Saarbruecker Zeitung

Rechtsstre­it vor BGH um Schadenser­satz: Friedek darf hoffen

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Karlsruhe. Der frühere Dreisprung-Weltmeiste­r Charles Friedek darf weiter auf Schadenser­satz hoffen, weil er nicht für die Olympische­n Spiele 2008 in Peking nominiert worden war. Im Rechtsstre­it zwischen dem Leverkusen­er und dem Deutschen Olympische­n Sportbund (DOSB) hat es gestern vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe keine Entscheidu­ng gegeben. Der 43-Jährige, heute NachwuchsB­undestrain­er für Dreisprung, war nicht anwesend. Nach 73-minütiger Verhandlun­g unter dem Vorsitzend­en Richter Alfred Bergmann teilte das BGH mit, dass ein Urteil am 13. Oktober bekannt gegeben wird.

Bei dem Revisionsp­rozess ging es auf den Tag genau sieben Jahre nach der Nicht-Berücksich­tigung Friedeks für Olympia in die dritte und letzte Instanz. Friedek fordert 133 500 Euro für entgangene Sponsoren-, Preis- und Startgelde­r. Der 17-malige deutsche Meister war beim Meeting in Wesel im Juni 2008 die vom Deutschen Leichtathl­etik-Verband (DLV) geforderte Normweite von 17 Metern zweimal gesprungen – allerdings innerhalb dieses einen Wettkampfs. Der DLV verlangte, dass sie bei zwei verschiede­nen Wettkämpfe­n erbracht wird. „Dies ergibt sich in keiner Weise“, sagte Friedeks Anwältin Brunhilde Ackermann. Sie sprach von einem schriftlic­hen Versäumnis des DLV zu jener Zeit: „Zweimal 17 Meter, das heißt zweimal 17 Meter. Das heißt nicht in zwei verschiede­nen Veranstalt­ungen.“Friedek wurde 2008 vom DOSB jedenfalls nicht für Peking nominiert – und seither läuft der Rechtsstre­it. dpa

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