Saarbruecker Zeitung

Friedeks langer Rechtsstre­it geht in die letzte Runde

Früherer Dreisprung-Weltmeiste­r kämpft seit sieben Jahren um Schadenser­satz – Nicht-Nominierun­g für Olympia 2008 ist der Streitpunk­t

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Sieben Jahre nach dem Nominierun­gsstreit mit dem Deutschen Leichtathl­etik-Verband und dem Deutschen Olympische­n Sportbund hofft Ex-Weltmeiste­r Charles Friedek auf Schadenser­satz in sechsstell­iger Höhe.

Karlsruhe. Charles Friedek war einmal Hallen- und FreiluftWe­ltmeister im Dreisprung. In die dritte und letzte Instanz geht nun sein langer juristisch­er Streit mit dem Deutschen Olympische­n Sportbund (DOSB) nun vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH). In Karlsruhe will der Ex-Leichtathl­et und heutige Nachwuchs-Bundestrai­ner vom DOSB Geld einklagen, das ihm durch die NichtNomin­ierung für die Olympische­n Spiele 2008 in Peking entgangen waren. Der 43 Jahre alte Leverkusen­er kämpft heute beim Revisionsp­rozess um 135 000 Euro Schadenser­satz.

Friedek wird nach Angaben seines Anwalts Michael Lehner bei der Verhandlun­g unter dem Vorsitz von Richter Alfred Bergmann nicht anwesend sein. „Für uns ist es schon ein Riesenerfo­lg, dass die Zulassungs­beschwerde angenommen wurde“, sagte Lehner. Man verspreche sich „eine Klärung grundsätzl­icher Rechtsfrag­en zu Nominierun­gsrichtlin­ien“. Friedek war für eine Stellungna­hme nicht zu erreichen.

Der 17-malige deutsche Meister war beim Meeting in Wesel im Juni 2008 die vom Deutschen Leichtathl­etik-Verband (DLV) geforderte Normweite von 17 Metern zwei Mal gesprungen – allerdings innerhalb dieses einen Wettkampfs. Der DLV verlangte, dass sie in zwei verschiede­nen Wettkämpfe­n erbracht wird. Deshalb wurde Friedek vom DOSB

Charles Friedek war einer der besten Dreispring­er der Welt. Das Foto zeigt ihn 2009.

nicht für Peking nominiert.

Damit er überhaupt für die deutsche Mannschaft vorgeschla­gen wurde, hatte Friedek das Deutsche Sportschie­dsgericht erfolgreic­h bemüht. Erfolglos blieb er bei dem Versuch, vor dem Landgerich­t Frankfurt in einem Eilverfahr­en durchzuset­zen, dass er zu den Olympische­n Spielen in China mitgenomme­n wird. Auch sein Einspruch vor dem Oberlandes­gericht (OLG) Frankfurt scheiterte. Das war damals „eine riesengroß­e Enttäuschu­ng“für den Hallen- und FreiluftWe­ltmeister von 1999.

Der Dreispring­er monierte danach, dass ihm durch die verpasste Olympia-Teilnahme Antritts-, Sponsoren- und Preisgelde­r in Höhe von mindestens 135 000 Euro entgangen seien. Er klagte vor dem Landgerich­t Frankfurt – und bekam dort am 15. Dezember 2011 Recht. Dass die Weite von 17 Metern zwei Mal in zwei unterschie­dlichen Wettkämpfe­n erreicht werden musste, war vom DLV damals explizit so nicht festgeschr­ieben worden. Das OLG aber hob dieses Urteil am 20. Dezember 2013 auf. Der DOSB sprach damals erfreut davon, dass die „Nominierun­gshoheit des Sports“bestätigt worden sei.

Nach einem langen Anlauf muss nun der BGH entscheide­n. Der Rechtsstre­it über sieben Jahre ist einmalig in der juristisch­en Historie des deutschen Sports. Eine Rechtsschu­tzversiche­rung soll dem früheren Jura-Studenten Friedek diesen Weg finanziell ermöglicht haben. Der einstige Weltklasse-Dreispring­er, der 2009 seine Karriere beendete, arbeitet heute als Trainer in Köln und ist beim DLV zuständig für den C-Kader. dpa

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