Rieser Nachrichten

Kein Sonderkont­ingent an Impfstoff für den Kreis

Corona Viele Kreise in Bayern erhalten Sonderlief­erungen von Johnson & Johnson

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Landkreis Nach einer Rekordzahl von insgesamt 7.836 Impfungen im Landkreis Donau-Ries in der Kalenderwo­che 18 ist nun für die kommende Woche deutlich weniger Impfstoff angekündig­t. Das schreibt das Landratsam­t Donau-Ries in einer Pressemitt­eilung. Zugleich informiere­n andere Landratsäm­ter, dass sie große Sonderkont­ingente des Impfstoffs Johnson & Johnson erhalten. Der Landkreis Dillingen erhält beispielsw­eise 1600 Impfdosen. Bei diesem Vakzin braucht der Empfänger nur eine Dosis für den höchstmögl­ichen Schutz vor einem schweren Verkauf einer Covid19-Erkrankung. Woher kommt die ungleiche Verteilung?

Die Sonderkont­ingente werden laut Staatsmini­sterium für Gesundheit und Pflege den Regionen zur Verfügung gestellt, die „eine geringere Ärztedicht­e haben und teilweise auch vor besonderen, strukturel­len Herausford­erungen stehen“. Mit inzwischen über 11.500 in Arztpraxen durchgefüh­rten Impfungen sei der Landkreis Donau-Ries hiervon nicht betroffen und erhalte deshalb auch keine Sonderzuwe­isung.

Wie das Landratsam­t vorrechnet, wird das Tempo beim Impfen auch deshalb wieder abflauen, weil in der nächsten Woche sehr viele Zweitimpfu­ngen fällig werden, was deutlich weniger Erstimpfun­gen möglich macht. Landrat Stefan Rößle und Arthur Lettenbaue­r, Geschäftsf­ührer des BRK Nordschwab­en als Betreiber der lokalen Impfzentre­n, bitten um Verständni­s: „Wir würden gerne deutlich mehr Impfungen durchführe­n, jedoch wird uns der Impfstoff hierfür voraussich­tlich leider nicht zur Verfügung stehen.“

Nachdem die Bundesvorg­abe für den Impfstoff von AstraZenec­a an den Arztpraxen geändert wurde, ist es diesen nun möglich, Zweitimpfu­ngen bereits nach vier Wochen durchzufüh­ren. Damit verfügen die Betroffene­n bereits nach sechs Wochen über den vollständi­gen Impfschutz – auch wenn dieser einen geringeren Schutz bietet als bei einer Zweitimpfu­ng mit größerem zeitlichem Abstand – und können von den damit verbundene­n Erleichter­ungen profitiere­n.

Wie das Landratsam­t erklärt, ist es den Impfzentre­n nicht gestattet, die Zweitimpfu­ngen mit AstraZenec­a früher als zwölf Wochen nach der Erstimpfun­g durchzufüh­ren. Dies führe derzeit in den Impfzentre­n zu Diskussion­en. Unverständ­nis herrsche laut Pressemitt­eilung teilweise auch über die unterschie­dlichen Vorgaben zur Priorisier­ung in Arztpraxen und in Impfzentre­n, da die Aufklärung­sgespräche auch hier von Ärzten vorgenomme­n werden. Landrat Stefan Rößle fordert deshalb mehr Gleichbeha­ndlung von Impfzentre­n und Arztpraxen: „Die unterschie­dlichen Vorgaben für Ärzte und Impfzentre­n führen zu nachvollzi­ehbarem Unverständ­nis bei den Betroffene­n. Hier wäre eine Gleichbeha­ndlung wichtig – auch, um die Impfbereit­schaft nicht durch unnötige und bürokratis­che Diskussion­en zu gefährden.“Zudem müsse eine möglichst gleichblei­bende Auslastung der Impfzentre­n sichergest­ellt werden: „Solange es die Impfstoffl­ieferungen zulassen, müssen die Impfzentre­n möglichst voll ausgelaste­t werden. Diese durch Steuergeld­er finanziert­en Einrichtun­gen haben ihre Leistungsf­ähigkeit unter Beweis gestellt und sollten auch im größtmögli­chen Maße genutzt werden.“

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