Wie weit die Überwachung von Mitarbeitern gehen darf
Sagen Mitarbeiter auch die Wahrheit? Und sind sie fleißig? Keine Frage: Arbeitgeber wüssten das gern. Doch der Überwachung von Angestellten sind klare Grenzen gesetzt.
Berlin. Arbeitgebern ist es grundsätzlich untersagt, ihre Mitarbeiter ständig zu überwachen. Denn das verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sagt Hans- Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wollen sie es ausnahmsweise dennoch machen, ist das nur in engen Grenzen möglich. Außerdem brauchen sie in der Regel die Zustimmung des Betriebsrats. Was erlaubt ist, hängt auch davon ab, ob ein Mensch oder eine technische Einrichtung Mitarbeiter überwacht und wo das geschieht. Unzulässig sei die Überwachung durch Detektive auch, wenn die Überwachung so weit geht, dass sie an Stalking grenzt, erläutert Meier.
Bei Überwachung durch technische Einrichtungen wie Kameras am Arbeitsplatz müssen Mitarbeiter unterscheiden, erläutert Meier. Weitgehend zulässig ist die Überwachung öf- fentlich zugänglicher Räume aus Sicherheitsgründen. Das können zum Beispiel Geschäftsräume mit Kundenverkehr sein, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Der Arbeitgeber muss dann auf die Überwachung deutlich und sichtbar hinweisen. Außerdem darf das Personal nicht permanent bei der Arbeit gefilmt werden.
Eine verdeckte Überwachung von Arbeitnehmern ist dagegen grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber dann heimlich filmen, wenn er etwa eine Straftat aufklären will. Dann darf es neben der Videoüberwachung aber kein anderes Mittel geben, um sie aufzuklären. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn immer wieder Geld in der Kasse fehlt und sich das nicht aufklären lässt, sagt Oberthür. Der Einsatz muss jedoch zeitlich begrenzt sein, es braucht einen konkreten Verdacht für die Straftat und alle anderen Möglichkeiten zur Überwachung müssen ausgeschöpft sein. Außerdem muss die Intimsphäre der Mitarbeiter geschützt werden. dpa Eugen Roth: Es kommen immer wieder Leute auf uns zu, die in vielen Branchen von solchen Fällen berichten.
Eugen Roth Dass Arbeitgeber herausfinden wollen, ob Angestellte blaumachen, ist doch verständlich . . . Roth: Natürlich. Es kann ja auch nicht sein, dass die Arbeitgeber sagen müssen: „Ich vertraue jedem blind.“Aber meiner Einschätzung nach ist es eigentlich schon zu spät, wenn überwacht werden muss. Wenn erst ein Klima des Misstrauens herrscht, dann ist etwas falsch gelaufen. Wie sind solche Probleme denn sonst zu lösen? Roth: Vieles lässt sich tatsäch- Gewerkschaften fordern ein Datenschutzgesetz. Roth: Natürlich sind wir als Gewerkschaft für ein Gesetz. Aber ich kann es nur wiederholen: Kein Gesetz ersetzt eine gesunde Betriebskultur. Es hilft allerdings, Exzesse einzudämmen.