Saar-Koalition will Drei-Prozent-Hürde in kommunalen Räten
Warum CDU und SPD eine neue Sperrklausel für die Kommunalparlamente wollen
Saarbrücken. Bei den nächsten Kommunalwahlen in vier Jahren könnte im Saarland eine DreiProzent-Hürde gelten. CDU und SPD im Landtag sind sich nach SZ-Informationen im Grundsatz einig, eine solche Sperrklausel ins Gesetz zu schreiben, wenn dies verfassungsrechtlich möglich ist. Kommunalpolitiker beider Parteien klagen, dass Mehrheitsbildung und Entscheidungsprozesse in zersplitterten Räten seit der Abschaffung der Fünf-ProzentHürde im Jahr 2008 immer schwieriger würden. kir
Viele Kommunalpolitiker von CDU und SPD sind genervt: Zu viele kleine Gruppen in den Räten machten Entscheidungen schwierig. Die große Koalition will nun eine Drei-Prozent-Hürde – falls die überhaupt zulässig ist.
Saarbrücken. Sieben Jahre nach der Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen wird im Saarland über die mögliche Wiedereinführung einer Sperrklausel diskutiert. Angestoßen hat die Debatte die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) der Saar-CDU. Sie fordert eine Drei-Prozent-Hürde für die Kommunalparlamente. Der KPV-Vorsitzende und Tholeyer Bürgermeister Hermann Josef Schmidt erklärte: „Die bisherigen Erfahrungen in der kommunalpolitischen Alltagsarbeit zeigen, dass der Einzug kleiner Gruppierungen die Ratsarbeit und die Bildung von klaren Mehrheiten in manchen Räten erheblich erschwert.“Ratssitzungen dauerten immer länger, ohne zu Entscheidungen zu kommen, so Schmidt.
Aus diesen Gründen sei auch die CDU-Landtagsfraktion für die Einführung der Drei-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen, ließ Fraktionschef Klaus Meiser auf Anfrage der SZ ausrichten. Es müsse allerdings geprüft werden, ob das verfassungsrechtlich gehe. „Wenn dies der Fall ist, dann tragen wir das gerne mit und sind bereit, mit den Kommunalpolitikern über die Einführung zu diskutieren“, so Meiser.
Damit herrscht in der großen Koalition Einigkeit. Denn auch die SPD-Fraktion drängt auf eine Drei-Prozent-Hürde. Fraktionschef Stefan Pauluhn teilte mit, die Wahrnehmung von Partikularinteressen in den Räten führe keineswegs zu klareren und besseren politischen Ergebnissen, sondern erschwere die parlamentarische Arbeit und die Entscheidungsfindung. „Dies führt zum Verdruss bei Mandatsträgern und zu einer Entfremdung der Bevölkerung von zerstritten wirkenden Kommunalparlamenten“, sagte Pauluhn der SZ. „All dies würde mit der Einführung einer DreiProzent-Klausel eingedämmt werden.“
Der Landtag hatte 2008 auf Antrag von CDU- und FDPFraktion die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde für Ortsräte, Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage ersatzlos gestrichen. Begründung: Wenige Monate zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Hürde in Schleswig-Holstein gekippt, unter anderem wegen fehlender Chan- cengleichheit. Seit der Einführung der Direktwahl von Bürgermeister und Landräten in Schleswig-Holstein 1995 seien „stabile Mehrheitsverhältnisse, die durch das Auftreten von Splitterparteien in Kommunalvertretungen und Kreistagen gefährdet werden könnten, nicht mehr notwendig“, so die Richter. Auch bei einer größeren Anzahl von Fraktionen oder Einzelvertretern drohten „keine nachhaltigen Gefahren für die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretung“.
Die Saar-CDU las das Karlsruher Urteil damals als generel-
le Absage an eine Fünf- oder auch schon damals von der SPD favorisierte Drei-Prozent-Hürde, während die SPD von einem rein auf Schleswig-Holstein gemünzten Urteil sprach.
Eine gesetzliche Drei-Prozent-Hürde hätte in der Realität allerdings nur Auswirkungen auf die größeren Kommunen, die Städte. Denn in kleineren Räten müssen Parteien heute schon aus rein mathematischen Gründen rund drei Prozent erreichen, um einen Sitz zu ergattern. Die SPD-Fraktion hatte 2008 errechnet, dass dies für 39 der 52 Kommunen gilt.