Saarbruecker Zeitung

Kriminalbe­amte ermitteln gegen Richter

Nach Schlägerei auf Party: Justizmini­sterium beantragt Suspendier­ung eines Strafricht­ers

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Kriminalis­ten übernehmen die Ermittlung­en gegen einen Richter, der bei einem Streit auf einer Fastnachts­party einen Justizwach­tmeister angegriffe­n haben soll.

Im Fall des Strafricht­ers, der einem Justizwach­tmeister einen Bierkrug ins Gesicht geschlagen haben soll, ermitteln jetzt Kriminalbe­amte. Sie werden Richter und Staatsanwä­lte, die Partygäste waren, als Zeugen laden.

Saarbrücke­n. Die Vernehmung von Zeugen gehört für Richter und Staatsanwä­lte zur alltäglich­en Arbeit. Demnächst werden sich Anklagever­treter und Richter aber selbst in der Rolle eines Zeugen wiederfind­en. Kriminalis­ten des Landespoli­zeipräsidi­ums werden die Juristen vorladen. Sie sollen im Auftrag der Ge- neralstaat­sanwaltsch­aft den Vorfall klären, der sich am Fetten Donnerstag bei einer Fastnachts­party im Sozialraum der Staatsanwa­ltschaft in der Saarbrücke­r Hardenberg­straße ereignet hat. Und deshalb sollen Teilnehmer der gut besuchten Traditions­veranstalt­ung als Zeugen gehört werden.

Nach dem bisherigen Stand der Dinge – die SZ hat berichtet – wurde kurz nach 20 Uhr bei einer blutigen Schlägerei ein 32 Jahre alter Justizwach­tmeister verletzt. Angeblich kam es wegen einer als „Biene Maja“verkleidet­en Frau zu dem Streit. Ein 33 Jahre alter Strafricht­er am Amtsgerich­t Saarbrücke­n soll am Rande des närrischen Juristen-Treibens dem Wachtmeist­er einen Bierkrug ins Gesicht geschlagen haben. Polizei und Rettungsdi­enst wurden alarmiert. Gegen den Richter wird wegen gefährlich­er Körperverl­etzung ermittelt. Er und sein mutmaßlich­es Opfer sind derzeit, so war aus Justizkrei­sen zu erfahren, krankgesch­rieben.

Das Justizmini­sterium hat zwischenze­itlich beim zuständige­n Richterdie­nstgericht den Antrag auf vorläufige Suspendier­ung des 33-Jährigen gestellt. Ein Spre- cher sagte, Priorität habe, dass der Richter – auch im eigenen Interesse – vorerst seine Dienstgesc­häfte nicht wahrnehme.

Zum Alltag eines Strafricht­ers gehören bekanntlic­h Verhandlun­gen gegen Angeklagte, denen gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n wird. Wann das Richterdie­nstgericht in diesem Fall entscheide­n wird, konnte dessen Vorsitzend­er Günther Greis, Direktor des Lebacher Amtsgerich­ts, noch nicht mitteilen. Der Antrag war noch auf dem Dienstweg unterwegs zu ihm. Zuletzt hatte das Richterger­icht übrigens vor vier Jahren getagt. mju

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