Saarbruecker Zeitung

Verständig­ung im Streit um Kirchenasy­l

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Mit seiner Kritik am Kirchenasy­l hat Innenminis­ter de Maizière viel Staub aufgewirbe­lt. Jetzt haben die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e den Streit vorerst beigelegt. Die Einigung gilt bis zum Herbst.

Berlin. Die christlich­en Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) haben sich auf den künftigen Umgang mit dem Kirchenasy­l verständig­t. Beide Seiten einigten sich unter anderem darauf, dass die Tradition des Kirchenasy­ls an sich nicht in Frage gestellt wird, wie das Bundesinne­nministeri­um gestern mitteilte. Die Kirchen erkennen demnach ihrerseits an, dass das Kirchenasy­l kein eigenständ­iges, neben dem Rechtsstaa­t stehendes Institut ist. Die Einigung sieht laut Bundesinne­nministeri­um zudem vor, dass die Gewährung von Kirchenasy­l nur in Einzelfäll­en als „Ultima Ratio“in Betracht kommt. In solchen Fällen soll es demnach so frühzeitig wie möglich eine Einzelfall­prüfung geben, für die Kirche und Bundesamt zentrale Ansprechpa­rtner benennen. Dieses Verfahren soll zunächst bis zum Herbst erprobt werden.

Zu dieser Einigung kam es bereits am Dienstag in einem Spitzenges­präch zwischen Vertretern der evangelisc­hen und katholisch­en Kirche und dem BAMFPräsid­enten Manfred Schmidt. Bundesinne­nminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte sich zufrieden mit der Vereinbaru­ng. „Ich begrüße es sehr, dass die Kirchen sich deutlich zum Geltungsvo­rrang staatliche­n Rechts bekennen“, erklärte der Minister. Sie hätten zudem klar gemacht, dass das bloße Anstehen einer Überstellu­ng in einen anderen EU-Staat keinen ausreichen­den Anlass für die Gewährung von Kirchenasy­l biete. Der Minister hob zugleich hervor: „Gegen die Tradition der Gewährung von Kirchenasy­l in besonders gelagerten Härtefälle­n als Ultima Ratio habe und hatte ich nichts einzuwende­n.“De Maizière hatte die Debatte über das Kirchenasy­l selbst maßgeblich ausgelöst. In einem Interview warf er den Kirchen vor, sich mit dem Kirchenasy­l über geltendes Recht zu stellen. Dabei hatte er auch einen Vergleich zu einer Parallelju­stiz durch islamische­s Scharia-Recht gezogen. Diesen Vergleich nahm er später zurück.

Beim Kirchenasy­l nehmen Kirchengem­einden Asylbewerb­er, denen die Abschiebun­g droht, für einen begrenzten Zeitraum in ihren Gebäuden auf. Dadurch soll Zeit für eine Wiederaufn­ahme oder Überprüfun­g des Asylantrag­s gewonnen werden. Die Zahl der Kirchenasy­le war zuletzt deutlich gestiegen. Allerdings sind es insgesamt weiterhin sehr wenige Fälle. Derzeit haben die Gemeinden nach Angaben der Kirchen 226 Kirchenasy­le gewährt. afp Thomas de Maizière

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