Urteil zum Betreuungsgeld entfacht neuen Streit
Saarland fordert Geld vom Bund – SPD will Kitas fördern
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt – und damit gleich wieder Unfrieden gesät. Für die Familienleistung sind aus Sicht der Karlsruher Richter die Länder zuständig. Die wollen jetzt Geld vom Bund sehen. Karlsruhe/Saarbrücken. Nach dem Aus für das umstrittene Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht zeichnet sich neues Gezerre um die milliardenschwere Familienleistung ab. Die SPD und mehrere rot-grüne Landesregierungen wollen das Urteil nutzen, um freiwerdende Bundesmittel etwa für den Ausbau von Kita-Plätzen umzuwidmen. Bayern dagegen wird künftig ein Landesbetreuungsgeld zahlen – und fordert dafür ebenfalls Geld aus Berlin.
Das Verfassungsgericht urteilte, dass nicht der Bund, sondern die Länder für die Familienleistung zuständig sei- en. Das 2013 eingeführte Betreuungsgeld stuften die obersten Richter deshalb als verfassungswidrig ein. Eine inhaltliche Bewertung nahmen sie nicht vor (Az.: 1 BvR 2/13).
Das Betreuungsgeld von monatlich 150 Euro geht an Eltern, die ihr Kind nicht in eine Kita bringen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen. Sie bekommen die Leistung maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Zurzeit profitieren rund 455 000 Familien davon. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, sie werde „nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen“. Zugleich erklärte sie, das Betreuungsgeld sei „der falsche Weg“und habe keine Zukunft.
Das Saarland fordert, die freiwerdenden Mittel an die Länder auszuzahlen. Dort sollten „passgenaue Hilfen für Familien geleistet werden“, sagte Familienministerin Monika Bachmann (CDU). Nach dem Urteil dürften wegen der Finanznot einzelner Länder keine ungleichen Lebensverhältnisse in Deutschland entstehen. Bachmann betonte, Familien müssten frei entscheiden können, wie sie die Kinderbetreuung organisieren. Dagegen lehnte Bildungsminister Ulrich Commerçon (SPD) die Einführung eines Landesbetreuungsgeldes strikt ab. Die Summe, die durch das Karlsruher Urteil frei werde, müsse komplett „in den Ausbau und in die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung fließen“.