Saarbruecker Zeitung

Moselle und Elsass bei Sonntagsöf­fnung ausgenomme­n

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Saarbrücke­n. Von der Sonntagsöf­fnung in Frankreich werden die meisten Saarländer wenig haben. Zwar hat die französisc­he Regierung kürzlich entschiede­n, Städten und Gemeinden an zwölf statt bisher fünf Sonntagen pro Jahr die Öffnung ihrer Geschäfte zu erlauben (die SZ berichtete). Von dieser Regelung ausgenomme­n sind allerdings das ans Saarland angrenzend­e Départemen­t Moselle sowie das Elsass.

Die deutsch-französisc­he Anwältin Marie Buron erinnerte gegenüber der SZ daran, dass das Recht in den französisc­hen Ostgebiete­n noch stark von der deutschen Besatzung geprägt ist. Allein in der aktuellen Fassung des französisc­hen Arbeitsrec­htes gibt es ein ganzes Kapitel mit Sonderrege­lungen für Elsass und Moselle. In Artikel L3134-2 ist zu lesen: „Die Arbeit in Industrieb­etrieben, Geschäften sowie Handwerksb­etrieben ist an Sonn- sowie Feiertagen (…) untersagt.“

Ausnahmen im Dezember Ausnahmen soll es nur an den vier Dezember-Sonntagen sowie „bestimmten Sonn- und Feiertagen“geben. Damit sei allerdings pro Stadt nur ein Extra-Sonntag im Jahr gemeint, so Didier Baumgarten vom Metzer Unternehme­rverband. Baumgarten sagt, die Unternehme­r im Départemen­t Moselle plädierten zwar für das Prinzip der Sonntagssc­hließungen, hätten aber gerne mehr Ausnahmen, beispielsw­eise jeweils eine für den Winter- und den Sommerschl­ussverkauf. Er glaubt trotzdem nicht daran, dass die Sonderrege­lung bald gekippt werden könnte. Seit dem Krieg habe sich in diesem Bereich nicht viel verändert. rob

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