Was darf und was muss ein Azubi?
Rechte und Pflichten von A bis Z – SZ-Serie, Teil 17
Saarbrücken. In Deutschland regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Rechte und Pflichten der Auszubildenden. Doch auch andere Gesetzbücher, wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, sind für Lehrlinge relevant. SZ-Redaktionsmitglied Hélène Maillasson hat die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
Arbeitszeit: Die reguläre tägliche Arbeitszeit beträgt für Auszubildende acht Stunden. Pro Woche kommt der volljährige Azubi auf maximal 48 Stunden. Minderjährige Jugendliche hingegen dürfen nur bis 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Grundsätzlich dürfen diese nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Ausnahmen gibt es aber in Berufen mit Nacht- und Schichtarbeit wie zum Beispiel im Gastgewerbe oder in Bäckerhandwerk.
Ausbildungsziel: Ziel der Ausbildung ist es, einen Beruf zu erlernen. Wer sich für eine Ausbildung entscheidet, soll bemüht sein, sich alle Fähigkeiten und Kenntnisse anzueignen, die er für diesen Job braucht. Auch der Ausbilder soll dafür sorgen, indem er seinen Lehrling mit zielführenden Aufgaben vertraut. Dazu gehört zum Beispiel nicht, den ganzen Tag Kaffee zu kochen.
Berufsschulpflicht:
Der Azubi wird von seinem Chef für die Zeiten freigestellt, in denen er die Berufsschule besucht. Der Schulbesuch ist für den Azubi Pflicht. Der Unterricht kann blockweise erteilt werden.
Kündigungsfrist: Während der Probezeit kann sowohl der Azubi als auch der Arbeitgeber die Zusammenarbeit fristlos kündigen. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen.
Probezeit: Die Probezeit dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Währenddessen kann sich der Azubi klar werden, ob diese Lehre das Richtige für ihn ist. Auch der Ausbilder kann beurteilen, ob der Lehrling für den Job geeignet ist.
Prüfungen: Am Ende der Ausbildung müssen die Azubis eine Abschlussprüfung bestehen. Wer es nicht beim ersten Anlauf schafft, darf die Prüfung zwei Mal wiederholen. Während der Ausbildung werden die Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Zwischenprüfung abgefragt.
Urlaub: Je jünger der Azubi ist, desto mehr Urlaubstage ste- hen ihm zu. Wer noch unter 16 Jahre alt ist, hat Anspruch auf mindestens 30 Werktage Urlaub. Wer jünger als 17 ist, bekommt 27 Urlaubstage. Bei Lehrlingen zwischen 17 und 18 sind es mindestens 25. Erwachsene Azubis haben einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen.
Vergütung: Die Azubis bekommen eine monatliche Vergütung für ihre Arbeit. In den meisten Branchen wird die Höhe dieses Entgeltes in einem Tarifvertrag festgehalten. Die Höhe der Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr, sie wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats bezahlt.
Vertrag: Der Ausbildungsvertrag ist das A und O. Darin werden alle Rechte und Pflichten von Azubi und Ausbilder schriftlich festgehalten. Der Vertrag muss schon vor Ausbildungsantritt von beiden Parteien unterschrieben werden. Bei minderjährigen Azubis müssen auch die Eltern dem Vertrag zustimmen. Nach der Unterschrift wird der Vertrag zu der zuständigen Kammer geschickt.
Verschwiegenheit: Der Azubi muss Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse für sich behalten. Durch diese Verschwiegenheitsklausel vermeidet der Ausbilder, dass seine Konkurrenten wichtige Informationen über sein Unternehmen erfahren. Manchmal gilt diese Klausel auch für die Zeit nach der Ausbildung.
Zeugnis: Am Ende seiner Ausbildung bekommt der Lehrling von der zuständigen Kammer ein Prüfungszeugnis. Außerdem muss der Ausbilder ihm ein Zeugnis ausstellen, in dem die Rahmenbedingungen der Ausbildung sowie die erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse aufgeführt sind.