Gericht: Polizei darf nicht ohne weiteres Demonstrationen filmen
Koblenz. Die Polizei in Rheinland-Pfalz darf nicht einfach Videokameras bei Demonstrationen einsetzen, selbst wenn sie die Aufnahmen nicht speichert. Auch reine Übersichtsaufnahmen, die in Echtzeit auf einen Monitor der Einsatzleitung übertragen werden, griffen in die Versammlungsfreiheit ein, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10683/ 14.OVG). Ein Versammlungsteilnehmer könne in der Regel nicht erkennen, ob eine Kamera nur Bilder in Echtzeit übertrage oder auch speichere. Das könnte ihn einschüchtern, erläuterte das Gericht. Solche Aufnahmen griffen daher in die Versammlungsfreiheit ein und bedürften einer gesetzlichen Grundlage. dpa