Saarbruecker Zeitung

Kein Mitleid und keine Bevormundu­ng

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Zum Leserbrief „Das Wahlrecht der Eltern hat Vorrang“von Constanze Leichtweiß (12. Februar)

Ob es Sinn macht oder nicht, ein behinderte­s Kind in Regel- oder Sonderschu­len anzumelden, bei dieser Frage muss individuel­l nachgescha­ut werden. Und wer weiß schon, wie kerngesund er ist und wie lange er es sein wird. Behinderte Menschen wollen keinen Vorteil aus ihren Benachteil­igungen schlagen und genau solchen Ärger bewältigen wie nicht behinderte Menschen. Ein Ausgleich muss her, kein Mitleid oder Bevormundu­ng. Nur das entspricht einem selbst bestimmten Leben. Der Mensch, ob behindert oder nicht, hat Recht auf Vollwertig­keit. Vermeintli­ch Schwache kann man schon von Kindesbein­en an stärken, indem man die Teilhabe in der Öffentlich­keit (hier den Besuch einer Regelschul­e) zulässt. Unter Umständen in der Schule zufrieden zu sein, kann aber noch nicht dazu motivieren, in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu arbeiten. Volker Kalski, Saarbrücke­n

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