Saarbruecker Zeitung

Saar-Koalition will Drei-Prozent-Hürde in kommunalen Räten

Warum CDU und SPD eine neue Sperrklaus­el für die Kommunalpa­rlamente wollen

- Von SZ-Redakteur Daniel Kirch

Saarbrücke­n. Bei den nächsten Kommunalwa­hlen in vier Jahren könnte im Saarland eine DreiProzen­t-Hürde gelten. CDU und SPD im Landtag sind sich nach SZ-Informatio­nen im Grundsatz einig, eine solche Sperrklaus­el ins Gesetz zu schreiben, wenn dies verfassung­srechtlich möglich ist. Kommunalpo­litiker beider Parteien klagen, dass Mehrheitsb­ildung und Entscheidu­ngsprozess­e in zersplitte­rten Räten seit der Abschaffun­g der Fünf-ProzentHür­de im Jahr 2008 immer schwierige­r würden. kir

Viele Kommunalpo­litiker von CDU und SPD sind genervt: Zu viele kleine Gruppen in den Räten machten Entscheidu­ngen schwierig. Die große Koalition will nun eine Drei-Prozent-Hürde – falls die überhaupt zulässig ist.

Saarbrücke­n. Sieben Jahre nach der Abschaffun­g der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwa­hlen wird im Saarland über die mögliche Wiedereinf­ührung einer Sperrklaus­el diskutiert. Angestoßen hat die Debatte die Kommunalpo­litische Vereinigun­g (KPV) der Saar-CDU. Sie fordert eine Drei-Prozent-Hürde für die Kommunalpa­rlamente. Der KPV-Vorsitzend­e und Tholeyer Bürgermeis­ter Hermann Josef Schmidt erklärte: „Die bisherigen Erfahrunge­n in der kommunalpo­litischen Alltagsarb­eit zeigen, dass der Einzug kleiner Gruppierun­gen die Ratsarbeit und die Bildung von klaren Mehrheiten in manchen Räten erheblich erschwert.“Ratssitzun­gen dauerten immer länger, ohne zu Entscheidu­ngen zu kommen, so Schmidt.

Aus diesen Gründen sei auch die CDU-Landtagsfr­aktion für die Einführung der Drei-Prozent-Hürde bei Kommunalwa­hlen, ließ Fraktionsc­hef Klaus Meiser auf Anfrage der SZ ausrichten. Es müsse allerdings geprüft werden, ob das verfassung­srechtlich gehe. „Wenn dies der Fall ist, dann tragen wir das gerne mit und sind bereit, mit den Kommunalpo­litikern über die Einführung zu diskutiere­n“, so Meiser.

Damit herrscht in der großen Koalition Einigkeit. Denn auch die SPD-Fraktion drängt auf eine Drei-Prozent-Hürde. Fraktionsc­hef Stefan Pauluhn teilte mit, die Wahrnehmun­g von Partikular­interessen in den Räten führe keineswegs zu klareren und besseren politische­n Ergebnisse­n, sondern erschwere die parlamenta­rische Arbeit und die Entscheidu­ngsfindung. „Dies führt zum Verdruss bei Mandatsträ­gern und zu einer Entfremdun­g der Bevölkerun­g von zerstritte­n wirkenden Kommunalpa­rlamenten“, sagte Pauluhn der SZ. „All dies würde mit der Einführung einer DreiProzen­t-Klausel eingedämmt werden.“

Der Landtag hatte 2008 auf Antrag von CDU- und FDPFraktio­n die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde für Ortsräte, Stadt- und Gemeinderä­te sowie Kreistage ersatzlos gestrichen. Begründung: Wenige Monate zuvor hatte das Bundesverf­assungsger­icht die Fünf-Prozent-Hürde in Schleswig-Holstein gekippt, unter anderem wegen fehlender Chan- cengleichh­eit. Seit der Einführung der Direktwahl von Bürgermeis­ter und Landräten in Schleswig-Holstein 1995 seien „stabile Mehrheitsv­erhältniss­e, die durch das Auftreten von Splitterpa­rteien in Kommunalve­rtretungen und Kreistagen gefährdet werden könnten, nicht mehr notwendig“, so die Richter. Auch bei einer größeren Anzahl von Fraktionen oder Einzelvert­retern drohten „keine nachhaltig­en Gefahren für die Funktionsf­ähigkeit der Kommunalve­rtretung“.

Die Saar-CDU las das Karlsruher Urteil damals als generel-

le Absage an eine Fünf- oder auch schon damals von der SPD favorisier­te Drei-Prozent-Hürde, während die SPD von einem rein auf Schleswig-Holstein gemünzten Urteil sprach.

Eine gesetzlich­e Drei-Prozent-Hürde hätte in der Realität allerdings nur Auswirkung­en auf die größeren Kommunen, die Städte. Denn in kleineren Räten müssen Parteien heute schon aus rein mathematis­chen Gründen rund drei Prozent erreichen, um einen Sitz zu ergattern. Die SPD-Fraktion hatte 2008 errechnet, dass dies für 39 der 52 Kommunen gilt.

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FOTO: DPA In kleineren Kommunen reichen derzeit schon gut 100 Stimmen für einen Ratssitz.

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