnach relevant ist, sei fraglich.
Die Streitigkeit dürfte im Zusammenhang mit einem jahrelangen Zwist um Teile des Schlosses stehen. Überregionale Aufmerksamkeit erregt hatte die Frage, wem das Torhaus gehöre. Dieses bewohnen die Kläger, dem Flurplan gemäß gehört es jedoch zum Westflügel – und somit zum Anwesen der Nachbarn. Dabei existiert von dort gar kein Zugang. Weil die Bewohner des Ostflügels das Torhaus als ihr Eigentum betrachten, haben sie sich unter anderem an Ministerpräsident Markus Söder gewandt, um dies auch formell zugesprochen zu bekommen. Das Ansinnen blieb ohne Erfolg.