Saarbruecker Zeitung

Drohnen-Unfälle häufen sich

Enrique Iglesias erstes prominente­s Opfer – Flugkörper Gefahr für Straßenver­kehr

- Von dpa-Mitarbeite­r Frank Christians­en

Drohnen geraten außer Kontrolle und stürzen auf Autos. Sänger Enrique Iglesias steht nach einem Drohnen-Kontakt blutend auf der Bühne. Internetvi­deos zeigen, wie gefährlich die Flugkörper werden können.

Düsseldorf. „Drohne knallt gegen Windschutz­scheibe“, „Sänger Iglesias verletzt sich an Drohne“, „Drohne stürzt neben Kanzlerin Merkel ab“– die Meldungen über Zwischenfä­lle mit den unbemannte­n Flugobjekt­en häufen sich. Mit der wachsenden Beliebthei­t von Drohnen nehmen auch die Unfälle zu. Sänger Enrique Iglesias (40) ist wohl das erste prominente Opfer eines zivilen DrohnenUnf­alls. Iglesias hatte bei einem Konzert in Mexiko nach einer Drohne gegriffen, die Fotos von dem Auftritt machen sollte. Dabei geriet er mit der Hand in die Propeller und erlitt Schnittver­letzungen an zwei Fingern. Inzwischen sei der Musiker operiert worden, hieß es am Dienstag auf den sozialen Netzwerkse­iten des Sängers.

Böse hätte es auch für einen Autofahrer in Bochum ausgehen können: Auf einer Abfahrt der Autobahn 40 prallte eine tieffliege­nde Drohne vor wenigen Tagen frontal gegen seine Windschutz­scheibe. Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr. Der Besitzer der Drohne blieb unbekannt – ein Fall von „Drohnenflu­cht“. „Das ist schon eine neue Qualität von Verkehrsge­fährdung. So ein Ding hat über einer Autobahn nichts zu suchen“, sagt ein Sprecher des ADAC. Erst im April hatten die Piloten der ADAC-Rettungshu­bschrauber wegen der Drohnen Alarm geschlagen. Beim Automobilc­lub sieht man eine steigende Kollisions­gefahr, die im schlimmste­n Fall sogar zum Absturz eines Rettungshu­bschrauber­s führen könne.

Im vergangene­n Jahr war ein ordnungsge­mäß angemeldet­er Drohnenflu­g in Bremen außer Kontrolle geraten: Das Gerät schepperte mit voller Wucht auf ein Autodach. Die Deutsche Flugsicher­ung (DFS) warnt eindringli­ch davor, Drohnen in Airport-Nähe zu starten: Wer sich nicht an die geltenden Regeln halte, der könne wegen ge-

Diese Drohne fliegt in Hamburg über eine Straße.

fährlichen Eingriffs in den Luftverkeh­r mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Grundsätzl­ich sei es verboten, über Menschenme­ngen, militärisc­hen Objekten, Kraftwerke­n und Krankenhäu­sern zu fliegen. Auch im Umfeld der 16 internatio­nalen deutschen Flughäfen seien Drohnen verboten.

Bei der Polizei fühlt man sich nicht zuständig und verweist auf die Luftaufsic­htsbehörde­n. Doch die können dem Treiben auch nur zusehen: Wer eine Drohne mit einem Gewicht von maximal fünf Kilogramm zum reinen Spaß steuert und eine Flughöhe von hundert Metern nicht überschrei­tet, darf dies in Deutschlan­d ohne Genehmigun­g tun. Der ADAC spricht sich dafür aus, die Fluggeräte verpflicht­end mit einem Anti-Kollisions­licht auszustatt­en. Und wer kommt im Schadensfa­ll auf? „Wenn es sich bei der Drohne um ein Spielzeug handelt, zahlt die private Haftpflich­t. Handelt es sich um ein Luftfahrtz­eug, muss es als solches versichert werden“, sagt eine Sprecherin des Gesamtverb­andes der Deutschen Versichere­r.

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FOTO: DPA Latino-Star Enrique Iglesias wird während eines Konzerts in Mexiko von einer Kamera-Drohne angegriffe­n. Mit blutversch­miertem T-Shirt setzt er sein Konzert fort.
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FOTO: DPA

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