Justizstreit um Kiefaber
Bonusmeilen-Affäre: Zweite Richterin lehnt Strafbefehl ab
Die Bonusmeilen-Affäre des ExStaatssekretärs Kiefaber beschäftigt das Landgericht. Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen die Entscheidung einer Amtsrichterin ein, die einen Strafbefehl ablehnte.
Saarbrücken. In der saarländischen Justiz gibt es kontroverse Auffassungen zur Bonusmeilen-Affäre des früheren Wirtschaftsstaatssekretärs Joachim Kiefaber (FDP). Nach einem Bericht unserer Zeitung, wonach Prüfer des Rechnungshofes feststellten, dass der ExStaatssekretär und frühere Leiter des Referates Außenwirtschaft bei teuren Dienstreisen seine private „Lufthansa Senator Card mit der Nr. 5310013058 . . “nutzte, und so erworbene Bonusmeilen für private Reisen einsetzen konnte, schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein. Nach monatelangen Untreue-Ermittlungen wollte der zuständige Oberstaatsanwalt den Fall gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro einstellen. Eine Richterin beim Amtsgericht Saarbrücken verweigerte dazu aber ihre Zustimmung. Einen Grund nannte sie nicht. Bei der Staatsanwaltschaft wurde die verweigerte Zustimmung – wie üblich – als Hinweis interpre- tiert, dass wegen „erhöhtem Unrechtsgehalt“eine Einstellung nicht akzeptiert werden könne. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht wegen Untreue in zwei Fällen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 3600 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Begründung: Kiefaber habe entgegen der Vorschriften dienstlich erworbene Bonusmeilen für zwei Flüge nach Südafrika und zwei Tickets nach Thailand privat eingesetzt. Errechneter Schaden: 11 025 Euro.
Die Akten landeten jetzt bei einer anderen Saarbrücker Amtsrichterin. Diese Juristin lehnte, so bestätigte Gerichtssprecherin Sabrina Walbaum, den Erlass des beantragten Strafbefehls ab. Die Begründung: Ihrer Auffassung nach hat Kiefaber durch die Nutzung
der Bonusmeilen für Privatflüge eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber nicht verletzt, deshalb liege in diesem Fall auch keine Untreue vor.
Dagegen wehrt sich die Staatsanwaltschaft. Sie hat zwischenzeitlich Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Landgericht eingelegt. Kiefabers Bonusmeilen-Affäre geht in die nächste Instanz.