Saarbruecker Zeitung

Ohne Mietzahlun­g droht Kündigung

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Berlin. Mietern droht bei Zahlungsve­rzug die Kündigung. Nach dem Gesetz kann der Vermieter bei Mietrückst­änden sogar fristlos kündigen. Voraussetz­ung ist nach Angaben des Deutschen Mieterbund­es (DMB), dass der Mieter an zwei aufeinande­r folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiet­e in Rückstand geraten ist oder dass über einen längeren Zeitraum hinweg Mietschuld­en von mindestens zwei Monatsmiet­en aufgelaufe­n sind. „Geld hat man zu haben“, entschied jetzt der Bundesgeri­chtshof (Az.: VIII ZR 175/14). dpa/tnm

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