Saarbruecker Zeitung

Gericht rät zu Einigung im Fall Kachelmann

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Wetterexpe­rte Jörg Kachelmann fordert wegen Verletzung seines Persönlich­keitsrecht­s Millionen von der „Bild“. Das Gericht rät zu einer gütlichen Einigung.

Köln. In der MillionenK­lage von Moderator Jörg Kachelmann gegen die „Bild“hat das Landgerich­t Köln eine gütliche Einigung angeregt. Der Vorsitzend­e Richter Dirk Eßer ließ gestern durchblick­en, dass die Kammer in einigen Fällen tatsächlic­h zu dem Schluss kommen könnte, dass „Bild“das Persönlich­keitsrecht des Wetterexpe­rten schwerwieg­end verletzt habe. Obwohl er nicht von konkreten Entschädig­ungssummen sprach, war aber herauszuhö­ren, dass es sich kaum um die von Kachelmann geforderte­n 2,2 Millionen Euro handeln dürfte.

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewalti­gung freigespro­chen worden. Er sieht sich durch die Prozess-Berichters­tattung weiter Teile der Medien verleumdet. „Bild“und die anderen Medien, die von ihm verklagt worden sind, weisen die Vorwürfe zurück. Falls sich Kachelmann und „Bild“nicht einigen, will das Gericht am 24. Juni eine Entscheidu­ng mitteilen.

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Jörg Kachelmann

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