Ohne Mietzahlung droht Kündigung
Berlin. Mietern droht bei Zahlungsverzug die Kündigung. Nach dem Gesetz kann der Vermieter bei Mietrückständen sogar fristlos kündigen. Voraussetzung ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB), dass der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete in Rückstand geraten ist oder dass über einen längeren Zeitraum hinweg Mietschulden von mindestens zwei Monatsmieten aufgelaufen sind. „Geld hat man zu haben“, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 175/14). dpa/tnm