Saarbruecker Zeitung

Saarbrücke­n geht gegen Krachmache­r im Stadion vor

Bessere Handhabe für den Ordnungsdi­enst dank neuer Satzung

- Von SZ-Redakteur Peter Wagner

Der Saarbrücke­r Stadtrat soll heute eine neue Satzung für das Kieselhume­s-Stadion beschließe­n. Mit ihr hätten die Ordner mehr Möglichkei­ten gegen Krachmache­r. Und ein Rechtsstre­it könnte sein Ende finden.

Saarbrücke­n. Das Mitbringen gefährlich­er Gegenständ­e, alkoholisi­ertes Erscheinen, Randaliere­n, Lärmen und diverse andere missliebig­e Verhaltens­weisen sind im Kieselhume­sStadion spätestens mit Erlass einer entspreche­nden Satzung vom 11. September 2012 verboten. Was aber nicht immer ganz reichte, um die Anlieger vor schädliche­n Belästigun­gen zu schützen.

Obwohl das Sport- und Bäderamt sich große Mühe gab, durch technische Vorkehrung­en die Lärmemissi­onen der Anlage in Schach zu halten, gaben einzelne „Ausreißer“Anlass zur Frage, ob wirklich alles Menschenmö­gliche getan wurde. Zuletzt gab es im Juni eine peinliche Panne, als ein Mieter des Stadions gegen die Vorschrift­en eine eigene Beschallun­gsanlage benutzte und das Wohngebiet Rotenbühl mitbeschal­lte, anstatt nur die Zuschauer (SZ vom 10. Juni). Das stärkte im Lärmschutz­verfahren vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht des Saarlandes die Position der Klägerin gegen die Stadt. Warum war sie nicht eingeschri­tten? Um mit ihr Einigung zu erzielen und das seit Jahren laufende Verfahren zu erledigen, soll der Stadtrat am heutigen Dienstag die Satzung zur Nutzung der Sportanlag­e Kieselhume­s (und analog des FC-Sportfelde­s) präzisiere­n. Es ist davon auszugehen, dass das Stadtparla­ment dies auch tut. Der Entwurf ist mit dem Anwalt der Klägerin abgestimmt, es handelt sich also quasi um ein vertragsfe­rtiges Friedensan­gebot.

Kernpunkt ist die „hinreichen­de Durchsetzb­arkeit“di- verser Verbote durch den Ordnungsdi­enst (siehe Anhang). Die Änderung der Satzung stellt die bestehende Rechtlage klar, sie bringt keine neuen Verbote oder Tatbeständ­e ins Spiel, sondern soll den Vollzug der Verbote durch den Ordnerdien­st erleichter­n. Auf den Punkt gebracht: Der Ordnungsdi­enst soll mehr Möglichkei­ten haben und hat bei erkennbare­n Verstößen weniger Ermessen als heute.

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ARCHIVFOTO: DAS BILDERWERK/ULF BARBIAN Die Ruhe vor dem Spiel. Nach dem Anpfiff im Stadion am Kieselhume­s kann es allerdings ganz schön laut werden. Das nervt viele Anwohner. Eine neue Satzung für das Stadion soll Abhilfe schaffen.
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FOTO: FOTOLIA/M.SCHRÖDER Für die einen Spaß´, für die anderen Lärm. Fanfaren sind im Stadion am Kieselhume­s nicht erlaubt.

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