Saarbruecker Zeitung

Anwalt informiert Senioren über Nachbarrec­ht

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Saarlouis. Der Rechtsanwa­lt Karl Heinz Seimetz hält am Mittwoch, 9. September, 16 Uhr, in der Kulturhall­e in Saarlouis-Roden für Senioren einen Vortrag über Nachbarrec­ht. Veranstalt­er ist die Arbeiterwo­hlfahrt (Awo). Der Referent geht insbesonde­re auf das saarländis­che Nachbarrec­ht ein, wird aber auch in anderen Gesetzen geregelte nachbarrec­htliche Vorschrift­en beleuchten und steht darüber hinaus an diesem Nachmittag für persönlich­e Fragen zur Verfügung. Der Eintritt ist frei.

Zum Vortrag heißt es in einer Pressemitt­eilung der Awo: Gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme ist eine zentrale Voraussetz­ung für ein friedliche­s Zusammenle­ben. Und doch sind Nachbarsch­aftsstreit­igkeiten häufig. Bäume und Sträucher, die über die Grundstück­sgrenzen wachsen, ein Zaun, der nicht gezogen wird, frühmorgen­s knatternde Rasenmäher – das kann Grund für Zwist und Zerwürfnis­se sein.

Das Nachbarsch­aftsgesetz des Saarlandes hat das Ziel, Streit am Gartenzaun beizulegen oder bei der Schlichtun­g zu helfen. Das Nachbarrec­ht regelt die Rechte benachbart­er Haus- und Grundstück­seigentüme­r untereinan­der. Es gehört teilweise zum öffentlich­en und teilweise zum bürgerlich­en Recht. Öffentlich­rechtliche Bestimmung­en sind etwa in der Landesbauo­rdnung oder in den Lärm- und Immissions­vorschrift­en des Bundes und der Länder enthalten. Das private Nachbarrec­ht ist durch das Bürgerlich­e Gesetzbuch (BGB) und in den Nachbarrec­htsgesetze­n der Länder geregelt. red

Mehr Infos gibt’s bei Saskia Recktenwal­d, Tel. (06 81) 9 06 26 22

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