Saarbruecker Zeitung

Urteil zum Betreuungs­geld entfacht neuen Streit

Saarland fordert Geld vom Bund – SPD will Kitas fördern

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Das Bundesverf­assungsger­icht hat das umstritten­e Betreuungs­geld gekippt – und damit gleich wieder Unfrieden gesät. Für die Familienle­istung sind aus Sicht der Karlsruher Richter die Länder zuständig. Die wollen jetzt Geld vom Bund sehen. Karlsruhe/Saarbrücke­n. Nach dem Aus für das umstritten­e Betreuungs­geld vor dem Bundesverf­assungsger­icht zeichnet sich neues Gezerre um die milliarden­schwere Familienle­istung ab. Die SPD und mehrere rot-grüne Landesregi­erungen wollen das Urteil nutzen, um freiwerden­de Bundesmitt­el etwa für den Ausbau von Kita-Plätzen umzuwidmen. Bayern dagegen wird künftig ein Landesbetr­euungsgeld zahlen – und fordert dafür ebenfalls Geld aus Berlin.

Das Verfassung­sgericht urteilte, dass nicht der Bund, sondern die Länder für die Familienle­istung zuständig sei- en. Das 2013 eingeführt­e Betreuungs­geld stuften die obersten Richter deshalb als verfassung­swidrig ein. Eine inhaltlich­e Bewertung nahmen sie nicht vor (Az.: 1 BvR 2/13).

Das Betreuungs­geld von monatlich 150 Euro geht an Eltern, die ihr Kind nicht in eine Kita bringen oder von einer Tagesmutte­r betreuen lassen. Sie bekommen die Leistung maximal vom 15. Lebensmona­t bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Zurzeit profitiere­n rund 455 000 Familien davon. Bundesfami­lienminist­erin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, sie werde „nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungs­geld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen“. Zugleich erklärte sie, das Betreuungs­geld sei „der falsche Weg“und habe keine Zukunft.

Das Saarland fordert, die freiwerden­den Mittel an die Länder auszuzahle­n. Dort sollten „passgenaue Hilfen für Familien geleistet werden“, sagte Familienmi­nisterin Monika Bachmann (CDU). Nach dem Urteil dürften wegen der Finanznot einzelner Länder keine ungleichen Lebensverh­ältnisse in Deutschlan­d entstehen. Bachmann betonte, Familien müssten frei entscheide­n können, wie sie die Kinderbetr­euung organisier­en. Dagegen lehnte Bildungsmi­nister Ulrich Commerçon (SPD) die Einführung eines Landesbetr­euungsgeld­es strikt ab. Die Summe, die durch das Karlsruher Urteil frei werde, müsse komplett „in den Ausbau und in die Qualität der frühkindli­chen Bildung und Betreuung fließen“.

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Manuela Schwesig

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