„Die Uni kann nicht entscheiden, welche Fachbereiche für ein Land wichtig sind.“
Die Strukturen auf dem Campus regelt das saarländische Universitätsgesetz, das 2004 vom Landtag verabschiedet wurde. Anfang 2016 soll es reformiert werden – für Ufermann ein längst überfälliger Schritt: „Viele Regelungen im saarländischen Unigesetz sind verfassungswidrig, da es den Wissenschaftlern zu wenig Entscheidungsbefugnis einräumt.“Tatsächlich garantiert das Grundgesetz die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Dieses Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit soll die Wissenschaft vor ungerechtfertigten Eingriffen von Seiten des Staates schützen. Gleichzeitig soll sie den Wissenschaftlern ermöglichen, ihre Hochschule aktiv mitzugestalten, so Ufermann. Doch eben diesem Aspekt der Wissenschaftsfreiheit trage das Unigesetz zu wenig Rechnung, so die Juristin.
Zu viel Macht liege in den Händen von Unipräsidium und Unirat. Ufermann beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr, das wesentliche Teile des niedersächsischen Hochschulgesetzes als verfassungswidrig erklärt hatte, weil die Wissenschaftler zu wenig Entscheidungsbefugnis hatten.
Henrik Klement, Jura-Professor der Saar-Uni
So rügte das Gericht, dass sie nicht hinreichend an der Wahl und Abwahl der Unileitung beteiligt wurden. „Auch der Senat der Saar-Uni kann das Unipräsidium weder wählen noch abwählen und hat bei den meisten Entscheidungen kein Vetorecht“, argumentierte sie.
Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil deutlich gemacht, dass „echte Entscheidungsbefugnis der Wissenschaftler in allen wissenschaftsrelevanten Bereichen“geschaffen werden müssen, bekräftigte dies auch Professor Rudolf Wendt. „Und dazu gehören auch die personellen Ressourcen, die Haushalts- und Entwicklungsplanung.“
„Tatsächlich befinden wir uns im Moment an der Saar-Uni in
MEINUNG einer gesunden Demokratur“, gestand der hochschulpolitische Sprecher der SPD, Sebastian Thul, ein. „Der meiste Frust bei den Professoren ist deshalb entstanden, weil sie kaum Mitspracherecht hatten.“Dieser Ansicht war auch Thomas Schmitt (CDU): Es gebe angesichts des Karlsruher Urteils „keinen verfassungsrechtlichen Spielraum“, als dem Senat mehr Macht einzuräumen.
Doch aus Sicht von Sebastian Thul droht die Politik in dieser Diskussion in eine Zwickmühle zu geraten. „Wenn sich die Uni nicht gegen ihren übermächtigen Präsidenten durchsetzen kann, werden wir gerufen.Tun wir das, werden wieder Rufe laut, dass die Hochschulautonomie nicht gewahrt werde.“