Saarbruecker Zeitung

Tour-Sieger vor Schweizer Gericht

Jan Ullrich droht lange Bewährungs­strafe wegen Unfall unter Alkoholein­fluss

-

Ein Autounfall mit 1,4 Promille: In der Schweiz kann man dafür leicht hinter Gitter kommen. Doch ExRadprofi Jan Ullrich hat tiefe Reue bekundet. Der Knast bleibt ihm so wohl erspart – wenngleich nur ganz knapp.

Weinfelden. Der einstige Radsport-Star Jan Ullrich muss sich heute vor einem Gericht in seiner Wahlheimat Schweiz für einen Autounfall unter Alkoholein­fluss verantwort­en. Viele Monate hat sich die Staatsanwa­ltschaft des Kantons Thurgau Zeit genommen, um zu prüfen, wie schwer das Vergehen des heute 41-jährigen Rostockers wiegt. Wie es jetzt aussieht, wird ihm das Gefängnis erspart bleiben – wenn auch nur knapp.

Die Staatsanwa­ltschaft strebt nach eigenem Bekunden keine unbedingte Haftstrafe an. Sie will vor dem Bezirksger­icht Weinfelden, rund 15 Kilometer südlich des Bodensees, zwar 18 Monate Gefängnis fordern. Doch die sollen für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem soll Ullrich 10 000 Franken (9600 Euro) Geldbuße zahlen.

Der erste und bislang einzige

Jan Ullrich steht wegen einer Alkohol-Fahrt mit Folgen vor Gericht.

deutsche Sieger der Tour de France (im Jahr 1997) hat bereits signalisie­rt, dass er eine Bewährungs­strafe akzeptiere­n würde. Nach dem Unfall im Mai vergangene­n Jahres hatte der Ex-Profi, der heute als Berater im Radsportbe­reich tätig ist, ein „unverzeihl­iches“Verhalten eingeräumt und Besserung gelobt. Mit einem Urteil des Bezirksger­ichts wird noch heute gerechnet.

Laut Anklage hatte sich Ullrich am 19. Mai 2014 zwei Mal angetrunke­n ans Steuer gesetzt. „Am 19. Mai 2014, kurz nach 20 Uhr, fuhr Jan Ullrich mit überhöhter Geschwindi­gkeit und – zum zwei- ten Mal an diesem Tag – unter Alkoholein­fluss stehend von Happerswil in Richtung Illighause­n“, hielt die Staatsanwa­ltschaft fest. „Bei der Kreuzung K103/K105 in Mattwil/TG kollidiert­e er zuerst mit dem Heck eines bei der Kreuzung stehenden Fahrzeuges und danach frontal mit einem entgegenko­mmenden Fahrzeug.“

Verletzt wurde glückliche­rweise niemand. Nach Angaben einer Boulevard-Zeitung errechnete­n Gutachter, dass Ullrich 139 Kilometer pro Stunde drauf hatte. Auf einer 80er-Straße. Bei 60 Kilometern pro Stunde über dem Limit wäre in der Schweiz wegen „Rasens“in Kombinatio­n mit Alkohol eine Gefängniss­trafe kaum vermeidbar. Womöglich schrammt Ullrich daran also um nur einen Kilometer pro Stunde vorbei.

Die Blutalkoho­lmessung ergab laut Polizei 1,4 Promille. Als „fahrunfähi­g“gilt in der Schweiz jeder ab 0,5 Promille aufwärts. Die Staatsanwa­ltschaft klagte ihn daraufhin wegen „vorsätzlic­her grober Verletzung der Verkehrsre­geln und mehrfachem vorsätzlic­hen Fahren in qualifizie­rt fahrunfähi­gem Zustand“an. dpa

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany