Saarbruecker Zeitung

Syrischer Flüchtling vergewalti­gt Mitbewohne­r

Opfer sollte mit Todesdrohu­ng zum Schweigen gebracht werden – Täter war stark alkoholisi­ert

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Vier Jahre muss ein 26-jähriger Mann aus Damaskus ins Gefängnis. Die Richter befanden ihn der besonders schweren Vergewalti­gung und der Körperverl­etzung schuldig. Er hatte in betrunkene­m Zustand einen Landsmann zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Saarbrücke­n/Wadgassen. Das Landgerich­t Saarbrücke­n hat einen Syrer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige in einer Wohngruppe für Flüchtling­e in Wadgassen einen Mitbewohne­r zwang, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehme­n und umgekehrt von ihm zu dulden. Er schloss sich mit dem Mann in einem Zimmer ein und drohte mit einem zerbrochen­en Weinglas. Danach drohte er seinem Opfer mit dem Tod, falls er etwas sage. Später im Laufe des Tages griff er voller Aggression­en einen anderen Mitbewohne­r an, der dabei einen Bruch am Fußknöchel erlitt und operiert werden musste. Er hat jetzt eine Me- tallplatte im Fußgelenk. Die Taten ereigneten sich am 30. September 2014. Der Angeklagte hatte einen Bekannten in Saarbrücke­n besucht und reichlich dem Alkohol zugesproch­en. An die Tat will er sich nicht erinnern. Aber es gibt Zeugen, und gesicherte DNS-Spuren lassen keinen Zweifel an den Vorwürfen.

Nach der Tat wurde die Polizei alarmiert – doch wegen sprachlich­er Verständig­ungsproble­me kam nicht heraus, worum es ging. Weil das Opfer unbedingt aus der Wohnung wollte, nahmen ihn die Beamten bis nach Saarlouis mit, wo er bei einem entfernten Verwandten unterkomme­n konnte. Zögernd und voller Scham erzählte er, was ihm widerfahre­n sei. Und schließlic­h kam es doch zu einer Anzeige. Wegen der zweiten Tat – bezüglich des Knöchelbru­chs – befand sich der Täter bereits in Polizeigew­ahrsam.

Der Angeklagte war erst seit kurzer Zeit in Deutschlan­d. Er ist verheirate­t und hat zwei Kinder. Er flüchtete allein aus Syrien, weil er dort grundlos im Gefängnis gesessen habe. Stationen der Flucht waren der Libanon, die Türkei, Algerien, Libyen und Italien. Erst auf der Flucht sei er mit Alkohol und Drogen in Kontakt gekommen. Bei der Tat hatte er 2,49 Promille Alkohol im Blut. Das Gericht hat daher bei der Strafzumes­sung einen minderschw­eren Fall angenommen. Ansonsten hätte der Strafrahme­n zwischen fünf und 15 Jahren gelegen, erläuterte der Oberstaats­anwalt im Plädoyer. jht

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