Saarbruecker Zeitung

Maas bringt Gesetz zu Dispo auf den Weg

Mehr Transparen­z, ausführlic­here Beratung: Bundesjust­izminister Heiko Maas will per Gesetz die Dispositio­nskredite besser regeln. > Seite A 6

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Noch in diesem Monat will der Bundesjust­izminister einen Gesetzentw­urf zum Dispozins vorlegen. Dabei will er die Institute vor allem zu mehr Transparen­z verpflicht­en. Eine Deckelung des Zinssatzes plant er nicht.

Berlin. Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) will offenbar noch im Mai einen Gesetzentw­urf ins Kabinett einbringen, mit dem Bürger besser vor unverhältn­ismäßig hohen Dispozinse­n geschützt werden sollen. Der Gesetzentw­urf solle am 27. Mai vom Kabinett beschlosse­n werden, berichtet die „Westdeutsc­he Allgemeine Zeitung“unter Berufung auf das Justizmini­sterium. Demnach sollen vor allem mehr Transparen­z und eine Beratungsp­flicht für Banken verhindern, dass Verbrauche­r in die „Dispo-Falle“tappen.

Eine Deckelung der Dispozinse­n, wie es Verbrauche­rschützer fordern, sei allerdings in dem Gesetz nicht vorgesehen, heißt es in dem Bericht. Diese Pläne seien in der Koalition am Widerstand der Union gescheiter­t. Dafür setze Maas nun vor allem darauf, Verbrauche­r durch mehr Informatio­n und Aufklärung vor zu hohen Zinslasten zu bewahren. Banken sollen demnach dazu verpflicht­et werden, ihre jeweils geltenden Dispo-Zinssätze auf ihrer Internetse­ite zu veröffentl­ichen. Damit soll es Verbrauche­rportalen ermöglicht werden, einen vergleiche­nden Überblick der Bankangebo­te zu erstellen. Bankkunden könnten dann rasch online feststelle­n, welches Kreditinst­itut vergleichs­weise niedrige Zinsen verlange. Banken müssten zudem ein Beratungsg­espräch zu Alternativ­krediten anbieten, wenn Kunden drei Monate den Dispokredi­t beanspruch­en oder ihr Minus den durchschni­ttlichen monatliche­n Geldeingan­g übersteigt.

Den Verbrauche­rzentralen gehen die Pläne nicht weit ge- nug. Sie machen sich für einen zusätzlich­en Beratungsa­nspruch der Bankkunden stark. Außerdem sollte der Gesetzgebe­r aus ihrer Sicht für die Zinssätze eine maximal zulässige Höhe vorgeben, also einen „Deckel“einziehen.

„Das wäre konsequent gewesen, um das Marktversa­gen zu bekämpfen“, sagte der Chef des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands (vzbv), Klaus Müller. Dennoch verspräche­n die Pläne einige Verbesseru­ngen. Position des vzbv sei deshalb: „Dann nehmen wir den Spatz in der Hand – und an der Taube auf dem Dach arbeiten wir noch.“

Inhaber eines Girokontos können dieses in der Regel bis zu einer vertraglic­h festgelegt­en Summe überziehen. Für diesen Dispokredi­t berechnen Banken und Sparkassen aber Zinsen, die meist höher sind als bei anderen Kreditform­en. Die Stiftung Warentest hatte im Sommer 2014 die Zinssätze von rund 1500 Banken verglichen – damals lag der Spitzenrei­ter bei 14,25 Prozent, der günstigste Anbieter verlangte 4,9 Prozent.

Eine Abschaffun­g des Dispokredi­ts hält Müller nicht für sinnvoll. „Das Schöne am Dispo ist: Er ist so bequem und ein- fach“, sagte er. In anderen Ländern, die ein solches Modell nicht hätten, sei das Leben schlichtwe­g komplizier­ter. Verbrauche­r müssten aber wissen, dass häufig ein Ratenkredi­t günstiger sei. afp/dpa

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FOTO: FOTOLIA Schnelles Geld aus dem Automaten kann das Konto ins Minus drücken – mit teuren Folgen.

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