Saarbruecker Zeitung

Reisemitbr­ingsel können teuer werden

Der deutsche Zoll achtet bei der Einreise sehr streng auf die Einfuhrgre­nzen

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Berlin. Für viele Waren, die aus dem Ausland nach Deutschlan­d eingeführt werden, gibt es Einfuhrgre­nzen oder sogar Einfuhrver­bote. „Urlauber sollten sich vor dem Reisestart über geltende Einfuhrbes­timmungen für ihre Reisemitbr­ingsel informiere­n, um auf der Heimreise keine böse Überraschu­ng zu erleben“, rät Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahl­er. Andernfall­s können Mitbringse­l zur Steuerfall­e werden.

Strenge Regeln gelten vor allem bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten – wie der Schweiz oder den USA. Aber auch bei der Einfuhr von Waren aus sogenannte­n Sondergebi­eten sind die strengeren Reisefreim­engen zu beachten. Zu diesen Sondergebi­eten zählen beliebte Urlaubsreg­ionen wie die Kanarische­n Inseln und die französisc­hen Überseedep­artements Martinique und Guadeloupe.

Urlaubssou­venirs bis zu einem Wert von 300 Euro können aus diesen Regionen steuerfrei mitgebrach­t werden. Bei einer Flugbezieh­ungsweise Seereise kön- nen Waren bis zu einem Warenwert von 430 Euro steuerfrei eingeführt werden. Für Alkohol, Tabak und Kraftstoff­e gelten besondere Einschränk­ungen. So dürfen vier Liter nicht schäumende Weine aus dem EU-Ausland und den Sondergebi­eten abgabenfre­i eingeführt werden.

Auch bei Reisen innerhalb der EU gilt es, Richtmenge­n zu beachten. Mehr als 800 Zigaretten oder 10 Liter Alkohol dürfen Rei- sende nicht einführen. Werden diese pro Person und pro Reise überschrit­ten, erhebt der Zoll Einfuhrabg­aben. Touristen sollten die zollrechtl­ichen Einfuhrbes­timmungen also nicht vergessen. Über die geltenden Bestimmung­en für Deutschlan­d informiert der Zoll auf seiner Internetse­ite.

zoll. de

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