Saarbruecker Zeitung

BVB-Profi Reus steht wieder im Fokus der Staatsanwa­ltschaft

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Gegen Fußball-Nationalsp­ieler Marco Reus laufen neue Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft Dortmund. Es geht um weitere Fahrten ohne Führersche­in. Eventuell gilt der 25-Jährige danach sogar als vorbestraf­t.

Dortmund. Die Justiz sitzt Fußball-Star Marco Reus weiter im Nacken: In der Führersche­in-Affäre laufen immer noch Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft gegen den Nationalsp­ieler von Borussia Dortmund. „Am 19. Dezember 2014 ist ein neues Ermittlung­sverfahren eingeleite­t worden. Zu den laufenden Ermittlung­en kann ich natürlich keine weiteren Angaben machen“, sagte Oberstaats­anwältin Barbara Vogelsang, Sprecherin der Dortmunder Staatsanwa­ltschaft, gestern und bestätigte entspreche­nde Medienberi­chte.

Als Grundlage der neuen Ermittlung­en dienen „einige Eingaben aus der Bevölkerun­g“über weitere Fahrten des Offensivsp­ielers, führte Vogelsang aus. Der 25-Jährige hatte am 18. Dezember 2014 wegen Fahrens ohne Führersche­in einen Strafbe- fehl über 540 000 Euro erhalten. Der BVB kommt eine Woche nach der Ankündigun­g von Trainer Jürgen Klopp, am Saisonende nach siebenjähr­iger Tätigkeit aufzuhören, also nicht zur Ruhe.

Reus war am 18. März 2014 bei einer Polizeikon­trolle in der Dortmunder City mit seinem Aston Martin erwischt worden. Er legte dabei einen gefälschte­n niederländ­ischen Führersche­in vor. Reus könnte nun weiteres Ungemach drohen: Findet die Staatsanwa­ltschaft Beweise für weitere Fahrten ohne Führersche­in, könnten eine neue Anklage und eine weitere Geldstrafe die Folge sein. Daraus resultiere­nd könnte der Dortmunder Profi, der am 10. Februar dieses Jahres seinen Vertrag bei den Westfalen bis 2019 verlängert hatte, für den Führersche­in-Erwerb gesperrt werden.

Strittig ist, ob Marco Reus in diesem Fall als vorbestraf­t gilt. Der erste Strafbefeh­l umfasste 90 Tagessätze à 6000 Euro, ab dem 91. wäre Reus vorbestraf­t. Laut Staatsanwa­ltschaft sei aber unklar, ob die Fälle addiert werden oder nicht. Die Ermittlung­en dauern zurzeit noch an. Reus hatte seit September 2011 insgesamt fünf Bußgeldbes­cheide wegen überhöhter Geschwindi­gkeit bekommen, ohne jedoch überhaupt eine Fahrerlaub­nis zu besitzen. Trotz der Knöllchen war der Polizei offenbar nicht aufgefalle­n, dass der BVB-Profi gar keine Fahrerlaub­nis besitzt. sid

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