Fragen und Antworten rund um das Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld war heftig umstritten. Nun hat Karlsruhe die auch als „Herdprämie“geschmähte Leistung gekippt. Das bedeutet erst einmal Unsicherheiten bei den betroffenen Familien. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.
Um was geht es? Um das Betreuungsgeld, das 2013 nach heftigen politischem Streit eingeführt wurde. Es billigt 150 Euro monatlich denjenigen Eltern zu, die ihre ein- bis dreijährigen Kinder nicht in eine öffentlich geförderte Kita oder Tagespflege geben. Gegen das Gesetz hatte der damals von der SPD allein geführte Hamburger Senat geklagt, weil er es verfassungswidrig fand. Was hat Karlsruhe entschieden? Es war eine einstimmige Entscheidung der acht Richter: Der Bund hat schlicht keine Kompetenz für ein Betreuungsgeld. Nach dem Grundgesetz darf er für die öffentliche Fürsorge nur unter bestimmten Bedingen anstelle der Länder tätig werden. Diese Hürden sind sehr hoch, um die Länderrechte zu wahren. Doch die Richter sagen: Die Regelungen dienten weder der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“noch der „Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse“. Was bedeutet das für die betroffenen Familien? Die Richter haben keine Übergangsfrist gesetzt. Karlsruhe verwies aber deutlich auf allgemeine Verwaltungsregeln des Vertrauensschutzes. Klar ist danach erst einmal, dass neue Anträge auf Betreuungsgeld keine Chance haben werden. Und was ist mit Familien, die die Prämie bereits erhalten? Bisherige Bezieher können vorerst auf Weiterzahlung hoffen. Doch wie lange sie die Prämie noch bekommen, muss als offen gelten: Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, sie werde „nach einer Lösung suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen“. Wann soll das sein? Am 13. August will die Ministerin mit den Familienpolitikern der Regierungsfraktionen beraten, wie es weiter geht. Doch letztendlich müssen die Verwaltungen in jedem einzelnen Fall prüfen, ob und wenn ja wie lange die Prämie weiter fließt. Und was ist mit den Eltern, die noch auf ihren Bescheid warten? Wenn der Antrag auf Betreuungsgeld noch nicht bewilligt wurde, sieht es schlecht aus. In dem Fall können sich Eltern wohl keine Hoffnungen mehr auf die Leistungen machen. „Denn Vertrauensschutz gilt erst ab dem Moment der Bewilligung“, erläutert der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland. Können die Länder nicht einfach in Eigenregie weiter zahlen? Sie könnten natürlich ein Landesbetreuungsgeld einführen. Denn die Richter haben nichts dazu gesagt, ob die Leistung auch inhaltlich gegen das Grundgesetz verstößt, ob sie etwa Fehlanreize schafft oder Frauen benachteiligt. Bayern hat daher schon angekündigt, die Leistung weiterzuzahlen. dpa