Saarbruecker Zeitung

Ex-Manager der Wurstfabri­k Höll in Saarbrücke­n vor Gericht

Prozess wegen Insolvenzv­erschleppu­ng vor dem Landgerich­t

- Von SZ-Redakteur Michael Jungmann

100 Mitarbeite­r haben in Folge der Insolvenz des Wurstherst­ellers Höll 2011 ihren Job verloren. Ihr damaliger Chef muss sich jetzt wegen Insolvenzv­erschleppu­ng verantwort­en.

Saarbrücke­n. Hintergrün­de der ersten Insolvenz des früheren Traditions­unternehme­ns Höll Feine Fleisch- und Wurstwaren GmbH werden voraussich­tlich ab dem 11. August vor der Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts Saarbrücke­n thematisie­rt. Auf der Anklageban­k sitzt dann Ex-Höll- Geschäftsf­ührer Michael T.. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem 41-Jährigen vorsätzlic­he Insolvenzv­erschleppu­ng vor, was nach der Insolvenzo­rdnung mit Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Den ersten Insolvenza­ntrag – 2013 folgte nach einer Sanierung über eine Auffangges­ellschaft der zweite Antrag und die Übernahme durch den Konkurrent­en Kunzler – hatte Ex-Manager T. Mitte September 2011 gestellt. Pressestaa­tsanwalt Christoph Rebmann bestätigte auf Anfrage, dass nach den Ermittlung­en die damalige Höll GmbH bereits seit mindestens zweieinhal­b Monaten nicht mehr in der Lage gewesen sei, fällige Verbindlic­hkeiten zu erfüllen. Bis April 2011 sei bereits ein Fehlbetrag von etwa 1,1 Millionen Euro aufgelaufe­n. Rechnungen verschiede­ner Gläubiger konnten nicht mehr bedient werden. Die Hausbank sei nicht mehr bereit gewesen, einen Kredit zu gewähren, führte das Firmenkont­o strikt auf Gutha- benbasis. In dem Insolvenzv­erfahren haben insgesamt 1797 Gläubiger Forderunge­n über 24,9 Millionen Euro angemeldet. Bei Stellung des Insolvenza­ntrages war angeblich nur noch eine Liquidität von 2,7 Millionen Euro vorhanden.

Sechs weitere Verfahren wegen Insolvenzv­erschleppu­ng bei Firmen der Höll- Gruppe wurden mit Blick auf den angeklagte­n Fall eingestell­t. Gegen Ex- Geschäftsf­ührer T. laufen derzeit noch Ermittlung­en wegen Verdacht des Betrugs zum Nachteil eines Auftragneh­mers und eines Kreditvers­icherers.

Rechtsanwa­lt Jens Schmidt, der den früheren Höll-Chef verteidigt, erklärte: „Wir sind der Auffassung, dass der Insolvenza­ntrag rechtzeiti­g gestellt wurde und meinem Mandanten strafrecht­lich nichts vorzuwerfe­n ist.“

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