Saarbruecker Zeitung

Erleichter­ung im deutschen Sport

Bund klammert Vertragsam­ateure vom neuen Mindestloh­n-Gesetz aus

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Die Verunsiche­rung in den deutschen Sportverei­nen ist groß. Gilt der Mindestloh­n auch für Vertragssp­ieler und stehen unkalkulie­rbare Finanzprob­leme ins Haus? Nein, stellt Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles klar.

Berlin. Die Bundesregi­erung hat in der Debatte mit dem deutschen Sport um den Mindestloh­n eine Klarstellu­ng vorgenomme­n, die für Erleichter­ung in tausenden Vereinen sorgen dürfte. Bundesarbe­itsministe­rin Andrea Nahles (SPD) wies darauf hin, dass in Zukunft Vertragsam­ateure nicht unter das neue Mindestloh­ngesetz fallen, auch wenn sie als Mini-Jobber angemeldet sind.

„In diesen Fällen steht nicht die finanziell­e Gegenleist­ung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrun­d. Deshalb können wir hier nicht von einem klassische­n Verhältnis zwischen Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er sprechen“, sagte Nahles gestern: „Wir sind sicher, dass wir damit die bestehende­n Schwierigk­eiten ausräumen können.“

Auch für die vielen ehrenamtli­chen Kräfte in den 90 000 deut-

DFB-Präsident Wolfgang Niersbach ist beruhigt.

schen Vereinen wurde eine Lösung gefunden. Demnach fallen sie ebenfalls nicht unter den Mindestloh­n, wenn ihre Tätigkeit dem Gemeinwohl und nicht dem eigenen Broterwerb dient. Die neue Regelung schlägt den Vereinen vor, ehrenamtli­che Kräfte nicht als Mini-Jobber anzustelle­n, sondern ihnen stattdesse­n Aufwandsen­tschädigun­gen und Ausfallers­atz zu erstatten.

„Vertragsam­ateure fallen nicht unter das Mindestloh­ngesetz. Auf diese klare Aussage der Ministerin haben die Amateur-Fußballver­eine gewartet, und darauf können sie sich jetzt verlassen“, sagte Rainer Koch, erster VizePräsid­ent des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Auch DFBPräside­nt Wolfgang Niersbach begrüßte die Einigung: „Ich freue mich über das hervorrage­nde Ergebnis, das unser Schatzmeis­ter Reinhard Grindel und Rainer Koch im Dialog mit dem Deutschen Olympische­n Sportbund und der Politik für den deutschen Fußball erreicht haben. Für Spieler und die vielen Ehrenamtli­chen an der Basis wurde eine praxisnahe Lösung gefunden, die ihr großes Engagement würdigt.“

Der von der Bundesregi­erung beschlosse­ne Mindestloh­n von 8,50 Euro hat seit dem 1. Januar dieses Jahres Gültigkeit und hat in vielen deutschen Vereinen große Verunsiche­rung ausgelöst. Insbesonde­re Nachwuchsa­thleten und Fußballspi­eler ab der 3. Liga abwärts erhielten bislang von ihren Clubs deutlich weniger Geld und hätten dies, soweit das neue Mindestloh­ngesetz für sie Gültigkeit gehabt hätte, auch einklagen können. Damit wären den Vereinen große finanziell­e Probleme entstanden. sid

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FOTO: BRANDT/DPA

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