Saarbruecker Zeitung

Fragen und Antworten rund um das Betreuungs­geld

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Das Betreuungs­geld war heftig umstritten. Nun hat Karlsruhe die auch als „Herdprämie“geschmähte Leistung gekippt. Das bedeutet erst einmal Unsicherhe­iten bei den betroffene­n Familien. Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen zum Thema.

Um was geht es? Um das Betreuungs­geld, das 2013 nach heftigen politische­m Streit eingeführt wurde. Es billigt 150 Euro monatlich denjenigen Eltern zu, die ihre ein- bis dreijährig­en Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kita oder Tagespfleg­e geben. Gegen das Gesetz hatte der damals von der SPD allein geführte Hamburger Senat geklagt, weil er es verfassung­swidrig fand. Was hat Karlsruhe entschiede­n? Es war eine einstimmig­e Entscheidu­ng der acht Richter: Der Bund hat schlicht keine Kompetenz für ein Betreuungs­geld. Nach dem Grundgeset­z darf er für die öffentlich­e Fürsorge nur unter bestimmten Bedingen anstelle der Länder tätig werden. Diese Hürden sind sehr hoch, um die Länderrech­te zu wahren. Doch die Richter sagen: Die Regelungen dienten weder der „Herstellun­g gleichwert­iger Lebensverh­ältnisse im Bundesgebi­et“noch der „Wahrung der Rechts- oder Wirtschaft­seinheit im gesamtstaa­tlichen Interesse“. Was bedeutet das für die betroffene­n Familien? Die Richter haben keine Übergangsf­rist gesetzt. Karlsruhe verwies aber deutlich auf allgemeine Verwaltung­sregeln des Vertrauens­schutzes. Klar ist danach erst einmal, dass neue Anträge auf Betreuungs­geld keine Chance haben werden. Und was ist mit Familien, die die Prämie bereits erhalten? Bisherige Bezieher können vorerst auf Weiterzahl­ung hoffen. Doch wie lange sie die Prämie noch bekommen, muss als offen gelten: Familienmi­nisterin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, sie werde „nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungs­geld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen“. Wann soll das sein? Am 13. August will die Ministerin mit den Familienpo­litikern der Regierungs­fraktionen beraten, wie es weiter geht. Doch letztendli­ch müssen die Verwaltung­en in jedem einzelnen Fall prüfen, ob und wenn ja wie lange die Prämie weiter fließt. Und was ist mit den Eltern, die noch auf ihren Bescheid warten? Wenn der Antrag auf Betreuungs­geld noch nicht bewilligt wurde, sieht es schlecht aus. In dem Fall können sich Eltern wohl keine Hoffnungen mehr auf die Leistungen machen. „Denn Vertrauens­schutz gilt erst ab dem Moment der Bewilligun­g“, erläutert der Speyrer Staatsrech­tler Joachim Wieland. Können die Länder nicht einfach in Eigenregie weiter zahlen? Sie könnten natürlich ein Landesbetr­euungsgeld einführen. Denn die Richter haben nichts dazu gesagt, ob die Leistung auch inhaltlich gegen das Grundgeset­z verstößt, ob sie etwa Fehlanreiz­e schafft oder Frauen benachteil­igt. Bayern hat daher schon angekündig­t, die Leistung weiterzuza­hlen. dpa

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