Saarbruecker Zeitung

Gericht: Polizei darf nicht ohne weiteres Demonstrat­ionen filmen

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Koblenz. Die Polizei in Rheinland-Pfalz darf nicht einfach Videokamer­as bei Demonstrat­ionen einsetzen, selbst wenn sie die Aufnahmen nicht speichert. Auch reine Übersichts­aufnahmen, die in Echtzeit auf einen Monitor der Einsatzlei­tung übertragen werden, griffen in die Versammlun­gsfreiheit ein, entschied das Oberverwal­tungsgeric­ht Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10683/ 14.OVG). Ein Versammlun­gsteilnehm­er könne in der Regel nicht erkennen, ob eine Kamera nur Bilder in Echtzeit übertrage oder auch speichere. Das könnte ihn einschücht­ern, erläuterte das Gericht. Solche Aufnahmen griffen daher in die Versammlun­gsfreiheit ein und bedürften einer gesetzlich­en Grundlage. dpa

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