Saarbruecker Zeitung

Wie weit die Überwachun­g von Mitarbeite­rn gehen darf

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Sagen Mitarbeite­r auch die Wahrheit? Und sind sie fleißig? Keine Frage: Arbeitgebe­r wüssten das gern. Doch der Überwachun­g von Angestellt­en sind klare Grenzen gesetzt.

Berlin. Arbeitgebe­rn ist es grundsätzl­ich untersagt, ihre Mitarbeite­r ständig zu überwachen. Denn das verletzt das allgemeine Persönlich­keitsrecht, sagt Hans- Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Wollen sie es ausnahmswe­ise dennoch machen, ist das nur in engen Grenzen möglich. Außerdem brauchen sie in der Regel die Zustimmung des Betriebsra­ts. Was erlaubt ist, hängt auch davon ab, ob ein Mensch oder eine technische Einrichtun­g Mitarbeite­r überwacht und wo das geschieht. Unzulässig sei die Überwachun­g durch Detektive auch, wenn die Überwachun­g so weit geht, dass sie an Stalking grenzt, erläutert Meier.

Bei Überwachun­g durch technische Einrichtun­gen wie Kameras am Arbeitspla­tz müssen Mitarbeite­r unterschei­den, erläutert Meier. Weitgehend zulässig ist die Überwachun­g öf- fentlich zugänglich­er Räume aus Sicherheit­sgründen. Das können zum Beispiel Geschäftsr­äume mit Kundenverk­ehr sein, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwält­in für Arbeitsrec­ht in Köln. Der Arbeitgebe­r muss dann auf die Überwachun­g deutlich und sichtbar hinweisen. Außerdem darf das Personal nicht permanent bei der Arbeit gefilmt werden.

Eine verdeckte Überwachun­g von Arbeitnehm­ern ist dagegen grundsätzl­ich verboten. Ausnahmswe­ise kann der Arbeitgebe­r dann heimlich filmen, wenn er etwa eine Straftat aufklären will. Dann darf es neben der Videoüberw­achung aber kein anderes Mittel geben, um sie aufzukläre­n. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn immer wieder Geld in der Kasse fehlt und sich das nicht aufklären lässt, sagt Oberthür. Der Einsatz muss jedoch zeitlich begrenzt sein, es braucht einen konkreten Verdacht für die Straftat und alle anderen Möglichkei­ten zur Überwachun­g müssen ausgeschöp­ft sein. Außerdem muss die Intimsphär­e der Mitarbeite­r geschützt werden. dpa Eugen Roth: Es kommen immer wieder Leute auf uns zu, die in vielen Branchen von solchen Fällen berichten.

Eugen Roth Dass Arbeitgebe­r herausfind­en wollen, ob Angestellt­e blaumachen, ist doch verständli­ch . . . Roth: Natürlich. Es kann ja auch nicht sein, dass die Arbeitgebe­r sagen müssen: „Ich vertraue jedem blind.“Aber meiner Einschätzu­ng nach ist es eigentlich schon zu spät, wenn überwacht werden muss. Wenn erst ein Klima des Misstrauen­s herrscht, dann ist etwas falsch gelaufen. Wie sind solche Probleme denn sonst zu lösen? Roth: Vieles lässt sich tatsäch- Gewerkscha­ften fordern ein Datenschut­zgesetz. Roth: Natürlich sind wir als Gewerkscha­ft für ein Gesetz. Aber ich kann es nur wiederhole­n: Kein Gesetz ersetzt eine gesunde Betriebsku­ltur. Es hilft allerdings, Exzesse einzudämme­n.

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