Kein Mitleid und keine Bevormundung
Zum Leserbrief „Das Wahlrecht der Eltern hat Vorrang“von Constanze Leichtweiß (12. Februar)
Ob es Sinn macht oder nicht, ein behindertes Kind in Regel- oder Sonderschulen anzumelden, bei dieser Frage muss individuell nachgeschaut werden. Und wer weiß schon, wie kerngesund er ist und wie lange er es sein wird. Behinderte Menschen wollen keinen Vorteil aus ihren Benachteiligungen schlagen und genau solchen Ärger bewältigen wie nicht behinderte Menschen. Ein Ausgleich muss her, kein Mitleid oder Bevormundung. Nur das entspricht einem selbst bestimmten Leben. Der Mensch, ob behindert oder nicht, hat Recht auf Vollwertigkeit. Vermeintlich Schwache kann man schon von Kindesbeinen an stärken, indem man die Teilhabe in der Öffentlichkeit (hier den Besuch einer Regelschule) zulässt. Unter Umständen in der Schule zufrieden zu sein, kann aber noch nicht dazu motivieren, in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu arbeiten. Volker Kalski, Saarbrücken