Kein Sonderkontingent an Impfstoff für den Kreis
Corona Viele Kreise in Bayern erhalten Sonderlieferungen von Johnson & Johnson
Landkreis Nach einer Rekordzahl von insgesamt 7.836 Impfungen im Landkreis Donau-Ries in der Kalenderwoche 18 ist nun für die kommende Woche deutlich weniger Impfstoff angekündigt. Das schreibt das Landratsamt Donau-Ries in einer Pressemitteilung. Zugleich informieren andere Landratsämter, dass sie große Sonderkontingente des Impfstoffs Johnson & Johnson erhalten. Der Landkreis Dillingen erhält beispielsweise 1600 Impfdosen. Bei diesem Vakzin braucht der Empfänger nur eine Dosis für den höchstmöglichen Schutz vor einem schweren Verkauf einer Covid19-Erkrankung. Woher kommt die ungleiche Verteilung?
Die Sonderkontingente werden laut Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den Regionen zur Verfügung gestellt, die „eine geringere Ärztedichte haben und teilweise auch vor besonderen, strukturellen Herausforderungen stehen“. Mit inzwischen über 11.500 in Arztpraxen durchgeführten Impfungen sei der Landkreis Donau-Ries hiervon nicht betroffen und erhalte deshalb auch keine Sonderzuweisung.
Wie das Landratsamt vorrechnet, wird das Tempo beim Impfen auch deshalb wieder abflauen, weil in der nächsten Woche sehr viele Zweitimpfungen fällig werden, was deutlich weniger Erstimpfungen möglich macht. Landrat Stefan Rößle und Arthur Lettenbauer, Geschäftsführer des BRK Nordschwaben als Betreiber der lokalen Impfzentren, bitten um Verständnis: „Wir würden gerne deutlich mehr Impfungen durchführen, jedoch wird uns der Impfstoff hierfür voraussichtlich leider nicht zur Verfügung stehen.“
Nachdem die Bundesvorgabe für den Impfstoff von AstraZeneca an den Arztpraxen geändert wurde, ist es diesen nun möglich, Zweitimpfungen bereits nach vier Wochen durchzuführen. Damit verfügen die Betroffenen bereits nach sechs Wochen über den vollständigen Impfschutz – auch wenn dieser einen geringeren Schutz bietet als bei einer Zweitimpfung mit größerem zeitlichem Abstand – und können von den damit verbundenen Erleichterungen profitieren.
Wie das Landratsamt erklärt, ist es den Impfzentren nicht gestattet, die Zweitimpfungen mit AstraZeneca früher als zwölf Wochen nach der Erstimpfung durchzuführen. Dies führe derzeit in den Impfzentren zu Diskussionen. Unverständnis herrsche laut Pressemitteilung teilweise auch über die unterschiedlichen Vorgaben zur Priorisierung in Arztpraxen und in Impfzentren, da die Aufklärungsgespräche auch hier von Ärzten vorgenommen werden. Landrat Stefan Rößle fordert deshalb mehr Gleichbehandlung von Impfzentren und Arztpraxen: „Die unterschiedlichen Vorgaben für Ärzte und Impfzentren führen zu nachvollziehbarem Unverständnis bei den Betroffenen. Hier wäre eine Gleichbehandlung wichtig – auch, um die Impfbereitschaft nicht durch unnötige und bürokratische Diskussionen zu gefährden.“Zudem müsse eine möglichst gleichbleibende Auslastung der Impfzentren sichergestellt werden: „Solange es die Impfstofflieferungen zulassen, müssen die Impfzentren möglichst voll ausgelastet werden. Diese durch Steuergelder finanzierten Einrichtungen haben ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt und sollten auch im größtmöglichen Maße genutzt werden.“