Anwalt informiert Senioren über Nachbarrecht
Saarlouis. Der Rechtsanwalt Karl Heinz Seimetz hält am Mittwoch, 9. September, 16 Uhr, in der Kulturhalle in Saarlouis-Roden für Senioren einen Vortrag über Nachbarrecht. Veranstalter ist die Arbeiterwohlfahrt (Awo). Der Referent geht insbesondere auf das saarländische Nachbarrecht ein, wird aber auch in anderen Gesetzen geregelte nachbarrechtliche Vorschriften beleuchten und steht darüber hinaus an diesem Nachmittag für persönliche Fragen zur Verfügung. Der Eintritt ist frei.
Zum Vortrag heißt es in einer Pressemitteilung der Awo: Gegenseitige Rücksichtnahme ist eine zentrale Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. Und doch sind Nachbarschaftsstreitigkeiten häufig. Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenzen wachsen, ein Zaun, der nicht gezogen wird, frühmorgens knatternde Rasenmäher – das kann Grund für Zwist und Zerwürfnisse sein.
Das Nachbarschaftsgesetz des Saarlandes hat das Ziel, Streit am Gartenzaun beizulegen oder bei der Schlichtung zu helfen. Das Nachbarrecht regelt die Rechte benachbarter Haus- und Grundstückseigentümer untereinander. Es gehört teilweise zum öffentlichen und teilweise zum bürgerlichen Recht. Öffentlichrechtliche Bestimmungen sind etwa in der Landesbauordnung oder in den Lärm- und Immissionsvorschriften des Bundes und der Länder enthalten. Das private Nachbarrecht ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder geregelt. red
Mehr Infos gibt’s bei Saskia Recktenwald, Tel. (06 81) 9 06 26 22