Friedeks langer Rechtsstreit geht in die letzte Runde
Früherer Dreisprung-Weltmeister kämpft seit sieben Jahren um Schadensersatz – Nicht-Nominierung für Olympia 2008 ist der Streitpunkt
Sieben Jahre nach dem Nominierungsstreit mit dem Deutschen Leichtathletik-Verband und dem Deutschen Olympischen Sportbund hofft Ex-Weltmeister Charles Friedek auf Schadensersatz in sechsstelliger Höhe.
Karlsruhe. Charles Friedek war einmal Hallen- und FreiluftWeltmeister im Dreisprung. In die dritte und letzte Instanz geht nun sein langer juristischer Streit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH). In Karlsruhe will der Ex-Leichtathlet und heutige Nachwuchs-Bundestrainer vom DOSB Geld einklagen, das ihm durch die NichtNominierung für die Olympischen Spiele 2008 in Peking entgangen waren. Der 43 Jahre alte Leverkusener kämpft heute beim Revisionsprozess um 135 000 Euro Schadensersatz.
Friedek wird nach Angaben seines Anwalts Michael Lehner bei der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Alfred Bergmann nicht anwesend sein. „Für uns ist es schon ein Riesenerfolg, dass die Zulassungsbeschwerde angenommen wurde“, sagte Lehner. Man verspreche sich „eine Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen zu Nominierungsrichtlinien“. Friedek war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Der 17-malige deutsche Meister war beim Meeting in Wesel im Juni 2008 die vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) geforderte Normweite von 17 Metern zwei Mal gesprungen – allerdings innerhalb dieses einen Wettkampfs. Der DLV verlangte, dass sie in zwei verschiedenen Wettkämpfen erbracht wird. Deshalb wurde Friedek vom DOSB
Charles Friedek war einer der besten Dreispringer der Welt. Das Foto zeigt ihn 2009.
nicht für Peking nominiert.
Damit er überhaupt für die deutsche Mannschaft vorgeschlagen wurde, hatte Friedek das Deutsche Sportschiedsgericht erfolgreich bemüht. Erfolglos blieb er bei dem Versuch, vor dem Landgericht Frankfurt in einem Eilverfahren durchzusetzen, dass er zu den Olympischen Spielen in China mitgenommen wird. Auch sein Einspruch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt scheiterte. Das war damals „eine riesengroße Enttäuschung“für den Hallen- und FreiluftWeltmeister von 1999.
Der Dreispringer monierte danach, dass ihm durch die verpasste Olympia-Teilnahme Antritts-, Sponsoren- und Preisgelder in Höhe von mindestens 135 000 Euro entgangen seien. Er klagte vor dem Landgericht Frankfurt – und bekam dort am 15. Dezember 2011 Recht. Dass die Weite von 17 Metern zwei Mal in zwei unterschiedlichen Wettkämpfen erreicht werden musste, war vom DLV damals explizit so nicht festgeschrieben worden. Das OLG aber hob dieses Urteil am 20. Dezember 2013 auf. Der DOSB sprach damals erfreut davon, dass die „Nominierungshoheit des Sports“bestätigt worden sei.
Nach einem langen Anlauf muss nun der BGH entscheiden. Der Rechtsstreit über sieben Jahre ist einmalig in der juristischen Historie des deutschen Sports. Eine Rechtsschutzversicherung soll dem früheren Jura-Studenten Friedek diesen Weg finanziell ermöglicht haben. Der einstige Weltklasse-Dreispringer, der 2009 seine Karriere beendete, arbeitet heute als Trainer in Köln und ist beim DLV zuständig für den C-Kader. dpa