Kfz-Steuer nur noch an die Bundeskassen
Saarbrücken. Ab dem 1. März kann die Kfz-Steuer nur noch bei den Bundeskassen bezahlt werden. Darauf hat die Zollverwaltung hingewiesen, die die Erhebung und Verwaltung der Kfz-Steuer im April vergangenen Jahres von den Finanzämtern übernommen hatte. Einzugsermächtigungen seien auf die neue Bankverbindung umgestellt worden. Jedoch würden Überweisungen, die ab März beim Finanzamt eingehen, nicht mehr wie bisher an die Bundeskasse weitergeleitet, sondern zurücküberwiesen, so die Zollverwaltung. Das könne Säumniszuschläge oder gar Vollstreckungsmaßnahmen zur Folge haben. red