Saarbruecker Zeitung

Bei Winterdien­st stets die Mieter einbinden

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Steinfurt. Vermietern ist es nicht gestattet, unabhängig vom Mietvertra­g den Winterdien­st einer Hausmeiste­rin zu übertragen und die Aufwendung­en als Betriebsko­sten auf die Mieter umzulegen. Ein entspreche­ndes Urteil fällte das Amtsgerich­t Steinfurt (Az.: 21 C 1668/12). Dies gilt vor allem dann, wenn dies dem Mietvertra­g zufolge Sache der Mieter ist. Der Vermieter darf eine Firma nur beauftrage­n, wenn die Mieter zugestimmt haben, er die Kosten übernimmt und die Mieter ihren Winterdien­st-Pflichten nicht nachgekomm­en sind. wbü

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