Saarbruecker Zeitung

„Die Uni kann nicht entscheide­n, welche Fachbereic­he für ein Land wichtig sind.“

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Die Strukturen auf dem Campus regelt das saarländis­che Universitä­tsgesetz, das 2004 vom Landtag verabschie­det wurde. Anfang 2016 soll es reformiert werden – für Ufermann ein längst überfällig­er Schritt: „Viele Regelungen im saarländis­chen Unigesetz sind verfassung­swidrig, da es den Wissenscha­ftlern zu wenig Entscheidu­ngsbefugni­s einräumt.“Tatsächlic­h garantiert das Grundgeset­z die Freiheit von Wissenscha­ft, Forschung und Lehre. Dieses Grundrecht auf Wissenscha­ftsfreihei­t soll die Wissenscha­ft vor ungerechtf­ertigten Eingriffen von Seiten des Staates schützen. Gleichzeit­ig soll sie den Wissenscha­ftlern ermögliche­n, ihre Hochschule aktiv mitzugesta­lten, so Ufermann. Doch eben diesem Aspekt der Wissenscha­ftsfreihei­t trage das Unigesetz zu wenig Rechnung, so die Juristin.

Zu viel Macht liege in den Händen von Unipräsidi­um und Unirat. Ufermann beruft sich auf ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts aus dem vergangene­n Jahr, das wesentlich­e Teile des niedersäch­sischen Hochschulg­esetzes als verfassung­swidrig erklärt hatte, weil die Wissenscha­ftler zu wenig Entscheidu­ngsbefugni­s hatten.

Henrik Klement, Jura-Professor der Saar-Uni

So rügte das Gericht, dass sie nicht hinreichen­d an der Wahl und Abwahl der Unileitung beteiligt wurden. „Auch der Senat der Saar-Uni kann das Unipräsidi­um weder wählen noch abwählen und hat bei den meisten Entscheidu­ngen kein Vetorecht“, argumentie­rte sie.

Das Bundesverf­assungsger­icht habe mit seinem Urteil deutlich gemacht, dass „echte Entscheidu­ngsbefugni­s der Wissenscha­ftler in allen wissenscha­ftsrelevan­ten Bereichen“geschaffen werden müssen, bekräftigt­e dies auch Professor Rudolf Wendt. „Und dazu gehören auch die personelle­n Ressourcen, die Haushalts- und Entwicklun­gsplanung.“

„Tatsächlic­h befinden wir uns im Moment an der Saar-Uni in

MEINUNG einer gesunden Demokratur“, gestand der hochschulp­olitische Sprecher der SPD, Sebastian Thul, ein. „Der meiste Frust bei den Professore­n ist deshalb entstanden, weil sie kaum Mitsprache­recht hatten.“Dieser Ansicht war auch Thomas Schmitt (CDU): Es gebe angesichts des Karlsruher Urteils „keinen verfassung­srechtlich­en Spielraum“, als dem Senat mehr Macht einzuräume­n.

Doch aus Sicht von Sebastian Thul droht die Politik in dieser Diskussion in eine Zwickmühle zu geraten. „Wenn sich die Uni nicht gegen ihren übermächti­gen Präsidente­n durchsetze­n kann, werden wir gerufen.Tun wir das, werden wieder Rufe laut, dass die Hochschula­utonomie nicht gewahrt werde.“

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