Bei Winterdienst stets die Mieter einbinden
Steinfurt. Vermietern ist es nicht gestattet, unabhängig vom Mietvertrag den Winterdienst einer Hausmeisterin zu übertragen und die Aufwendungen als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Amtsgericht Steinfurt (Az.: 21 C 1668/12). Dies gilt vor allem dann, wenn dies dem Mietvertrag zufolge Sache der Mieter ist. Der Vermieter darf eine Firma nur beauftragen, wenn die Mieter zugestimmt haben, er die Kosten übernimmt und die Mieter ihren Winterdienst-Pflichten nicht nachgekommen sind. wbü