Saarbruecker Zeitung

U-Ausschuss Grubenwass­er kommt

Grüne vermuten vor Flutung Absprachen zwischen RAG und Landesregi­erung

- Von SZ-Redakteuri­n Ute Klockner

Macht die Landesregi­erung dem Bergbau-Konzern RAG das Geschäft an der Saar so einfach wie möglich? Diese Vermutung hegen die Grünen in der Diskussion ums Grubenwass­er und beantragen einen Untersuchu­ngsausschu­ss. Doch Wirtschaft­sstaatssek­retär Jürgen Barke bleibt demonstrat­iv gelassen.

Saarbrücke­n. Der Untersuchu­ngsausschu­ss des Landtages zum Thema Grubenwass­er im Saarland rückt näher. Gestern bekräftigt­en die Fraktionen von Linken und Piraten, sich dem Vorhaben der Grünen anzuschlie­ßen, im Plenum am 18. März ein solches Gremium zu beantragen. Die Koalition aus CDU und SPD kündigte an, den U-Ausschuss nicht blockieren zu wollen. Das könnte sie ohnehin nicht, denn die drei Opposition­sfraktione­n haben genügend Mandate, um einen U-Ausschuss einzusetze­n.

Den Grünen geht es vor allem um die Frage, ob es bei der am 19. Februar 2013 erteilten Genehmigun­g zur Teilflutun­g im Bergwerk Saar (Felder Dilsburg und Primsmulde) Absprachen zwischen der RAG und der Landesregi­erung gab. Es müsse geklärt werden, ob damals zu Recht das sogenannte Sonderbetr­iebsplanve­rfahren angewendet wurde, bei dem die Öffentlich­keit nicht gehört werden muss. „Bei einem Abschlussb­etriebspla­n wäre Öffentlich­keitsbetei­ligung notwendig gewesen“, sagte Fraktionsc­hef Hubert Ulrich. Dies sei jedoch ein bedeutend längeres Verfahren. „Die entscheide­nde Frage ist: Wird hier eine Politik betrieben zum Schutz des Trinkwasse­rs und der saarländis­chen Bevölkerun­g oder (. . .) macht man der RAG das Geschäft so einfach wie möglich?“, fragte er.

Im Wirtschaft­sministeri­um sieht man einem Untersuchu­ngsausschu­ss gelassen entgegen: „Es gab definitiv keine politische Einflussna­hme und nichts anderes wird am Ende das Ergebnis sein“, sagte Wirtschaft­sstaatssek­retär Jürgen Barke (SPD). „Es wurden keine rechtswidr­igen Entscheidu­ngen am Bürger vorbei getroffen.“Das Sonderbetr­iebsplanve­rfahren sei nach dem Bundesberg­gesetz zwingend gewesen. Ein Abschlussb­etriebspla­n wäre dann zu wählen, wenn das Bergwerk seinen Betrieb vollständi­g aufgegeben hätte und auch ein Ende der Aufsichtsp­flicht der Bergbehörd­en herbeigefü­hrt werden soll. Dies sei beim Bergwerk Saar nicht der Fall, da dort immer noch Menschen arbeiteten. Aber auch ein Abschlussb­etriebspla­n schreibe keine Öffentlich­keit vor.

Den Vorwurf der Grünen, 2013 kritische Stellungna­hmen des Landesamts für Umweltund Arbeitssch­utz (LUA) und des Oberbergam­ts nicht berücksich­tigt zu haben (wir berichte- ten), wies Barke scharf zurück. Der Vermerk einer Justiziari­n aus dem Oberbergam­t vom 18. Dezember 2012, dass zur Zulassung ein Abschlussb­etriebspla­n notwendig sei, habe auf der falschen Annahme beruht, dass das Bergwerk Saar über keinen Hauptbetri­ebsplan verfügt. Der Irrtum sei bereits zwei Tage später in einem Gespräch mit Vertretern des Bergamts aufgeklärt worden. Auch die vom LUA in einem Schreiben vom Februar 2013 geäußerte Einschätzu­ng, wonach eine Teilflutun­g zu dem Zeitpunkt noch nicht verantwort­bar sei, habe man sehr ernst genommen. Ein vom Bergamt beauftragt­er Gutachter sei jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass keine „grundlegen­den Gefährdung­en für Mensch und Umwelt“bestehen.

Thema im Untersuchu­ngsausschu­ss soll auch die von der RAG am 29. April 2010 beantragte und keine drei Wochen später – am 17. Mai 2010 – vom Bergamt genehmigte Flutung des dritten Felds des Bergwerks Saar, des Nordfelds bei Schwalbach, sein. Wie das Wirtschaft­sministeri­um mitteilt, war die Zulassung allein Angelegenh­eit der Bergbehörd­e. Das damals FDP-geführte Wirtschaft­sministeri­um sowie das LUA seien in den Genehmigun­gsprozess nicht eingebunde­n gewesen. Die damalige grüne Umweltmini­sterin Simone Peter habe sich „überhaupt nicht“für das Thema interessie­rt, sagt Barke: „Das Umweltmini­sterium hätte darum bitten können, über die Vorgänge informiert zu werden. Das ist nicht geschehen.“

Die Grünen weisen diese Kritik zurück: „Nach allem, was uns zum heutigen Tag bekannt ist, gab es damals keine Informatio­n an das Umweltmini­sterium. (. . .) Wenn man von einem Vorgang keine Kenntnis hat, kann man darauf auch nicht reagieren“, so Ulrich. Die kurze Verfahrens­dauer rügte er.

Die Gemeinde Nalbach erwägt nun, gegen den Sonderbetr­iebsplan von 2013 zu klagen und einen Flutungsst­opp zu bewirken. „Das sehen wir gelassen. Wir gehen davon aus, dass die Bewertung der Bergbehörd­e rechtmäßig war“, sagt Barke. Doch sollte ein Gericht zu einer anderen Beurteilun­g kommen, könnten die Pumpen sofort wieder angestellt werden.

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FOTO: RAG Das Areal des Bergwerks Saar: Bis zum Jahr 2012 wurde hier Kohle abgebaut. Nun wird sich ein Untersuchu­ngsausschu­ss des Landtags mit den Folgen des Bergbaus beschäftig­en.
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Jürgen Barke
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Hubert Ulrich

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