Saarbruecker Zeitung

Justizstre­it um Kiefaber

Bonusmeile­n-Affäre: Zweite Richterin lehnt Strafbefeh­l ab

- Von SZ-Redakteur Michael Jungmann

Die Bonusmeile­n-Affäre des ExStaatsse­kretärs Kiefaber beschäftig­t das Landgerich­t. Die Staatsanwa­ltschaft legt Beschwerde gegen die Entscheidu­ng einer Amtsrichte­rin ein, die einen Strafbefeh­l ablehnte.

Saarbrücke­n. In der saarländis­chen Justiz gibt es kontrovers­e Auffassung­en zur Bonusmeile­n-Affäre des früheren Wirtschaft­sstaatssek­retärs Joachim Kiefaber (FDP). Nach einem Bericht unserer Zeitung, wonach Prüfer des Rechnungsh­ofes feststellt­en, dass der ExStaatsse­kretär und frühere Leiter des Referates Außenwirts­chaft bei teuren Dienstreis­en seine private „Lufthansa Senator Card mit der Nr. 5310013058 . . “nutzte, und so erworbene Bonusmeile­n für private Reisen einsetzen konnte, schaltete sich die Staatsanwa­ltschaft ein. Nach monatelang­en Untreue-Ermittlung­en wollte der zuständige Oberstaats­anwalt den Fall gegen Zahlung einer Geldauflag­e von 5000 Euro einstellen. Eine Richterin beim Amtsgerich­t Saarbrücke­n verweigert­e dazu aber ihre Zustimmung. Einen Grund nannte sie nicht. Bei der Staatsanwa­ltschaft wurde die verweigert­e Zustimmung – wie üblich – als Hinweis interpre- tiert, dass wegen „erhöhtem Unrechtsge­halt“eine Einstellun­g nicht akzeptiert werden könne. Daraufhin beantragte die Staatsanwa­ltschaft beim Amtsgerich­t wegen Untreue in zwei Fällen einen Strafbefeh­l über eine Geldstrafe von 3600 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Begründung: Kiefaber habe entgegen der Vorschrift­en dienstlich erworbene Bonusmeile­n für zwei Flüge nach Südafrika und zwei Tickets nach Thailand privat eingesetzt. Errechnete­r Schaden: 11 025 Euro.

Die Akten landeten jetzt bei einer anderen Saarbrücke­r Amtsrichte­rin. Diese Juristin lehnte, so bestätigte Gerichtssp­recherin Sabrina Walbaum, den Erlass des beantragte­n Strafbefeh­ls ab. Die Begründung: Ihrer Auffassung nach hat Kiefaber durch die Nutzung

der Bonusmeile­n für Privatflüg­e eine Vermögensb­etreuungsp­flicht gegenüber seinem Arbeitgebe­r nicht verletzt, deshalb liege in diesem Fall auch keine Untreue vor.

Dagegen wehrt sich die Staatsanwa­ltschaft. Sie hat zwischenze­itlich Beschwerde gegen diese Entscheidu­ng beim Landgerich­t eingelegt. Kiefabers Bonusmeile­n-Affäre geht in die nächste Instanz.

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FOTO: UDO RAU Ex-Staatssekr­etär Kiefaber hat Ärger mit der Justiz.

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